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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Über 1,9 Hektar vertragsfreies Grundstück (ehemals geschlossene Waldfläche mit mittelalten Fichten)
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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17121 Loitz bei Demmin OT Drosedow
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Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
19.756 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Greifswald von Loitz, Blatt 2322, Flur 1, Flurstück 144
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Loitz ist eine Landstadt im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist Sitz des Amtes Peenetal/Loitz, dem zwei weitere Gemeinden angehören.
Der Ortsteil Drosedow gehört zu Loitz.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand liegt nordwestlich der Ortslage von Drosedow. Westlich befindet sich eine Bahnstrecke, die weitere Umgebung besteht aus Landwirtschafts- und Waldflächen.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Amt Peenetal/Loitz, Lange Straße 83, 17121 Loitz, Tel.: 039998 - 1530, E-Mail: stadtloitz@loitz.de
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das Flurstück 144 der Flur 1 mit einer Grundstücksgröße von 19.756 m², lt. Grundbuchangabe.
Das vertragsfreie Grundstück wird teilweise von Baum- und Strauchbewuchs umsäumt. Die Freifläche stellt sich als naturbelassenes Brachland dar, vermutlich stellenweise feucht. Im bewaldeten Randbereich sind Wassertümpel und es wurden Hochsitze für die Jagd errichtet.
Das Forstamt Poggendorf teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 22.02.2023 unter anderem Folgendes mit: Das Forststück 144 ist eine Waldfläche im Sinne von § 2 Abs. 2 Landeswaldgesetz M-V (LWaldG). Die Waldfläche mit einer Gesamtgröße von 1,9756 ha liegt in der Forstabteilung N 4545 b im Forstrevier Kronwald. Es handelt sich forstrechtlich um einen Kleinstprivatwald, der in der Hauptsache aus mittelalten Fichten zusammensetzt.
Aufgrund von erheblichen Sturmschäden im Januar und Februar 2022, sowie massiven Trockenschäden musste der Eigentümer entsprechend der gesetzlichen Regelungen zur ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung (§ 11 und 12 LWaldG) die trockenen, geschädigten, teilweise gebrochenen und damit in der Holzqualität geminderten Bäume aufarbeiten und die Flächen vom Schadholz beräumen. Diese Beräumung erfolgte auf eigene Kosten durch ein beauftragtes Forstunternehmen. Die dadurch entstandenen Freiflächen (unbestockte Flächen) sind zur Gewährleistung des dauerhaften Erhalts des Waldstatus und der Waldfunktionen gemäß § 14 LWaldG innerhalb von max. 3 Jahren auf eigene Kosten wiederaufzuforsten. Derzeitig bewegen sich die Aufforstungskosten pro Hektar bei ca. 12.000 Euro. Dazu kommen für die Pflege, ggf. für Nachbesserung und Zaunbau noch weitere Kosten dazu.
Das Forstamt Poggendorf als zuständige untere Forstbehörde bestätigt hiermit, dass der Eigentümer als Privatwaldbesitzer die genannte Waldfläche selbstständig bewirtschaftet und keinen Forstbetrieb besitzt.
Der Veräußerer hat keine Aufforstungsarbeiten auf dem Verkaufsgegenstand vorgenommen und/oder in Auftrag gegeben. Es obliegt dem Ersteher die Aufforstungsarbeiten künftig zu betreiben. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers an den Aufforstungsarbeiten ist ausgeschlossen.
Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland. Es handelt sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung, d.h. eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de