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Grundstück mit ehemaliger Wohnbaracke **zentrumsnahe Lage am Bahnhof Güsten**

  • Verkaufsgegenstand - Grundstück mit ehemaliger Wohnbaracke **zentrumsnahe Lage am Bahnhof Güsten**
    Verkaufsgegenstand
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    Verkaufsgegenstand
  • Zufahrt - Grundstück mit ehemaliger Wohnbaracke **zentrumsnahe Lage am Bahnhof Güsten**
    Zufahrt
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    Baracke
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    Blick Richtung Baracke
  • Innenansicht Baracke - Grundstück mit ehemaliger Wohnbaracke **zentrumsnahe Lage am Bahnhof Güsten**
    Innenansicht Baracke
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    Innenansicht Baracke
  • Innenansicht Baracke - Grundstück mit ehemaliger Wohnbaracke **zentrumsnahe Lage am Bahnhof Güsten**
    Innenansicht Baracke
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    Innenansicht Baracke
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    Innenansicht Baracke
  • Schuppen - Grundstück mit ehemaliger Wohnbaracke **zentrumsnahe Lage am Bahnhof Güsten**
    Schuppen
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    Schuppen
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    Schuppen
  • Lageskizze - Grundstück mit ehemaliger Wohnbaracke **zentrumsnahe Lage am Bahnhof Güsten**
    Lageskizze
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    Lageskizze
  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Grundstück mit ehemaliger Wohnbaracke **zentrumsnahe Lage am Bahnhof Güsten**
    Lage des Verkaufsgegenstandes
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    Lage des Verkaufsgegenstandes
  • Lage in der Region - Grundstück mit ehemaliger Wohnbaracke **zentrumsnahe Lage am Bahnhof Güsten**
    Lage in der Region

Auktions-ID 447-0003

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
3.800 EUR *
SP 1.600 EUR
Höchstgebot

Um auf dieses Objekt bieten zu können, müssen Sie zuerst einen Bietantrag stellen.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Grundstück mit ehemaliger Wohnbaracke **zentrumsnahe Lage am Bahnhof Güsten**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Ascherslebener Straße 5a
    39439 Güsten
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 493 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Bernburg Grundbuch von Güsten Blatt 3070 Flur 7 Flurstück 170/3
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 3: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Trinkwasserleitungsrecht DN 200 nebst Zubehör im Schutzstreifen) für den Wasser- und Abwasserzweckverband ´Bode-Wipper´.

    Abt. III, lfd. Nr. 1: 13.000 EUR brieflose Grundschuld für AKG ImmoPlus GmbH mit 18 % Zinsen jährlich.

    Abt. III, lfd. Nr. 2: 6.633,93 EUR Zwangssicherungshypothek nebst 1% Säumniszuschläge für jeden angefangenen Monat seit 14.11.2015 auf 3.300,00 EURO für den Wasser- und Abwasserzweckverband ´Bode-Wipper´.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II, lfd. Nr. 3 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer verpflichtet sich zur Löschung der Eintragungen in Abt. III, lfd. Nrn. 1 und 2 des Grundbuches.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Makrolage
    Güsten ist eine Kleinstadt in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt.

    Der Ort liegt nordöstlich von Aschersleben auf halber Strecke zwischen Bernburg und Aschersleben im Tal der Wipper kurz vor deren Mündung in die Saale. Durch Güsten fließt auch die Liethe, ein Abzweig der Wipper, der in die Bode mündet.

    Güsten besitzt eine Abfahrt an der A36 (Nordharzautobahn) und ist ein Bahnknoten an den Bahnstrecken (Magdeburg-)Schönebeck-Güsten, Köthen-Aschersleben und in Richtung Sandersleben (weiter nach Halle oder Erfurt).
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich im westlichen Ortsbereich an der Durchgangsstraße in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs.

    Als öffentliche Verkehrsmittel stehen Bahn- und Busverbindungen zur Verfügung. Versorgungseinrichtungen sind im Ort vorhanden.

  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    Umgebungsschutz des Baudenkmals ´Bahnhof Güsten´
  • Fenster
    Überwiegend defekte DDR-Isolierglasfenster.
  • Dach / Dachrinnen / Schornstein
    Flaches Satteldach mit Eindeckung aus Bitumendachpappe. Dachrinnen und Fallrohre aus Zinkblech. Schuppen mit Wellasbestdeckung.
  • Heizung
    Feststoffbrennofen (Einzelofen), Warmwasserbereitung nicht mehr vorhanden.
  • Sanitär
    Unbrauchbare Sanitäranlagen.
  • Elektro
    Veraltete oder unbrauchbare Elektroinstallation.
  • Türen
    Defekte Außentür aus Kunststoff. Unbrauchbare oder fehlende Innentüren.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.saale-wipper.de
  • Behörde Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Platz der Freundschaft 1, 39439 Güsten, Tel.: 039 262/ 877 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Energieausweis
    Entfällt.
  • Vertragsbestandteile
    Bei diesem Objekt kann der Kaufpreis nur auf einem Notaranderkonto des den Kaufvertrag beurkundenden Notars hinterlegt werden.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes Grundstück in zentraler Lage nahe dem Bahnhof mit einer Größe von 493 m², lt. Grundbuchangaben.

    Der seit vielen Jahren ungenutzte Verkaufsgegenstand ist mit einer abrissreifen ehemaligen freistehenden nicht unterkellerten Wohnbracke und einem Schuppen bebaut. Das eingeschossige Gebäude stammt vermutlich aus DDR-Zeiten und verfügt über 2 Wohnräume, Küche, Bad und Flur.

    Durch eine undichte Dacheindeckung konnte über einen langen Zeitraum Regenwasser auf die Bausubstanz einwirken. Dadurch ist es zu erheblichen Schäden gekommen. Decken, Wände und Fußböden sind durchfeuchtet und durch die Leichtbauweise unbrauchbar. Holzzerstörende Pilze sind erkennbar. Der komplette Innenausbau ist durch die Feuchteeinwirkung und Vandalismus gekennzeichnet. Die gesamte Wohnbaracke weist eine deutlich spürbare Schrägstellung auf. Auch der Schuppen ist in einem ähnlich desolaten Zustand. Die Genehmigungsfähigkeit des Abrisses wurde vom Auktionshaus nicht geprüft.

    Im Übrigen ist das Grundstück stark verwildert und zum Teil mit Bäumen bewachsen.

    Der Verkaufsgegenstand verfügt gegenwärtig über keine medientechnische Erschließung. Eine Zufahrt ist vorhanden. Es obliegt dem Ersteher sich zwecks der künftigen Erschließung mit den zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen ins Benehmen zu setzen und bei Bedarf auf eigene Kosten zu realisieren.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass für das Objekt keine Baulasten eingetragen sind und die Fläche im Flächennutzungsplan als Grünanlagen, Gärten und Landschaftsgrün dargestellt ist. Das Grundstück liegt nicht im Sanierungsgebiet. Bei Wiederinbetriebnahme bzw. Herstellung der Hausanschlüsse ist mit entsprechenden Kosten zu rechnen.

    Der Salzlandkreis teilt dem Veräußerer mit Schreiben vom 18.09.2023 mit, dass sich das Flurstück nicht im Gebiet eines Flurbereinigungsverfahrens befindet. Des Weiteren liegen dem Salzlandkreis keine Erkenntnisse über Bergbauberechtigungen und Bergschadensgebiete vor.

    Durch die untere Bodenschutzbehörde wird dem Veräußerer mitgeteilt, dass das Flurstück südöstlich an den gemäß § 2 Abs. 3-6 des Gesetzes zum Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten unter der Kennziffer 15089165 5 01108 eingetragenen Altstandort „Bahnhof Güsten“ grenzt. Bedenken gegen den Verkauf des Grundstücks bestehen jedoch nicht.

    Aus der Sicht unteren Naturschutzbehörde bestehen keine Bedenken gegen den Verkauf. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich bezüglich der Gehölze (Bäume, Sträucher, bzw. Hecken) die Baumschutzsatzung der Stadt Güsten zu beachten ist.

    Die untere Wasserbehörde teilt dem Veräußerer mit, dass sich das Flurstück laut Karte des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) für ein Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (200-jähriges Ereignis) im Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten befindet. Der § 78 Abs. 1 WHG ist daher bei etwaigen Bauvorhaben zu beachten. Gemäß § 78c Abs. 2 WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen im Risikogebiet verboten, wenn andere weniger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann. Bereits bestehende Heizölverbraucheranlagen sind bis zum 05.01.2033 hochwassersicher nachzurüsten.

    Die Untere Denkmalschutzbehörde teilte dem Veräußerer mit, dass bei dem Grundstück der Umgebungsschutz des Baudenkmals ´Bahnhof Güsten´ zu beachten ist.

    Das Grundstück befindet sich im planerischen Außenbereich (§ 35 BauGB), was für Umnutzungen / geplante Vorhaben auf Grund dessen Einschränkungen (§ 35 BauGB) grundsätzlich erschwerend ist. Auch aufgrund der Lage am Bahnübergang der Durchgangsstraße können sich weitere Nachteile ergeben. Inwieweit hier eine Nachnutzung möglich ist, ist durch den Interessenten durch eine Anfrage beim zuständigen Bauordnungsamt bzw. der Gemeinde selbst zu klären.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Sämtliche Angaben stammen vom Veräußerer.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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