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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Vertragsfreies Grundstück unweit vom Peenestrom **etwa 25 km von der Ostsee entfernt**
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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17406 Rankwitz
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Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
795 m², gemäß Katasterangaben.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Greifswald von Rankwitz, Blatt 447, Flur 1, Flurstück 221/12 sowie 1/12 Miteigentumsanteil an dem Flurstück 221/17
Hinweis: die vorgenannten Flurstücke sind nur katasterlich fortgeführt, jedoch grundbuchlich noch unter dem Flurstück 221/3 geführt. Mit der grundbuchlichen Fortführung wird schnellstmöglich gerechnet.
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Rankwitz ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Sie wird vom Amt Usedom-Süd mit Sitz in der Stadt Usedom verwaltet.
Das Gemeindegebiet von Rankwitz umfasst die gesamte Halbinsel Lieper Winkel im Südosten der Insel Usedom, welche landschaftlich sehr reizvoll zwischen dem Achterwasser und dem Peenestrom liegt. Rankwitz war ein Bauern- und Fischerdorf und von der Form her ein Angerdorf. Die Form des letzteren hat es bis heute behalten.
Der nur ca. 900 m entfernte Rankwitzer Hafen wurde Mitte der 1990er Jahre saniert und zu einem Wasserwanderrastplatz ausgebaut. Er liegt südlich des Objektes und ist in den Sommermonaten ein beliebter Anlegeplatz für Segelbote und Yachten. Ab dem Jahr 2000 wurden zunehmend Ferienhäuser und Wohnungen errichtet, sodass der Tourismus das wichtigste Standbein der Region ist. Golfplatz Balm (zwei 18-Loch-Meisterschaftsplätze auf ca. 120 ha) in ca. 10 km. Die Kleinstadt Usedom ist ca. 20 km entfernt.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand befindet sich außerhalb der Ortslage von Rankwitz, unweit der Straße Ausbau.
Die Umgebung besteht überwiegend aus Waldflächen sowie Ferienhäusern, Appartements und Restaurants. Etwa 300 m westlich vom Objekt befindet sich der Peenestrom.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Amt Usedom-Süd, Markt 7, 17406 Usedom, Tel.: 038 372/ 7500
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt eine vertragsfreie Grünfläche in unmittelbarer Nachbarschaft zum Peenestrom mit einer Grundstücksgröße von 795 m² sowie 1/12 Miteigentumsanteil an einer Wegfläche.
Die katasterliche Fortschreibung der Flurstücke 221/12 und 221/17 ist nach der Vermessung erfolgt, die Grundbuchfortführung steht noch aus. Im Zuge der Vermessung wurden die inneren Flurstücksgrenzen nur digital vermessen. Eine Abmarkung in der Örtlichkeit fand nicht statt.
Die Wegfläche mit der Flurstücksbezeichnung 221/17 ist vor Ort noch nicht angelegt. Es obliegt dem Ersteher den Weg auf eigene Kosten zu schaffen. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland. Es handelt sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung, d.h. eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de