Datenänderung 24.02.2025 Die Stadtverwaltung Gernsbach teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 21.02.2025 unter anderem mit, dass der Verkaufsgegenstand im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Landwirtschaft liegt. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2025/2026 nicht an.