Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das Flurstück 141/2 mit einer Grundstücksgröße von 1.684 m², lt. Grundbuchangabe.
Das Grundstück ist Bestandteil einer größeren Waldfläche an der K6129 und liegt im Landschaftsschutzgebiet ´Lausitzer Grenzwall zwischen Gehren, Crinitz und Buschwiesen´.
Die Verkaufsfläche liegt teilweise innerhalb der Grenzen eines Abschlussbetriebsplanes der LMBV und steht somit in diesem Bereich unter Bergaufsicht (´Schlabendorfer Felder´).
Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH erteilte mit Schreiben vom 12.09.2024 folgende Stellungnahme:
Berqaufsicht/Sanierunq/Rekultivierunq
Das Flurstück liegt teilweise innerhalb der Grenzen eines von der Bergbehörde zugelassenen Abschlussbetriebsplanes (ABP) der LMBV und steht somit in diesen Bereichen unter Bergaufsicht. Hierbei handelt es sich um den rechtskräftigen ABP „Schlabendorfer Felder“ (Az.; s 57-1.4-5-34 vom 28.06.1995).
Die Sanierung ist im Vorhabenbereich noch nicht abgeschlossen. Folgende Arbeiten sind diesbezüglich noch erforderlich:
- Rückbau einer das Flurstück querenden 6kV-Freileitung,
- Filterbrunnenverwahrung im Umfeld des Flurstückes.
Aus den genannten Punkten hervorgehende Verpflichtungen der LMBV (ggf. Flächeninanspruchnahme zur Filterbrunnenverwahrung; Rückbau der Freileitung und weitere zum heutigen Zeitpunkt noch nicht absehbare Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der bergrechtlichen Verpflichtung der LMBV, sind durch den Flächeneigentümer zu dulden.
In dem unter Bergaufsicht stehenden Teilbereich wurde gemäß genehmigten ABP-Bergbaufolgelandschaft forstwirtschaftliche Nutzungsflächen hergestellt. Die Folgenutzung ist vom zukünftigen Eigentümer zu beachten.
Da von der geplanten Flächenveräußerung teilweise ABP-Flächen betroffen sind, ist grundsätzlich Folgendes zu beachten und der zukünftige Eigentümer darüber in Kenntnis zu setzen:
- Alle Vorhaben, welche auf unter Bergaufsicht stehenden Flächen realisiert werden sollen, sind bei der zuständigen Bergbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), anzeige- und zustimmungspflichtig.
- Des Weiteren ist rechtzeitig vor Beginn einer Maßnahme eine bergbauliche Stellungnahme bei der LMBV einzuholen. Der Baubeginn eines Bauvorhabens ist der LMBV rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
- Sollten auf diesen Flächen Baumaßnahmen geplant sein, ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei der Markscheiderei der LMBV ein Schachterlaubnisschein (gebührenpflichtig) einzuholen. In diesem können weitere Auflagen erteilt werden.
- Das Flurstück befindet sich innerhalb des nachtragungspflichtigen Risswerksbereichs gemäß Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergV). Daher ist nach erfolgten Baumaßnahmen die vermessungstechnische Einmessung der Gesamtmaßnahme digital (3D-CAD/GIS-Format, vorzugsweise DGN, RD/83) an die Markscheiderei der LMBV zur Nachtragung des Risswerks zu übergeben.
- Die Rekultivierung ist abgeschlossen. Auf Flächen, die eine Änderung der hergestellten bzw. noch herzustellenden Zielnutzung entgegen dem ABP erfahren sollen, ist vor Beginn des Vorhabens durch den Vorhabenträger mit der LMBV und der zuständigen Fachbehörde (z. B. Forstbehörde) der Nachweis hinsichtlich der Erfüllung des bergrechtlichen Folgenutzungszieles zu erbringen. Dieser Nachweis wird Bestandteil der Abschlussdokumentation zur Beendigung der Bergaufsicht.
- Das Einholen notwendiger Genehmigungen nach Wald- oder Naturschutzgesetz obliegt dem Baulastträger. Entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind ebenfalls durch den Baulastträger zu realisieren. Seitens der LMBV können diesbezüglich keine Flächen zur Verfügung gestellt werden.
Filterbrunnen
Im Nahbereich des Flurstückes befindet sich ein unsicher verwahrter Filterbrunnen. Der Brunnenbereich darf nicht überbaut werden. Die Zugänglichkeit zum Standort muss jederzeit, auch mit entsprechender Technik, gewährleistet sein. Für einen späteren Rückbau ist eine Baufreiheit von mindestens 10 m im Umfeld sowie eine Zuwegung zu gewährleisten.
Geotechnische Angaben
Im Anfragebereich stehen keine Kippenböden an, bergbaubedingte Gefahrenbereiche sind nicht vorhanden. Insofern bestehen diesbezüglich keine Nutzungseinschränkungen.
Hydrologie
Das Flurstück liegt außerhalb einer aktuell wirkenden bergbaulich bedingten Grundwasserbeeinflussung. Der aktuelle Grundwasserstand im Haupthangendgrundwasserleiter beträgt ca. +68,0 m NHN (MHM GWM Stand 7/2024). Meteorologisch bedingte Schwankungen, insbesondere Extremsituationen, sind zu berücksichtigen.
Es liegen bezogen auf den Haupthangendgrundwasserleiter keine flurnahen Grundwasserstände vor. Es ist mit erhöht sulfathaltigem Grundwasser zu rechnen.
Grundwassermessstellen
Die 3fach- Grundwassermessstelle 400/401/402 (65I) in Grenznähe zum Flurstück ist nicht zu beschädigen, zu überbauen oder zu beseitigen. Sollte es den noch dazu kommen, dann ist die LMBV schriftlich zu benachrichtigen. Die Kosten zur Wiederherstellung trägt der Verursacher.
Die Zugänglichkeit für die LMBV bzw. beauftragter Dritter für Messungen, Probenahmen und Wartungsarbeiten muss jederzeit, auch mit entsprechender Technik, gewährleistet sein. Für einen späteren Rückbau ist eine Baufreiheit von mindestens 10 m im Umfeld zu gewährleisten.
Medien und Anlagen
Im Flurstück befindet sich ein außer Betrieb befindliches Fernmeldekabel der LMBV.
Das Kabel ist nicht mehr betriebsnotwendig, verbleibt im Erdreich und wird durch die LMBV nicht zurückgebaut.
Weiterhin ist eine in Betrieb befindliche 6 kV Freileitungsüberspannung der 6 kV Freileitung Wanninchen der LMBV (E-Einspeisung der Filterbrunnen Wanninchen der LMBV sowie den Stützpunkt der Umweltstation Wanninchen der Sielmann-Stiftung) vorhanden. Außerdem wird von dieser Freileitung die Pumpstation am RL 14/15 der LMBV am Schlabendorfer See eingespeist.
Beim späteren Rückbau der gesamten 6 kV Freileitung Wanninchen der LMBV kann es zu Beeinträchtigungen auf dem Flurstück kommen. Für den gesamten Freileitungsabschnitt dieser 6 kV Freileitung ist für den späteren Rückbau ein Trassenkorridor von der Mittelachse der Freileitung von jeweils links und rechts 5 m Sicherheitsabstand der Freileitungstrasse für die LMBV einzuräumen!
Zeitliche Angaben zum Rückbau der 6 kV Freileitung Wanninchen können noch nicht getroffen werden.
Flurneuordnunq
Der Sachverhalt befindet sich innerhalb eines Geltungsbereiches eines LMBV Flurbereinigungsverfahrens; Schlabendorf-Süd (Verfahrensnummer: 600201).
Sollte der Sachverhalt Auswirkungen auf das Flurbereinigungsverfahren haben, z. B. durch Änderungen am Grundstück oder Grundbucheintragungen, ist dies der verfahrensführenden Behörde:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung anzuzeigen bzw. mit dieser abzustimmen.
Hinweis des Auktionshauses: Die Stellungnahme mit Anlage der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH ist unter Dokumente zur Kenntnisnahme veröffentlicht.
Die Verkaufsfläche liegt im Bereich eines Flurbereinigungsverfahrens ´Schlabendorf-Süd´, Az.: 6002K.
Die Verkaufsfläche liegt lt. Kartenmaterial direkt an der K6129. Inwieweit direkt von dieser Straße eine Zuwegung zur Verkaufsfläche in der Örtlichkeit möglich ist, konnte nicht geprüft werden.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.