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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Unbebautes Grundstück zwischen Wohnhäusern in der Uckermark
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Wilsickow (zw. den Nrn. 42 und 43)
17337 Uckerland OT Wilsickow
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Bundesland
Brandenburg
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
5.000 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Prenzlau von Wilsickow, Blatt 260, Flur 2 Flurstück 159
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Uckerland ist eine amtsfreie uckermärkische Gemeinde im Landkreis Uckermark in Brandenburg.
Der Ortsteil Wilsickow liegt an der B104 zwischen den Städten Strasburg und Pasewalk.
Strasburg mit Badesee liegt ca. 9 km, Pasewalk ca. 10 km und die Kreisstadt Prenzlau am Unteruckersee ca. 25 km entfernt. Neubrandenburg und Stettin in Polen sind jeweils ca. 50 km entfernt.
Anschluss an die A20 besteht in ca. 3,6 km Entfernung.
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Mikrolage
Das Verkaufsgrundstück liegt in nördlicher Ortslage nördlich der B104 zwischen den Wohngrundstücken Wilsickow Nr. 42 und Nr. 43.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Gemeinde Uckerland, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland OT Lübbenow, Tel.: 039 745/ 861 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das rechteckig geschnittene Flurstück 159 mit einer Grundstücksgröße von 5.000 m², lt. Grundbuchangabe.
Das Grundstück grenzt mit ca. 49 m an die gering befahrene Ortsstraße (Anliegerverkehr) und hat eine Tiefe von insgesamt ca. 100 m.
Der südliche Bereich des Flurstücks mit ca. 2.100 m² stellt ungenutzte Wiesenfläche dar. An der südlichen Grenze grenzt eine befestigte Fläche an (Stellplatz oder Auffahrt), die lt. Kartenmaterial geringfügig auch auf dem Verkaufsflurstück liegt. Entlang der Einfriedung des östlichen Nachbargrundstücks stehen in einer Länge von ca. 42 m Nadelbäume als Sichtschutz. Diese Bäume stehen ebenfalls lt. Kartenmaterial auf dem Verkaufsflurstück. Der nördliche Teil des Flurstücks mit ca. 2.900 m² stellt Ackerfläche dar und wird augenscheinlich zusammen mit den angrenzenden Flächen bewirtschaftet.
Die Verkaufsfläche war in der Vergangenheit verpachtet. Aktuell wird eine Teilfläche des Grundstücks weiterhin genutzt. Ob die Nutzung vertragslos oder noch über einen bestehenden Pachtvertrag erfolgt, ist nicht bekannt. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung vor. Ein mündlicher oder schriftlicher Pachtvertrag kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.
Augenscheinlich stimmt die Einfriedung des westlichen Nachbargrundstücks nicht mit der tatsächlichen Flurstücksgrenze überein. Inwieweit die vorhandene Einfriedung des östlichen Nachbargrundstücks mit dem tatsächlichen Verlauf der Flurstücksgrenze übereinstimmt, konnte nicht geprüft werden.
Gemäß Auskunft der Gemeinde Uckerland im Jahr 2009, ist das Flurstück als gemischte Baufläche ,M´ ausgewiesen und lt. unverbindlicher Angabe des Voreigentümers liegt das Grundstück bis zu einer Grundstückstiefe von ca. 40 m im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Eine endgültige und verbindliche Bebauungsmöglichkeit für dieses Grundstück konnte vom Veräußerer und Auktionshaus nicht geklärt werden. Für die mögliche Bebauung übernehmen der Veräußerer und das Auktionshaus keine Haftung. Eine endgültige mögliche Bebaubarkeit kann verbindlich nur über eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Behörde geklärt werden.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de