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Waldfläche im Landkreis Dahme-Spreewald

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Auktions-ID 443-0014

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SP 600 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Waldfläche im Landkreis Dahme-Spreewald
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    K6129
    15926 Heideblick OT Beesdau
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.684 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Lübben (Spreewald) von Beesdau, Blatt 188, Flur 2 Flurstück 141/2
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Eventuelle, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Heideblick teilt im Schreiben vom 20.01.2025 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Waldfläche, auf dem Flurstück liegt die Grenze des Abschlussbetriebsplans Tagebau Schlabendorf Süd, Informationen hierzu über LMBV. Das Objekt liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Denkmalschutz besteht für das Objekt nicht. Dem Amt sind keine Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen bekannt. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2025/2026 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.
  • Makrolage
    Heideblick ist eine amtsfreie Gemeinde in Brandenburg.

    Die Gemeinde Heideblick liegt etwa 50 Kilometer westnordwestlich von Cottbus und direkt südwestlich von Luckau.

    Heideblick liegt an der B87 zwischen Herzberg und Luckau sowie an der B96 zwischen Luckau und Finsterwalde.

    Beesdau ist ein Ortsteil der Gemeinde Heideblick.
  • Mikrolage
    Die Verkaufsfläche befindet sich südlich außerhalb von Beesdau als Bestandteil einer größeren Waldfläche an der K6129.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.heideblick.de
  • Behörde Gemeinde Heideblick, Luckauer Straße 61, 15926 Heideblick OT Langengrassau, Tel.: 035 454/ 881 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Das Objekt ist Bestandteil eines Flurbereinigungsverfahrens. Der Ersteher tritt mit dem Erwerb des Grundstücks als neuer Teilnehmer in das Flurbereinigungsverfahren ein und muss das bis zu seiner Eintragung im Grundbuch oder bis zur Anmeldung seines Erwerbs durchgeführte Verfahren gegen sich gelten lassen. Alle im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden künftigen Beiträge, Lasten, Vorteile sowie alle Rechte und Pflichten hat der Ersteher für und gegen sich gelten zu lassen. In dem Verfahren können sich Gestalt, Lage und Größe des Grundstücks ändern. Eine Eigentumsumschreibung sowie eine Belastung des Versteigerungsobjektes ist möglicherweise erst nach Abschluss des Verfahrens möglich. Wegen des Verfahrens kann die grundbuchliche Abwicklung längere Zeit in Anspruch nehmen.

    Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung weist in der E-Mail vom 14.08.2024 darauf hin, dass dies auch für denjenigen, der durch den Erwerb eines Rechts Beteiligter wird, gilt. Bislang sind über das Flurstück keine einschränkenden Verfügungen getroffen worden.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das Flurstück 141/2 mit einer Grundstücksgröße von 1.684 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das Grundstück ist Bestandteil einer größeren Waldfläche an der K6129 und liegt im Landschaftsschutzgebiet ´Lausitzer Grenzwall zwischen Gehren, Crinitz und Buschwiesen´.

    Die Verkaufsfläche liegt teilweise innerhalb der Grenzen eines Abschlussbetriebsplanes der LMBV und steht somit in diesem Bereich unter Bergaufsicht (´Schlabendorfer Felder´).
    Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH erteilte mit Schreiben vom 12.09.2024 folgende Stellungnahme:
    Berqaufsicht/Sanierunq/Rekultivierunq
    Das Flurstück liegt teilweise innerhalb der Grenzen eines von der Bergbe­hörde zugelassenen Abschlussbetriebsplanes (ABP) der LMBV und steht somit in die­sen Bereichen unter Bergaufsicht. Hierbei handelt es sich um den rechtskräftigen ABP „Schlabendorfer Felder“ (Az.; s 57-1.4-5-34 vom 28.06.1995).
    Die Sanierung ist im Vorhabenbereich noch nicht abgeschlossen. Folgende Arbeiten sind diesbezüglich noch erforderlich:
    - Rückbau einer das Flurstück querenden 6kV-Freileitung,
    - Filterbrunnenverwahrung im Umfeld des Flurstückes.
    Aus den genannten Punkten hervorgehende Verpflichtungen der LMBV (ggf. Flächeninanspruchnahme zur Filterbrunnenverwahrung; Rückbau der Freileitung und weitere zum heutigen Zeitpunkt noch nicht absehbare Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der bergrechtlichen Verpflichtung der LMBV, sind durch den Flächeneigentümer zu dul­den.

    In dem unter Bergaufsicht stehenden Teilbereich wurde gemäß genehmigten ABP-Bergbaufolgelandschaft forstwirtschaftliche Nutzungsflächen hergestellt. Die Folgenutzung ist vom zukünftigen Eigentümer zu beachten.
    Da von der geplanten Flächenveräußerung teilweise ABP-Flächen betroffen sind, ist grundsätzlich Folgendes zu beachten und der zukünftige Eigentümer darüber in Kenntnis zu setzen:
    - Alle Vorhaben, welche auf unter Bergaufsicht stehenden Flächen realisiert wer­den sollen, sind bei der zuständigen Bergbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), anzeige- und zustimmungs­pflichtig.
    - Des Weiteren ist rechtzeitig vor Beginn einer Maßnahme eine bergbauliche Stellungnahme bei der LMBV einzuholen. Der Baubeginn eines Bauvorhabens ist der LMBV rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
    - Sollten auf diesen Flächen Baumaßnahmen geplant sein, ist rechtzeitig vor Be­ginn der Arbeiten bei der Markscheiderei der LMBV ein Schachterlaubnisschein (gebührenpflichtig) einzuholen. In diesem können weitere Auflagen erteilt werden.
    - Das Flurstück befindet sich innerhalb des nachtragungspflichtigen Risswerksbereichs gemäß Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergV). Daher ist nach erfolgten Baumaßnahmen die vermessungstechnische Einmessung der Gesamtmaßnahme digital (3D-CAD/GIS-Format, vorzugsweise DGN, RD/83) an die Markscheiderei der LMBV zur Nachtragung des Risswerks zu übergeben.
    - Die Rekultivierung ist abgeschlossen. Auf Flächen, die eine Änderung der her­gestellten bzw. noch herzustellenden Zielnutzung entgegen dem ABP erfahren sollen, ist vor Beginn des Vorhabens durch den Vorhabenträger mit der LMBV und der zuständigen Fachbehörde (z. B. Forstbehörde) der Nachweis hinsichtlich der Erfüllung des bergrechtlichen Folgenutzungszieles zu erbringen. Dieser Nachweis wird Bestandteil der Abschlussdokumentation zur Beendigung der Bergaufsicht.
    - Das Einholen notwendiger Genehmigungen nach Wald- oder Naturschutzge­setz obliegt dem Baulastträger. Entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaß­nahmen sind ebenfalls durch den Baulastträger zu realisieren. Seitens der LMBV können diesbezüglich keine Flächen zur Verfügung gestellt werden.

    Filterbrunnen
    Im Nahbereich des Flurstückes befindet sich ein unsicher verwahrter Filterbrunnen. Der Brunnenbereich darf nicht überbaut werden. Die Zugänglichkeit zum Standort muss jederzeit, auch mit entsprechender Technik, gewährleistet sein. Für einen späteren Rückbau ist eine Baufreiheit von mindestens 10 m im Umfeld sowie eine Zuwegung zu gewährleisten.

    Geotechnische Angaben
    Im Anfragebereich stehen keine Kippenböden an, bergbaubedingte Gefahrenbereiche sind nicht vorhanden. Insofern bestehen diesbezüglich keine Nutzungseinschränkungen.

    Hydrologie
    Das Flurstück liegt außerhalb einer aktuell wirkenden bergbaulich bedingten Grund­wasserbeeinflussung. Der aktuelle Grundwasserstand im Haupthangendgrundwasserleiter beträgt ca. +68,0 m NHN (MHM GWM Stand 7/2024). Meteorologisch bedingte Schwankungen, insbesondere Extremsituationen, sind zu berücksichtigen.
    Es liegen bezogen auf den Haupthangendgrundwasserleiter keine flurnahen Grundwasserstände vor. Es ist mit erhöht sulfathaltigem Grundwasser zu rechnen.

    Grundwassermessstellen
    Die 3fach- Grundwassermessstelle 400/401/402 (65I) in Grenznähe zum Flurstück ist nicht zu beschädigen, zu überbauen oder zu beseitigen. Sollte es den­ noch dazu kommen, dann ist die LMBV schriftlich zu benachrichtigen. Die Kosten zur Wiederherstellung trägt der Verursacher.
    Die Zugänglichkeit für die LMBV bzw. beauftragter Dritter für Messungen, Probenahmen und Wartungsarbeiten muss jederzeit, auch mit entsprechender Technik, gewähr­leistet sein. Für einen späteren Rückbau ist eine Baufreiheit von mindestens 10 m im Umfeld zu gewährleisten.

    Medien und Anlagen
    Im Flurstück befindet sich ein außer Betrieb befindliches Fernmeldekabel der LMBV.
    Das Kabel ist nicht mehr betriebsnotwendig, verbleibt im Erdreich und wird durch die LMBV nicht zurückgebaut.
    Weiterhin ist eine in Betrieb befindliche 6 kV Freileitungsüberspannung der 6 kV Freileitung Wanninchen der LMBV (E-Einspeisung der Filterbrunnen Wanninchen der LMBV sowie den Stützpunkt der Umweltstation Wanninchen der Sielmann-Stiftung) vorhanden. Außerdem wird von dieser Freileitung die Pumpstation am RL 14/15 der LMBV am Schlabendorfer See eingespeist.
    Beim späteren Rückbau der gesamten 6 kV Freileitung Wanninchen der LMBV kann es zu Beeinträchtigungen auf dem Flurstück kommen. Für den gesamten Freileitungsabschnitt dieser 6 kV Freileitung ist für den späteren Rückbau ein Trassenkorridor von der Mittelachse der Freileitung von jeweils links und rechts 5 m Sicherheitsabstand der Freileitungstrasse für die LMBV einzuräumen!
    Zeitliche Angaben zum Rückbau der 6 kV Freileitung Wanninchen können noch nicht getroffen werden.

    Flurneuordnunq
    Der Sachverhalt befindet sich innerhalb eines Geltungsbereiches eines LMBV Flurbereinigungsverfahrens; Schlabendorf-Süd (Verfahrensnummer: 600201).
    Sollte der Sachverhalt Auswirkungen auf das Flurbereinigungsverfahren haben, z. B. durch Änderungen am Grundstück oder Grundbucheintragungen, ist dies der verfahrensführenden Behörde:
    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung anzuzeigen bzw. mit dieser abzustimmen.
    Hinweis des Auktionshauses: Die Stellungnahme mit Anlage der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH ist unter Dokumente zur Kenntnisnahme veröffentlicht.

    Die Verkaufsfläche liegt im Bereich eines Flurbereinigungsverfahrens ´Schlabendorf-Süd´, Az.: 6002K.

    Die Verkaufsfläche liegt lt. Kartenmaterial direkt an der K6129. Inwieweit direkt von dieser Straße eine Zuwegung zur Verkaufsfläche in der Örtlichkeit möglich ist, konnte nicht geprüft werden.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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