Bitte warten...

Zwei straßenbegleitende Grundstücke an der Großwolder Straße

  • Lageskizze Flurstück 20/1 - Zwei straßenbegleitende Grundstücke an der Großwolder Straße
    Lageskizze Flurstück 20/1
  • Lageskizze Flurstück 20/1 - Zwei straßenbegleitende Grundstücke an der Großwolder Straße
    Lageskizze Flurstück 20/1
  • Lageskizze Flurstück 2/8 - Zwei straßenbegleitende Grundstücke an der Großwolder Straße
    Lageskizze Flurstück 2/8
  • Lageskizze Flurstück 2/8 - Zwei straßenbegleitende Grundstücke an der Großwolder Straße
    Lageskizze Flurstück 2/8

Auktions-ID 440-0013

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
200 EUR *
SP 200 EUR
Höchstgebot

Um auf dieses Objekt bieten zu können, müssen Sie zuerst einen Bietantrag stellen.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Zwei straßenbegleitende Grundstücke an der Großwolder Straße
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Großwolder Straße (B 70)
    26810 Westoverledingen OT Steenfelde
  • Bundesland Niedersachsen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 457 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Leer Grundbuch von Steenfelde Blatt 1401 Flur 12 Flurstücke 20/1 und 2/8
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Bisher keine Auskunft.
  • Makrolage
    Die Gemeinde Westoverledingen liegt im Landkreis Leer in Ostfriesland, im Nordwesten des bundesdeutschen Landes Niedersachsen zwischen der Kreisstadt Leer und der Stadt Papenburg.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Google-Maps Koordinaten:
    Flurstück 2/8: 53.141005, 7.440012
    Flurstück 20/1: 53.13776, 7.438084

    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    https://www.westoverledingen.de/
  • Behörde Gemeinde Westoverledingen, Bahnhofstrasse 18, 26810 Westoverledingen, Tel.: 04955-9330
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Veräußerin hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Veräußerin nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen zwei getrennt von einander liegende Grundstücke an der Großwolder Straße mit einer summierten Fläche von 457 m², lt. Grundbuchangaben.
    Im Grundbuch sind die einzelnen Flurstücke wie folgt bezeichnet:
    Flurstück 2/8: Gebäude- und Freifläche von 325 m², lt. Grundbuchangaben.
    Flurstück 20/1: Gebäude- und Freifläche von 132 m², lt. Grundbuchangaben.
    Beide Flächen sind vertragsfrei und weisen einen dreieckigen Zuschnitt auf. Nach Angabe der Veräußerin handelt es sich bei dem Flurstück 20/1 um eine Straßenrest- bzw. Grünfläche, die im Liegenschaftskataster als Wohnbaufläche dargestellt ist. Die Veräußerin übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft und Nutzungsmöglichkeit beider Flurstücke.
    Erhebung von Erschließungskosten ist dem Auktionshaus und dem Einlieferer nicht bekannt. Etwaige Kosten sind unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Entstehung sowie unabhängig vom bautechnischen Beginn der Maßnahme vom Meistbietenden zu tragen. § 436 Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
    Etwaige auf dem Verkaufsgegenstand befindliche Wasser-, Elektrizitäts- und Fernsprech- sowie sonstige Leitungen werden, soweit sie nicht im Eigentum der Veräußerin oder der Bundesrepublik Deutschland stehen, nicht mitverkauft. Der Veräußerin ist nicht bekannt, ob im Grundbuch einzutragende weitere Rechte oder Lasten, zu deren Entstehen oder Fortbestand eine Eintragung im Grundbuch nicht erforderlich ist, an dem Verkaufsgegenstand bestehen. Sie übernimmt daher keine Haftung für die Freiheit von solchen dinglichen und sonstigen Rechten und Leitungsrechten Dritter.
    Die Veräußerin hat keine Bodenuntersuchungen durchgeführt. Die Veräußerin und die Bundesrepublik Deutschland übernehmen keine Haftung für das Freisein von schädlichen Bodenveränderungen i. S. v. § 2 Abs. 3 BBodSchG oder Altlasten i. S. v. § 2 Abs. 5 BBodSchG sowie von sonstigen Grundstücks- und Gebäudekontaminationen. Die vorstehende Regelung ist abschließend und schließt eine Beteiligung der Veräußerin, insbesondere auch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG aus. Wird die Veräußerin von Behörden oder Dritten wegen schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten auf dem Verkaufsgegenstand in Anspruch genommen (insbesondere nach § 24 Abs. 2 BBodSchG), ist der Ersteher verpflichtet, die Veräußerin und die Bundesrepublik Deutschland von sämtlichen Kosten einer solchen Inanspruchnahme freizustellen. Ausgleichsansprüche des Ersteher gegen die Veräußerin und die Bundesrepublik Deutschland wegen schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten (insbesondere solche nach § 24 Abs. 2 BBodSchG) sind ausgeschlossen.
    Der Ersteher verpflichtet sich, bei einer Veräußerung des Verkaufsgegenstandes oder Teilen davon an einen Dritten oder Rechtsnachfolger diesem die vorstehend geregelte Freistellung einschließlich des Ausschlusses von Ausgleichsansprüchen mit der Maßgabe aufzuerlegen, dass auch alle weiteren Rechtsnachfolger entsprechend gegenüber der Veräußerin im Sinne eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter (§ 328 BGB) zu verpflichten sind.
    Die Veräußerin übernimmt keine Haftung für das Freisein des Verkaufsgegenstandes von Kampfmitteln gleich welcher Art und welchen Umfangs. Sie haftet auch nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung des Verkaufsgegenstandes aufgrund des eventuellen Vorhandenseins von Kampfmitteln.
    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
1.761 Besucher