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Ruinöses, ehemaliges Empfangsgebäude im Randbereich der Ueckermünder Heide und wenige Autominuten von Pasewalk entfernt

  • Blick auf das Verkaufsobjekt (Aufnahme 2021) - Ruinöses, ehemaliges Empfangsgebäude im Randbereich der Ueckermünder Heide und wenige Autominuten von Pasewalk entfernt
    Blick auf das Verkaufsobjekt (Aufnahme 2021)
  • Blick auf das Verkaufsobjekt - Ruinöses, ehemaliges Empfangsgebäude im Randbereich der Ueckermünder Heide und wenige Autominuten von Pasewalk entfernt
    Blick auf das Verkaufsobjekt
  • Ehemaliges Empfangsgebäude - Ruinöses, ehemaliges Empfangsgebäude im Randbereich der Ueckermünder Heide und wenige Autominuten von Pasewalk entfernt
    Ehemaliges Empfangsgebäude
  • Detailansicht - Ruinöses, ehemaliges Empfangsgebäude im Randbereich der Ueckermünder Heide und wenige Autominuten von Pasewalk entfernt
    Detailansicht
  • Innenansicht - Ruinöses, ehemaliges Empfangsgebäude im Randbereich der Ueckermünder Heide und wenige Autominuten von Pasewalk entfernt
    Innenansicht
  • Innenansicht (Aufnahme 2021) - Ruinöses, ehemaliges Empfangsgebäude im Randbereich der Ueckermünder Heide und wenige Autominuten von Pasewalk entfernt
    Innenansicht (Aufnahme 2021)
  • Innenansicht (Aufnahme 2021) - Ruinöses, ehemaliges Empfangsgebäude im Randbereich der Ueckermünder Heide und wenige Autominuten von Pasewalk entfernt
    Innenansicht (Aufnahme 2021)
  • Verkaufsobjekt mit Umgebung - Ruinöses, ehemaliges Empfangsgebäude im Randbereich der Ueckermünder Heide und wenige Autominuten von Pasewalk entfernt
    Verkaufsobjekt mit Umgebung
  • Verkaufsobjekt - Ruinöses, ehemaliges Empfangsgebäude im Randbereich der Ueckermünder Heide und wenige Autominuten von Pasewalk entfernt
    Verkaufsobjekt
  • Freifläche - Ruinöses, ehemaliges Empfangsgebäude im Randbereich der Ueckermünder Heide und wenige Autominuten von Pasewalk entfernt
    Freifläche
  • Verkaufsobjekt mit Umgebung - Ruinöses, ehemaliges Empfangsgebäude im Randbereich der Ueckermünder Heide und wenige Autominuten von Pasewalk entfernt
    Verkaufsobjekt mit Umgebung
  • Verkaufsobjekt mit Umgebung - Ruinöses, ehemaliges Empfangsgebäude im Randbereich der Ueckermünder Heide und wenige Autominuten von Pasewalk entfernt
    Verkaufsobjekt mit Umgebung
  • Umgebung - Ruinöses, ehemaliges Empfangsgebäude im Randbereich der Ueckermünder Heide und wenige Autominuten von Pasewalk entfernt
    Umgebung
  • Lageskizze - Ruinöses, ehemaliges Empfangsgebäude im Randbereich der Ueckermünder Heide und wenige Autominuten von Pasewalk entfernt
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Ruinöses, ehemaliges Empfangsgebäude im Randbereich der Ueckermünder Heide und wenige Autominuten von Pasewalk entfernt
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung

Auktions-ID 444-0007

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
3.400 EUR *
SP 2.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Ruinöses, ehemaliges Empfangsgebäude im Randbereich der Ueckermünder Heide und wenige Autominuten von Pasewalk entfernt
  • Immobilienart Sonstige
  • Adresse
    Bahnhofstraße
    17322 Rossow bei Pasewalk
  • Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 2.754 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Baujahr Nicht bekannt.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Pasewalk von Rossow, Blatt 20054, Flur 4, Flurstücke 10/1 und 11/8
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 1: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Immissionsduldungsrecht) für DB Netz AG, Frankfurt am Main (Gleichrang mit Abt. II Nr. 2).

    Abt. II, lfd. Nr. 2: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Duldung der
    Einfriedungsverpflichtung) für DB Netz AG, Frankfurt am Main (Gleichrang mit Abt. II Nr. 1).

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten in Abt. II, lfd. Nrn. 1 und 2 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Leerstehend
  • Aussage Bauamt
    Das Amt Löcknitz-Penkun teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 27.01.2025 unter anderem Folgendes mit: Seitens der Behörde bestehen lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Auflagen für das Objekt. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Es ist kein Flächennutzungsplan für Rossow vorhanden. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2025/2026 anfallen werden.
  • Makrolage
    Rossow ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Die Gemeinde gehört zum Amt Löcknitz-Penkun mit Sitz in der Nachbargemeinde Löcknitz.

    Die Gemeinde liegt am Westrand des Randowbruches zwischen der Stadt Pasewalk und Löcknitz. Die polnische Grenze im Osten ist ca. 16 km entfernt. Nördlich von Rossow beginnt das ausgedehnte Flachlandgebiet der Ueckermünder Heide, südlich zieht sich ein Endmoränenbogen am Randowtal entlang.

    Die B104 führt von Lübeck über Schwerin und Neubrandenburg unter anderem auch durch Rossow und weiter über den Grenzübergang Linken in das etwa 31 km entfernte Stettin (Szczecin) in Polen. Darüber hinaus hat Rossow mit den ca. 18 und 15 km entfernten Anschlussstellen Pasewalk-Nord und Pasewalk-Süd Anbindung an die BAB20.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich etwa 900 m (Luftlinie) nordöstlich der Ortslage, in direkter Nachbarschaft zu einer aktiven Bahntrasse. Die Umgebung besteht aus Landwirtschafts- und Waldflächen.

    Das Zentrum von Stettin (Polen) ist etwa 28 km und die Ostsee ca. 50 km entfernt.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.amt-loecknitz-penkun.de
  • Behörde Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz, Tel.: 039 754/ 50 -0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Den Parteien ist bekannt, dass der Kaufgegenstand in der Vergangenheit industriell und / oder zu Bahnzwecken genutzt wurde und er daher verunreinigt sein kann. Nach den Versteigerungsbedingungen erfolgt der Zuschlag mit einem weitgehenden Ausschluss der Haftung für Sachmängel einschließlich etwaiger Verunreinigungen des Kaufgegenstands (insbesondere Boden- und Grundwasserverunreinigungen). Ferner gilt folgende Freistellungsregelung: Wird der Veräußerer oder die DB Netz AG oder ein mit diesem nach § 15 AktG verbundenes Unternehmen oder die Bundesrepublik Deutschland - das Bundeseisenbahnvermögen - nach der Beurkundung aufgrund von Verunreinigungen des Kaufgegenstands oder im Zusammenhang mit Kampfmitteln öffentlich-rechtlich und/oder privatrechtlich in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der Ersteher, diese von sämtlichen Kosten einer solchen Inanspruchnahme ohne Einschränkung freizustellen. Etwaige Ausgleichsansprüche des Erstehers gegenüber den Freigestellten nach § 24 Abs. 2 BBodSchG und/oder § 9 Abs. 2 USchadG sind ausgeschlossen. Sofern ein Verkauf an eine Stadt, Verwaltungsgemeinschaft, Landkreis o.ä. die zugleich öffentlich-rechtlich für die Altlastensanierung zuständig sind gilt zusätzlich: Der Ersteher wird den Veräußerer im Rahmen seiner Zuständigkeit als Ordnungsbehörde nicht zu Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen auf der vertragsgegenständlichen Fläche heranziehen.

    Der Ersteher verpflichtet sich, vorstehenden Haftungsausschluss, bei einer Veräußerung des Verkaufsgegenstandes seinem Käufer im Kaufvertrag aufzuerlegen und entsprechend zu verpflichten. Der Ersteher ist verpflichtet den Veräußerer über den Verkauf zu informieren.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen die zusammenliegenden Flurstücke 10/1 (2.567 m²) und 11/8 (187 m²) der Flur 4 mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 2.754 m², lt. Grundbuchangabe.

    Auf dem Verkaufsobjekt ist ein ehemaliges Empfangsgebäude (Grundfläche ca. 57 m²) und ein Schuppen (Grundfläche ca. 17 m²) vorhanden.

    Die Baulichkeiten befinden sich in einem stark ruinösen Zustand. Es sind umfangreiche Baumängel (unter anderem Mauerwerks- und Feuchtigkeitsschäden) vorhanden. Sämtliche technische Gebäudeausrüstung ist desolat und nicht mehr nutzbar. Die Fenster- und Türöffnungen sind teilweise zugemauert bzw. gesichert, partiell mit Fehlstellen. Ferner sind Vandalismuschäden zu verzeichnen. In den Gebäuden sind teilweise heruntergebrochene Bauteile bzw. Bauschuttablagerungen vorhanden.

    Das ehemalige Empfangsgebäude ist teilweise unterkellert. Eine genaue Prüfung konnte aufgrund des Objektzustandes durch das Auktionshaus und dem Veräußerer nicht erfolgen, da der Kellerzugang eingestürzt ist. Das Dach ist abgängig, teilweise bereits eingestürzt.

    Der Voreigentümer teilte mit, dass nicht bekannt ist, inwieweit der Verkaufsgegenstand mit Wasser, Abwasser und Strom erschlossen ist. Eventuell ist noch eine Altleitung der Stromversorgung vorhanden.

    Das Grundstück ist verwildert und mit natürlicher Sukzession bewachsen. Teilweise befindet sich Baumschnitt auf dem Grundstück.

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Teile des Verkaufsobjektes vertragslos durch Dritte genutzt werden oder überbaut sind.

    Der Verkaufsgegenstand ist partiell zu den Gleisanlagen eingefriedet. Die vorhandene Einfriedung stimmt jedoch nicht mit den vertraglichen Regelungen aus dem Ankaufvertrag des Veräußerers überein. Der Veräußerer wird die fehlende Einfriedung von der öffentlichen Straße bis zum ersten vorhandenen Zaunpfosten des bestehenden Zaunes nicht mehr errichten. Es obliegt dem Ersteher den Zaun auf eigene Kosten zu errichten. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    An der westlichen Grundstücksgrenze des Verkaufsgegenstandes zum benachbarten Fremdflurstück 9/1 verläuft Richtung Empfangsgebäude ein Stromkabel der E.DIS AG. Der Ersteher wird auf seine Kosten auf Verlangen des Veräußerers und der Träger dieser Einrichtung zu Gunsten der Versorger entschädigungsfrei beschränkte persönliche Dienstbarkeiten i.S.d. §§ 1090 ff. BGB zur Sicherung des Anlagenfortbestandes und -betriebes einräumen. Die Sicherung des Anlagenfortbestandes und -betriebes umfasst die Befugnis des berechtigten Versorgungsunternehmens, den Kaufgegenstand jederzeit zur Erhaltung der Einrichtungen sowie zu Kontrollbegehungen und für alle erforderlichen Maßnahmen, die zur Erhaltung und zum Betrieb erforderlich sind, zu nutzen und - ggfs. innerhalb eines freizuhaltenden Schutzbereichs, dessen Breite von den Versorgern vorgegeben wird - die dafür notwendigen Arbeiten auszuführen. Das berechtigte Versorgungsunternehmen ist auch berechtigt, die Ausübung dieses Rechtes Dritten zu überlassen. Diese Verpflichtung verjährt in 30 Jahren ab Vertragsschluss. (Hinweis des Auktionshauses: Eine entsprechende Skizze zum Verlauf des Zauns und des Stromkabels ist für Sie unter dem Punkt Dokumente als PDF-Datei dargestellt.)

    Der Verkaufsgegenstand ist nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Gemäß § 23 AEG liegt der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks, das Betriebsanlage einer Eisenbahn ist oder auf dem sich eine Betriebsanlage einer Eisenbahn befindet, im überragenden öffentlichen Interesse und dient der Aufrechterhaltung sowie der Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur im Rahmen der kurz-, mittel- oder langfristig prognostizierbaren zweckentsprechenden Nutzung. Daher kann das Grundstück nur freigestellt werden, wenn das Interesse des Antragstellers an der Freistellung das vorgenannte überragende öffentliche Interesse überwiegt, kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist.

    Dass das Interesse des Antragstellers das überragende öffentliche Interesse überwiegt, ist in der Regel nicht gegeben, sodass der Kaufgegenstand möglicherweise vom Eisenbahn-Bundesamt nicht gemäß § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt wird. Der Kaufgegenstand verbleibt in diesem Fall in der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes. Das hat zur Folge, dass der Kaufgegenstand nicht der kommunalen Planungshoheit der zuständigen Kommune/Behörde unterliegt. Ein ggf. erforderliches Planungs- und Baurecht für eine nicht bahnaffine Nutzung kann durch die Kommune in diesen Fällen in der Regel nicht gewährt werden.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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