Datenänderung Die Hansestadt Gardelegen teilt im Schreiben vom 24.01.2025 Folgendes mit: Das Objekt befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines seit 20.05.2020 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Fläche für Landwirtschaft und z.T. als Fläche für Wald. Das Objekt liegt in einem Naturschutzgebiet - § 21 NatSchG LSA gesetzlich geschütztes Biotop.