Datenänderung 16.12.2024 Die Gemeinde Knüllwald teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 13.12.2024 unter anderem Folgendes mit: Seitens der Behörde bestehen lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel für das Objekt. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Flächen für die Forstwirtschaft. Es gibt keine Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2025/2026 anfallen werden.