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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Vertragsfreies mit Wildwuchs bewachsenes Grundstück mit über 1,4 ha südlich von Berlin
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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14974 Ludwigsfelde OT Groß Schulzendorf
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Bundesland
Brandenburg
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
14.508 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Zossen von Groß Schulzendorf, Blatt 359, Flur 2 Flurstück 130
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Ludwigsfelde ist eine amtsfreie Mittelstadt im Norden des märkischen Landkreises Teltow-Fläming. Sie liegt rund elf Kilometer südlich der Berliner Stadtgrenze und ungefähr acht Kilometer östlich von Potsdam in der Agglomeration Berlin.
Die Kernstadt wird in West-Ost-Richtung von der A10, dem Berliner Ring, durchlaufen. In Nord-Süd-Richtung durchläuft das Stadtgebiet die B101.
Mit zwei Bahnhöfen hat Ludwigsfelde Anschluss an die Anhalter Bahn, die Berlin über Wittenberg mit Halle an der Saale verbindet. Ein weiterer Bahnhaltepunkt verbindet Ludwigsfelde mit der Bahnstrecke Potsdam - Berlin Flughafen BER.
Groß Schulzendorf ist ein Ortsteil von Ludwigsfelde und liegt ca. 8 km südöstlich vom Stadtzentrum Ludwigsfelde entfernt. Die Umgebung ist landwirtschaftlich geprägt und von Niederungen mit Wiesen, Mooren, Kanälen und Bruchwäldern geprägt.
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Mikrolage
Das Grundstück befindet sich ca. 1,8 km nördlich des Ortszentrums von Groß Schulzendorf, als Bestandteil eines mit Gehölzbewuchs bewachsenen Streifens zwischen größeren Landwirtschaftsflächen.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Das Grundstück ist nicht erschlossen. Es liegen weder Leitungen von Versorgern an, noch verlaufen welche über das Flurstück.
Das Grundstück befindet sich an keiner öffentlichen (kommunalen) Erschließungsanlage. Das Grundstück ist nur über zum Teil befestigte und unbefestigte Feldwege (Fremdflurstücke) zu erreichen.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Stadt Ludwigsfelde, Rathausstraße 3, 14974 Ludwigsfelde, Tel.: 03378/827 165
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das unregelmäßig geschnittene, unbebaute Grundstück mit einer Grundstücksgröße von 14.508 m², lt. Grundbuchangabe.
Die derzeit ungenutzte, frei zugängliche Fläche ist mit Wildwuchs (größeren Bäumen und Sträuchern) bewachsen.
Das Grundstück ist nahezu eben und liegt etwa einen Meter über den offensichtlich landwirtschaftlich genutzten Nachbarflurstücken.
Lt. Kartenmaterial führt an der südlichen Grundstücksgrenze ein Wassergraben vorbei.
Auf dem Grundstück befinden sich zwei Grundwassermessstellen mit den Bezeichnungen HY 10/66 Br und HY 10/66 UP. Diese wurden 1966 angelegt. Zuständig war die Wasserwirtschaftsdirektion der DDR. Diese hat keinen Rechtsnachfolger. Dem Umweltamt (Wasser, Boden, Abfall) beim Landkreis Teltow-Fläming, dem Hydrologischen Landesdienst Abteilung Wasserwirtschaft 1 beim Landesamt für Umwelt des Landes Brandenburg, der Stadt Ludwigsfelde und dem zuständigen Wasser-und Bodenverband „Dahme-Notte“ - DNWAB - sowie dem Wasserver- und Abwasserentsorgungs-Zweckverband Region Ludwigfelde - WARL - liegen keine Informationen und Unterlagen zu diesen beiden Messstellen vor.
Gemäß Auskunft des Wasser- und Bodenverbandes Dahme-Notte vom 13.02.2025 liegt das Flurstück in der Trinkwasser Schutzzone III des Wasserwerkes zwischen Glienick und Groß Schulzendorf. Des Weiteren ist das Grundstück Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Notte-Niederung“. Der Veräußerer weist auf die Baumschutzsatzung der Stadt Ludwigsfelde hin.
Lt. Angabe des Veräußerers liegt das Grundstück ausweislich der vom Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg veröffentlichten Kampfmittelkarten (Stand 2019) außerhalb eines als - pauschale - Kampfmittelverdachtsfläche bestimmten Gebietes und ist in der vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalspflege und Archäologischen Landesmuseum (BLDAM) herausgegebenen Bodendenkmal-Karte auch von keinem Bodendenkmal betroffen. Sonstige Kontaminationen sind dem Veräußerer nicht bekannt. Das Vorhandensein von Unrat und/oder sonstigem Abfall kann aber nicht ausgeschlossen werden.
Die Verkaufsfläche hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. es handelt sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung und eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
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