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Als Weideland verpachtete Grünfläche partiell mit Gehölzbewuchs östlich von Berlin

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Als Weideland verpachtete Grünfläche partiell mit Gehölzbewuchs östlich von Berlin
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Als Weideland verpachtete Grünfläche partiell mit Gehölzbewuchs östlich von Berlin
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf östliche Grundstücksgrenze und den unbefestigten Weg - Als Weideland verpachtete Grünfläche partiell mit Gehölzbewuchs östlich von Berlin
    Blick auf östliche Grundstücksgrenze und den unbefestigten Weg
  • Lageskizze - Als Weideland verpachtete Grünfläche partiell mit Gehölzbewuchs östlich von Berlin
    Lageskizze
  • Lageskizze - Als Weideland verpachtete Grünfläche partiell mit Gehölzbewuchs östlich von Berlin
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Als Weideland verpachtete Grünfläche partiell mit Gehölzbewuchs östlich von Berlin
    Umgebungsskizze

Auktions-ID 446-0007

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SP 3.500 EUR
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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Als Weideland verpachtete Grünfläche partiell mit Gehölzbewuchs östlich von Berlin
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Westlich der Fürstenwalder Straße
    15374 Müncheberg
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 4.780 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Strausberg von Müncheberg, Blatt 24, Flur 2 Flurstück 179
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Verpachtet
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Müncheberg, Fachdienst Bauverwaltung, teilte mit Schreiben vom 21.06.2021 Folgendes mit: Die Stadt Müncheberg hat für die Gemarkung Müncheberg einen, seit dem 05.09.2000 rechtskräftigen Teil-Flächennutzungsplan (FNP). Der Bereich, in dem sich das Grundstück befindet, ist im FNP als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Bauplanungsrechtlich muss das Grundstück nach § 35 BauGB-Vorhaben im Außenbereich beurteilt werden. Ein Bebauungsplan oder eine sonstige Satzung nach dem Bauplanungsrecht ist für den Bereich bisher nicht aufgestellt und gegenwärtig auch nicht beabsichtigt. Eine Gestaltungs- oder Erhaltungssatzung ist hier ebenfalls nicht vorhanden. Im Sanierungsgebiet liegt das Grundstück ebenfalls nicht.
    Das Flurstück liegt an einem Weg, der sich im Eigentum der Stadt Müncheberg befindet. Dieser Weg ist nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Im Bereich des Straßenbaus sind keinerlei Maßnahmen erfolgt bzw. vorgesehen, für die eine Kostenumlage erforderlich wäre.

    Mit E-Mail vom 21.06.2024 teilte die Stadt Müncheberg mit, dass die Planungsauskunft vom 21.06.2021 noch immer aktuell ist und Bestand hat.

    Im Schreiben vom 08.03.2021 teilte der Landkreis Märkisch-Oderland mit, dass für das Grundstück keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis des Landkreises Märkisch-Oderland vorhanden sind.

    Der Landkreis Märkisch-Oderland teilte im Schreiben vom 01.10.2024 mit, dass nach dem Datenstand des bei der unteren Bodenschutzbehörde (uB), Amt für Landwirtschaft und Umwelt des Landkreises Märkisch-Oderland geführten Altlastenkatasters, auf der Fläche zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Altstandorte, Altlastverdächtige Flächen sowie Altablagerungen registriert sind.
    Des Weiteren wird mitgeteilt, dass es sich bei dem Flurstück um Kampfmittelverdachtsflächen handelt.

    Der Zentraldienst der Polizei Brandenburg teilte am 08.05.2015 mit, dass eine Überprüfung ergeben hat, dass sich das Grundstück in einem Gebiet befindet, in dem eine Kampfmittelbelastung bekannt ist. Eine Munitionsfreigabe kann daher nicht bescheinigt werden. Diese ist erst nach der Durchführung einer Kampfmittelräumung erreichbar.

    Ergänzend dazu teilt der Veräußerer Folgendes mit: Eine Überprüfung der Fläche anhand der Kampfmittelverdachtskarte Brandenburg 2019 ergab, dass die Fläche weiterhin als Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen ist.
    Müncheberg war im April 1945 ein stark umkämpftes Gebiet. Das Risiko durch Kampfmittel besteht demnach für die Szenarien Bodenkämpfe und Luftangriffe. Sollte eine Munitionsfreigabe benötigt werden, insbesondere bei Bebauungen, wobei bereits auch landwirtschaftliche Nutzungen Bodeneingriffe und somit ggf. Munitionsfunde zur Folge haben können, müsste der Ersteher (auf eigene Kosten) den Empfehlungen der Ordnungsbehörden folgen und die Flächen auf das Vorhandensein von Kampfmitteln überprüfen bzw. räumen lassen. Aktuell besteht kein Handlungsbedarf.
  • Nettojahresmiete Ca. 59 €
  • Nettojahresmiete Bemerkung , beträgt die Jahresnettopacht.
  • Makrolage
    Müncheberg ist eine östlich von Berlin im Landkreis Märkisch-Oderland gelegene amtsfreie Kleinstadt im Bundesland Brandenburg.

    Müncheberg liegt zwischen Berlin und der deutsch-polnischen Grenze an der Oder am Rande der Märkischen Schweiz. Die Nähe zur Märkischen Schweiz und den Orten Waldsieversdorf und Buckow macht die Stadt zugleich mit mehreren Badeseen zu einem beliebten Ausflugsziel für Urlauber und Tagesausflügler.

    Die B1/ B5 führt aus westlicher Richtung von Berlin kommend durch die Ortsteile Hoppegarten und Müncheberg. Südöstlich der Stadt teilt sie sich. Die B168 kreuzt die B1/ B5.
  • Mikrolage
    Das Flurstück liegt südlich außerhalb der Altstadtlage von Müncheberg und hier südlich vom Waschbanksee und westlich der Fürstenwalder Straße.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Das Flurstück ist weder medientechnisch noch über eine öffentliche Straße erschlossen. Es sind auch keine Erschließungsmaßnahmen geplant. Kein Leitungsbestand auf dem Grundstück.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.stadt-muencheberg.de
  • Behörde Stadt Müncheberg, Rathausstraße 1, 15374 Müncheberg, Tel.: 033 432/ 81 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds).

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das Flurstück 179 mit einer Grundstücksgröße von 4.780 m², lt. Grundbuchangabe.

    Bei dem unbebauten Flurstück handelt es sich um Grünland, welches partiell mit kleinen Bäumen und Sträuchern bewachsen ist.

    Die Verkaufsfläche ist über einen Landpachtvertrag als Weidefläche an einen ortsansässigen Schäfer verpachtet. Die Jahresnettopacht beträgt ca. 59 €. Der Pachtvertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern nicht eine Vertragspartei spätestens 3 Monate vor Pachtende (31.12. eines jeden Jahres) einer solchen Verlängerung schriftlich widerspricht.

    Lt. Kartenmaterial verläuft an der westlichen Grundstücksspitze ein Wassergraben.

    Das Flurstück hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland. An der südöstlichen Grundstücksgrenze führt ein unbefestigter Weg von der Fürstenwalder Straße über die gemeindeeigenen Flurstücke 124 und 176 vorbei. Dieser Weg ist aber nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

    Gemäß Angabe des Veräußerers befindet sich der Verkaufsgegenstand nicht im Bereich von Bodendenkmalen und in keinem Schutzgebiet und es sind keine Hinweise und/oder Verdachtsmomente für sonstige Kontaminationen bekannt.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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