Datenänderung 24.02.2025 Die Stadt Plauen - Bau und Umwelt, Stadtplanung - teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 17.02.2025 unter anderem mit, dass der Verkaufsgegenstand im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und im Bereich des wirksamen (seit 07.10.2011) Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als gewerbliche Baufläche i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauNVO liegt. Es bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlagen Auflagen und/oder Mängel. Die vorhandene Absperrung zur Sicherung muss erhalten bleiben. Das Flurstück 2231/1 liegt an einem schmalen unbefestigten Weg, an einem Hang und ist ortsüblich nicht erschlossen. Der Zufahrtsweg zum Grundstück ist für die Befahrung mit schweren Baufahrzeugen nicht geeignet und könnte durch diese beschädigt werden. Die offensichtliche bauliche Beschaffenheit oder die örtlichen Verhältnisse können auch ohne Verkehrszeichen anzeigen, dass bestimmte Fahrzeuge von der Benutzung ausgeschlossen sind. Die Straße "Unterm Felsenschlößchen" ist als Ortsstraße gewidmet, aber nicht bituminös befestigt und entspricht somit nicht den örtlichen Ausbaugepflogenheiten im Sinne des § 242 Abs. 9 Baugesetzbuch in den bestehenden Teileinrichtungen. Es sind keine baulichen Veränderungen an der Straße vorgesehen und der derzeitige Zustand bleibt bis auf weiteres erhalten. Bei einem späteren Ausbau der Straße durch die Stadt Plauen werden gem. § 127 ff. Baugesetzbuch Erschließungsbeiträge gemäß geltender Satzung der Stadt Plauen erhoben. Derzeit werden keine Straßenbaubeiträge erhoben, da die Stadt ihre Straßenbaubeitragssatzung aufgehoben hat. Offene Forderungen seitens Straßenbaumaßnahmen bestehen daher nicht. Sollten die Straßen in nächster Zeit ausgebaut werden, würden lediglich die Mehraufwendungen für den Ausbau von Zufahrten in Rechnung gestellt.