Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein leerstehendes Eck-Wohnhaus in zentraler Ortslage.
Das unregelmäßig geschnittene und lt. Grundbuchangabe 115 m² große Grundstück ist vollständig bebaut. Das Grundstück besitzt keine Hof- oder Freifläche und kein Nebengelass. Das Gebäude steht vollständig in Grenzbebauung. Die Außentreppe überbaut den öffentlichen Straßenbereich. Die Straßenfrontlänge beträgt ca. 20 m und die Grundstückstiefe etwa 6 m.
Bei dem zu veräußernden Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Eckhaus welches schätzungsweise vor oder um 1900 errichtet wurde. Das genaue Baujahr und die Konstruktionsart sind nicht bekannt.
Die Wohnfläche beträgt insgesamt ca. 136 m², bestehend aus im EG ca. 50 m² und im OG ca. 86 m². Diese Angabe ist geschätzt und wurde nicht durch ein Aufmaß geprüft.
Die Raumaufteilung ist wie folgt:
Im EG: Flur, Diele, 1 Wohnraum, Bad, Abstellraum und die alte Schmiede (Werkstatt)
Im OG: Flur, 4 Wohnräume, Küche und ehemaliges Bad
Die Raumaufteilung entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Im OG gibt es ein Durchgangszimmer. Die Tür im rückwärtigen Flurbereich führt zum Hof des Nachbargrundstücks und ist verschlossen.
Das Gebäude ist teilweise unterkellert, das DG ist nicht ausgebaut. Vereinzelt wurden Modernisierungen vorgenommen. Vermutlich in den 1990-er Jahren Dacherneuerung, teilweise Leitungssysteme, Rohre und Heizkörper und teilweise die Dämmung der Außenwände. Vermutlich um 2000 das Bad und 2019 die Heiztherme. Die Funktion der Gaszentralheizung und Warmwasserbereitung konnte nicht geprüft werden.
Aufgrund des längeren Leerstandes und der unterlassenen Instandhaltung weist das Gebäude umfangreiche Bauschäden und -mängel auf.
Alte verschlissene Holzverbundfenster. Die Badausstattung im EG ist einfach und nicht mehr nutzbar. Im OG ist keine Badinstallation mehr vorhanden. Überwiegend veraltete Elektroinstallation. Bei der rückseitigen Verkleidung wurde asbesthaltiges Baumaterial verwendet.
Altschäden von vormals undichter Dacheindeckung sind vorhanden. Die Decken und Wände weisen Rissbildungen auf. An der Giebelwand sind ebenfalls Rissbildungen und Mauerwerksschäden vorhanden. Aufsteigende Wandfeuchte ist zu verzeichnen. Im OG und Keller ist die Decke auf Grund des schlechten Zustands abgestützt. Im ehemaligen Bad im OG ist ein Loch in der Decke zum Dachboden.
Die Decke über dem nicht zugänglichen Bereich im EG ist abgesackt. Schadhafte Fußböden, teilweise starke Fußbodenschiefstellungen im EG und OG. Die abgesackten Fußböden lassen auf gravierende Schadensbilder schließen, deren tatsächliches Ausmaß erst nach einer Bauteilöffnung und einer Besichtigung der Werkstatt im EG abgeschätzt werden kann.
Der Dachstuhl weist Schäden durch Anobienbefall auf. Die Kellertreppe ist marode, die Deckenbalken der Kellerdecke sind stark wurmstichig mit unzureichender Tragfähigkeit.
In der Dachkonstruktion und in den Deckenbalken der Kellerdecke ist tierischer Schädlingsbefall erkennbar. Eine Untersuchung des Schädlingsbefalls durch einen Sachverständigen ist bislang nicht erfolgt. Nach Angaben des Veräußerers liegen diesem keine detaillierten Informationen zu diesem Schädlingsbefall vor.
Das Gebäude ist derzeit wohnlich nicht nutzbar und es sind allumfassende Sanierungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen notwendig. Ob die tragenden Elemente hinsichtlich der Statik für eine Sanierung noch geeignet sind, kann vom Veräußerer nicht beurteilt werden.
Im südlichen Bereich des Gebäudes befindet sich eine ehemalige Schmiede (Werkstatt), die nur über einen Zugang über die Hoffläche des Nachbargrundstücks erreicht werden kann. Der Zugang zur Hoffläche ist nicht gestattet. Somit ist es auch derzeit nicht möglich, die ehemalige Schmiede zu erreichen und zu besichtigen. Daher kann keine Aussage zum baulichen Zustand und was sich in diesem Gebäudeteil befindet, gemacht werden. Eine Klärung der Zuwegung zu diesem Gebäudeteil obliegt dem Ersteher.
Das gesamte Objekt ist nicht beräumt. Im Gebäude sind noch umfangreich Altmobiliar und alte Ausstattungs- und Gebrauchsgegenstände sowie Müllablagerungen und Bauschutt vorhanden. Der vereinbarte Kaufpreis (Meistgebot) bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäuden und wesentlichen Bestandteilen. Nicht mit veräußert werden die im Objekt befindlichen, benutzten, teils abgenutzten Einrichtungsgegenstände. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objektes sein Eigentum an den beweglichen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, die beweglichen Gegenstände zu entsorgen bzw. weiter zu benutzen.
Das Objekt ist nicht Feuer- Gebäude- oder anderweitig versichert.
Bei der Besichtigung durch den Veräußerer konnte das Dachgeschoss aus Sicherheitsgründen nicht begangen werden.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.