Datenänderung 17.02.2025 Die Stadtverwaltung Leisnig teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 17.02.2025 unter anderem mit, dass der Verkaufsgegenstand im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes liegt. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2025/2026 nicht an.