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Grundstück in Kalkar am unteren Niederrhein - derzeit vertragslos als Hausgarten genutzt

  • Blick auf Verkaufsfläche - Grundstück in Kalkar am unteren Niederrhein - derzeit vertragslos als Hausgarten genutzt
    Blick auf Verkaufsfläche
  • Blick auf Zugang zur Verkaufsfläche vom Rad-/Fußweg der Gocher Straße - Grundstück in Kalkar am unteren Niederrhein - derzeit vertragslos als Hausgarten genutzt
    Blick auf Zugang zur Verkaufsfläche vom Rad-/Fußweg der Gocher Straße
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Grundstück in Kalkar am unteren Niederrhein - derzeit vertragslos als Hausgarten genutzt
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung - Grundstück in Kalkar am unteren Niederrhein - derzeit vertragslos als Hausgarten genutzt
    Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
  • Straßenansicht - Verkaufsfläche linke Seite - Grundstück in Kalkar am unteren Niederrhein - derzeit vertragslos als Hausgarten genutzt
    Straßenansicht - Verkaufsfläche linke Seite
  • Lageskizze - Grundstück in Kalkar am unteren Niederrhein - derzeit vertragslos als Hausgarten genutzt
    Lageskizze
  • Lageskizze - Grundstück in Kalkar am unteren Niederrhein - derzeit vertragslos als Hausgarten genutzt
    Lageskizze
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    Lageskizze

Auktions-ID 444-0009

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
11.400 EUR *
SP 2.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Grundstück in Kalkar am unteren Niederrhein - derzeit vertragslos als Hausgarten genutzt
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Gocher Straße
    47546 Kalkar
  • Bundesland Nordrhein-Westfalen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 413 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Kleve von Altkalkar, Blatt 459A, Flur 25 Flurstück 54
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Noch einzutragende beschränkte persönliche Dienstbarkeit - Der jeweilige Eigentümer des Flurstücks Gemarkung Altkalkar, Flur 25, Flurstück 54 ist verpflichtet, alle durch die Nutzung (Bau, Betrieb und Unterhaltung) der B67 bedingten Einwirkungen auf das Grundstück entschädigungslos zu dulden, auch soweit sie ihrer Art nach unter § 906 BGB fallen und ein Entschädigungsanspruch als Ausgleich für die Duldungspflicht gegeben wäre. Dies gilt auch, soweit die Einwirkung das nach § 906 Abs. 2 BGB zumutbare Maß überschreiten. Die Bundesstraßenverwaltung ist berechtigt, die Ausübung der Dienstbarkeit Dritten zu überlassen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Veräußerer bewilligt im Rahmen der Beurkundung die Eintragung der Dienstbarkeit und beauftragt den Notar den Antrag zur Eintragung der Dienstbarkeit beim Grundbuchamt einreichen. Die Kosten für die Eintragung dieser Dienstbarkeit trägt der Veräußerer.

    Der Ersteher übernimmt die noch einzutragende beschränkt persönliche Dienstbarkeit als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragslose Nutzung
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Kalkar teilt im Schreiben vom 04.02.2025 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage folgende Auflagen und/oder Mängel: Zwar Außenbereichssatzung, jedoch Erschließung nur über B67 möglich. Das Objekt liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft. Das Objekt liegt nicht in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet und es besteht kein Denkmalschutz für das Objekt. Dem Amt liegen keine Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen vor. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2025/2026 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.

    Gemäß Auskunft der Stadt Kalkar vom 28.04.2022 sowie Aktualitätsbestätigung vom 12.06.2024 gegenüber dem Veräußerer befindet sich das Grundstück Gem. Altkalkar, Flur 25, Flurstück 54 im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Altkalkar-Viehstege. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als ´Fläche für die Landwirtschaft´ dargestellt. Aus denkmalrechtlicher Sicht lassen sich keine Restriktionen ableiten. Weitergehende, über die privilegierten Nutzungen des Außenbereichs hinausgehende Nutzungen, wie z.B. Wohn- oder Gewerbenutzungen werden in den Geltungsbereichen von Außenbereichssatzungen gemäß § 35 Abs. 6 BauGB begünstigt, sodass hier die Grundlagen für eine weitere Bebauung existieren. Jedoch ist bei einer etwaigen Bebaubarkeit zu beachten, dass die Erschließung gesichert sein muss, diese ist aktuell nicht gegeben.

    Laut Auskunft von Straßen.NRW vom 01.06.2022 unterliegt das Grundstück aufgrund der unmittelbaren Lage an der B67 den gesetzlichen Bestimmungen des § 9 Bundesfernstraßengesetzes (FStrG). Demnach unterliegen Hochbauten und bauliche Anlagen innerhalb der 20 m Anbauverbotszone mit oder ohne unmittelbarer Erschließung
    zur B67 dem Bauverbot und sind nicht zulässig ( § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FStrG. Alles was vor Inkrafttreten des 1. Bundesfernstraßengesetzes im Jahre 1955 vorhanden war, genießt Bestandsschutz (das erklärt auch die in der Örtlichkeit vorhandenen Gebäude, die bereits vor Ausbau der Bundesstraße vorhanden waren).
    Eine Bebauung des Grundstücks und/oder die Anlegung einer neuen Zufahrt zur B67 ist daher leider nicht realisierbar.
  • Makrolage
    Die Stadt Kalkar liegt am unteren Niederrhein im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf. Sie ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal.

    Die Stadt Kalkar grenzt im Norden an die Stadt Emmerich am Rhein, im Osten an die Stadt Rees, im Süden an die Stadt Xanten (Kreis Wesel) und die Gemeinde Uedem sowie im Westen an die Stadt Kleve und die Gemeinde Bedburg-Hau.

    Kalkar ist über die B57 und B67 an das Fernstraßennetz angebunden.
  • Mikrolage
    Das Grundstück liegt in einer Außenbereichssiedlung im südwestlichen Gemeindegebiet von Kalkar und grenzt im Nordwesten an die B67 (Gocher Straße) an. Vor der Verkaufsfläche verläuft der zur Gocher Straße gehörende Rad-/Fußweg mit einem Bushaltestellenbereich.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.kalkar.de
  • Behörde Stadt Kalkar, Markt 20, 47546 Kalkar, Tel.: 02824/ 13 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt im Übrigen ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II (außer noch einzutragender Dienstbarkeit) und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.

    Der gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen geltende Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich von etwaigen Altlasten/ Bodenkontaminationen und Kampfmitteln. Die Veräußerin übernimmt keine Haftung für das Freisein des Kaufgegenstandes von Kampfmitteln gleich welcher Art und welchen Umfangs und haftet auch nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung des Kaufgegenstandes aufgrund des eventuellen Vorhandenseins von Kampfmitteln und darüber hinaus nicht für Schäden durch auf dem Kaufobjekt vorhandenes Kriegsgerät oder bisher nicht entfernte Kampfmittel.

    Eine Kostenbeteiligung der Veräußerin im Rahmen der Ausgleichspflicht nach §24 Abs. 2 Bundesbodenschutzgesetz und/ oder §9 Abs. 2 Umweltschadengesetz, wird gegenüber dem Ersteher/seinem Rechtsnachfolger ausgeschlossen. Soweit die Veräußerin unmittelbar von Behörden oder Dritten wegen schädlicher Bodenveränderungen und/ oder Altlasten, Kampfmitteln sowie sonstiger Umweltschäden (insbes. nach §24 Abs. 2 Bundesbodenschutzgesetz und/ oder §9 Abs. 2 Umweltschadengesetz) in Anspruch genommen wird, ist sie vom Ersteher oder seinem Rechtsnachfolger freizustellen. Der Ersteher ist verpflichtet, im Falle der Weiterveräußerung den vorstehenden Haftungsausschluss auf weitere Käufer zu übertragen.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das Flurstück 54 mit einer Grundstücksgröße von 413 m², lt. Grundbuchangabe.

    Die Verkaufsfläche stellt sich als Frei-/Grünfläche mit Baum-/Strauchbewuchs dar, welche in die Einfriedung und Nutzung als Gartenfläche in das angrenzende Wohngrundstück Josef-Rottmann-Weg 1a/1b mit einbezogen ist. Die vertragslose Nutzung der Verkaufsfläche erfolgt wahrscheinlich seit 2017. Es obliegt dem Ersteher hier eine Klärung bzw. vertragliche Regelung herbeizuführen.

    Altlasten, sonstige Kontaminationen, Baulasten sowie Naturschutz sind dem Veräußerer nicht bekannt. Erschließungsbeiträge bestehen keine und sind mittelfristig auch nicht zu erwarten.

    Das Verkaufsgrundstück grenzt im Nordwesten an die B67 (Gocher Straße) an. Vor der Verkaufsfläche verläuft der zur Gocher Straße gehörende Rad-/Fußweg mit einem Bushaltestellenbereich und ein straßenbegleitender Grünstreifen. Eine Betretung ist von der Gocher Straße über ein Tor in der vorhandenen Hecke möglich. Eine direkte verkehrliche Erschließung ist nicht gegeben. Die Anlegung einer neuen Zufahrt zur B67 ist laut Auskunft von Straßen.NRW nicht realisierbar.

    Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte im Schreiben vom 29.06.2022 Folgendes mit: Luftbilder aus den Jahren 1939 -1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe. Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte empfohlen.
    Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben.
    Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine Bohrlochdetektion empfohlen.
    Hinweis des Auktionshauses: Das Schreiben mit Anlage der Bezirksregierung Düsseldorf vom 29.06.2022 wurde zur Kenntnis unter Dokumente veröffentlicht.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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