Bitte warten...

Unbebaute, partiell mit Gehölzen bewachsene Grün-/Gartenfläche hinter Wohnbebauung im Salzlandkreis

  • Blick auf die Umgebung Richtung Verkaufsfläche - Unbebaute, partiell mit Gehölzen bewachsene Grün-/Gartenfläche hinter Wohnbebauung im Salzlandkreis
    Blick auf die Umgebung Richtung Verkaufsfläche
  • Lageskizze - Unbebaute, partiell mit Gehölzen bewachsene Grün-/Gartenfläche hinter Wohnbebauung im Salzlandkreis
    Lageskizze
  • Lageskizze - Unbebaute, partiell mit Gehölzen bewachsene Grün-/Gartenfläche hinter Wohnbebauung im Salzlandkreis
    Lageskizze

Auktions-ID 447-0004

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
1.000 EUR *
SP 1.000 EUR
Höchstgebot

Um auf dieses Objekt bieten zu können, müssen Sie zuerst einen Bietantrag stellen.

Datenänderung

07.04.2025
Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper teilt im Schreiben vom 07.04.2025 Folgendes mit: Auflagen und/oder Mängel sind seitens der Behörde lt. Aktenlage für das Objekt nicht bekannt. Das Objekt liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanentwurfes mit der Ausweisung als Fläche für Grünflächen mit Zweckbestimmung. Das Objekt liegt nicht in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet und steht nicht unter Denkmalschutz. Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen sind dem Amt ebenfalls nicht bekannt. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2025/2026 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Unbebaute, partiell mit Gehölzen bewachsene Grün-/Gartenfläche hinter Wohnbebauung im Salzlandkreis
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Oberland (hinter Nr. 12)
    39439 Güsten OT Warmsdorf
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 885 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Bernburg von Amesdorf, Gemarkung Amesdorf, Blatt 1293, Flur 6 Flurstück 180/1
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Eventuelle, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Liegt bisher nicht vor.
  • Makrolage
    Güsten ist eine Kleinstadt in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt.

    Der Ort liegt nordöstlich von Aschersleben auf halber Strecke zwischen Bernburg und Aschersleben im Tal der Wipper kurz vor deren Mündung in die Saale. Durch Güsten fließt auch die Liethe, ein Abzweig der Wipper, der in die Bode mündet.

    Güsten besitzt eine Abfahrt an der A36 (Nordharzautobahn) und ist ein Bahnknoten an den Bahnstrecken (Magdeburg-)Schönebeck-Güsten, Köthen-Aschersleben und in Richtung Sandersleben (weiter nach Halle oder Erfurt).

    Der ehemals zu Amesdorf gehörende Ortsteil Warmsdorf liegt etwa 3 km südwestlich der Ortsmitte von Güsten. Nach Aschersleben im Südwesten sind es circa 8 km. Zur B6n sind es nach Norden knapp einen Kilometer und zur A14 nach Osten 5 km.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsflurstück liegt am nordwestlichen Ortsrand von Warmsdorf und hier hinter dem Wohngrundstück Oberland 12.

    Die Umgebungsbebauung besteht aus ländlicher Wohnbebauung und hinter der Verkaufsfläche schließt sich eine große Landwirtschaftsfläche an.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.saale-wipper.de
  • Behörde Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Platz der Freundschaft 1, 39439 Güsten, Tel.: 039 262/ 877 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das annähernd rechteckig geschnittene Flurstück 180/1 mit einer Grundstücksgröße von 885 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das im Grundbuch als Grünanlage verzeichnete Flurstück stellt sich als mit Wildwuchs und partiell Gehölzen bewachsene Grün-/Gartenfläche hinter dem Wohngrundstück Oberland 12 dar.

    Lt. Kartenmaterial befindet sich im südöstlichen Grundstücksbereich eine ca. 15 m² große Baulichkeit (vermutlich Schuppen, Laube etc.), die nicht vom Veräußerer errichtet wurde. Weitere Informationen dazu liegen dem Veräußerer nicht vor. Die Verkaufsfläche ist vertragsfrei, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass Teile oder die Gesamtfläche in die Nutzung des davorliegenden Wohngrundstücks vertragslos mit einbezogen ist. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Aufgrund der rückwärtigen Lage hat der Verkaufsgegenstand keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. es handelt sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung und eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
1.075 Besucher