Datenänderung 13.12.2024 Die Stadtverwaltung Bad Salzungen teilt im Schreiben vom 12.12.2024 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanentwurfes mit der Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft und Wald. Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz und liegt nicht in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet.