Datenänderung 05.05.2025 Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 30.04.2025 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage folgende Auflagen und/oder Mängel bestehen: Grundstück wird von einem Weg gequert (Straßenverkehr). Der Verkaufsgegenstand liegt im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und Bereich eines Flächennutzungsplanentwurfes mit der Ausweisung als Mischgebiet. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2025/2026 nicht an. 19.05.2025: Der Veräußerer weist darauf hin, dass es sich beim Verkaufsgegenstand aufgrund der Verfüllung der Silos mit Hausmüll und Bauschutt um eine Altlastenfläche handelt. Auf dem vormaligen Grundstück lagen zwei größere Mieten, die überwiegend aus humosem Boden mit Bauschutt bestehen. Weiterhin wurden auf dem Gelände vorhandene Senken mit Bauschutt und Hausmüll verfüllt. Die Mieten erreichen eine Höhe von max. 2 m. Die mit Hausmüll und Bauschutt verfüllten Senken waren ursprünglich auch ca. 2 m tief.