Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt eine leerstehende Doppelhaushälfte mit einem Anbau und einer Garage.
Das Grundstück mit einer Breite und Straßenfront von ca. 12 m und einer Tiefe von ca. 20 - 24 m hat eine Grundstücksgröße von 259 m², lt. Grundbuchangabe.
Das Baujahr ist unbekannt und wird geschätzt auf Ende der 1930er Jahre, der Anbau mit dem Hauseingangsvorbau wahrscheinlich nach 1945.
Es handelt sich bei dem Gebäude um eine Doppelhaushälfte als Siedlungshaus, welches im ursprünglichen Gebäudeteil vollständig unterkellert ist und über ein Erd- und Dachgeschoss verfügt und einen eingeschossigen, nicht unterkellerten Anbau, der auch das ehemalige Nebengebäude mit integriert.
Gemäß Angabe des Veräußerers beträgt die Wohnfläche insgesamt ca. 96 m², diese verteilen sich wie folgt: Im EG Eingangsvorbau, Flur mit Geschosstreppe zum DG, zwei Wohnräume, Küche und ein innenliegendes Bad und im DG zwei Wohnräume. Die Raumhöhen im EG betragen ca. 2,4 - 2,5 m, im DG ca. 2,4 m und im Keller ca. 1,9 m.
Die Nutzfläche gibt der Veräußerer für die 3 Kellerräume mit ca. 33 m² und für die Garage mit ca. 15 m² an.
Sämtliche vom Veräußerer angegebenen Flächenangaben und Abmaße wurden durch kein Aufmaß überprüft.
Darüber hinaus besteht auf der Ebene des Dachgeschosses bei Anleiterung vom Flachdach des Anbaus aus ein Zugang zu einem Bodenraum des Nebengebäudes. Es handelt sich dabei um einen einfachen Abstellraum. Über eine Deckenöffnung im DG besteht bei Anleiterung Zugang zum Spitzboden. Dieser verfügt, soweit ersichtlich, über einen festen Fußboden mit Holzdielung und ist mit Holzbrettern verkleidet. Die Höhe unter dem First beträgt etwa 1,3 m.
Das Gebäude vermittelt im äußeren Erscheinungsbild einen weitestgehend soliden Eindruck. Nach 1990 wurden teilweise Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen wie Erneuerung der Fenster, der Dacheindeckung, des Bades, von Teilen der Elektrik, der Grundstückseinfriedung, Einbau von zwei Öl- und einem Festbrennstoffofen sowie Anbau einer Fassadenverkleidung durchgeführt.
Eine zentrale Heizungsanlage ist nicht vorhanden. In den Kellerräumen sind partiell Feuchte- und Putzschäden in Wand- und Deckenbereichen und an den freiliegenden Stellen Oberflächenkorrosion an den Stahlträgern sichtbar. An der Südwand des Anbaus sind Feuchteschäden zu verzeichnen. Diese rühren wahrscheinlich von der stark schadhaften Überdachung des Zwischenraums her. Die überwiegende Verkleidung der Außen- und Innenwände sowie Deckenuntersichten lassen eine Einschätzung dahinterliegender Bauteile nicht zu.
Mehrere Durchgangszimmer, ein innenliegendes Bad sowie ein Teil der Raumzuschnitte entsprechen nicht mehr den Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen. In einem Zimmer befindet sich zudem der einzige Zugang zum Kellergeschoss und ein Zimmer und die Küche haben ausschließlich Fenster zum schmalen Zwischenraum zwischen Anbau und Garage.
Insgesamt sind am und innerhalb der Gebäude Sanierungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich.
Das Wohnhaus mit Anbau ist an der nördlichen und westlichen Grenze errichtet. Der Zwischenraum zwischen Garage und Anbau ist mit transparenten Wellplatten aus Kunststoff auf einer Holzständerkonstruktion überdacht. In den Anbau integriert ist ein Nebengebäude, welches sich auch über die nördlich, westlich und nordwestlich angrenzenden Grundstücke erstreckt, im Inneren baulich unterteilt ist und somit jeweils zu etwa einem Viertel von vier Grundstückseigentümern genutzt wird. Die Garage steht an der südlichen Grenze, hier schließt sich auch auf dem Nachbargrundstück eine Garage an.
Die Garage, ein Mauerwerksbau, Außenwände geputzt oder teilweise mit Kunststoffverkleidung analog Wohnhaus, massives Flachdach mit Pappeindeckung und Metall-Schwingtor, verfügt über einen Raum mit einer Innenbreite von etwa 3,5 m und einer Tiefe von etwa 4,4 m. Die Garage hat eine Torbreite an der Einfahrt von ca. 2,2 m und eine Einfahrthöhe bei geöffnetem Tor von ca. 1,8 m.
Die Dacheindeckung der Garage ist ebenfalls undicht, so dass es zu massiven Feuchteeintritt kommt. Mit dem Auflegen einer Kunststoffplane konnte die Undichtigkeit nur vorübergehend gemindert werden. In der Dachfläche des ehemaligen Nebengebäudes fehlen zwei Ziegel, weitere Ziegel sind verrutscht, so dass auch hier Regenwasser in das Gebäude eintreten kann.
Das gesamte Objekt ist nicht beräumt und es sind in den Gebäuden noch umfangreiche Ablagerungen, alte Ausstattungs- und Gebrauchsgegenstände sowie zwei Heizöltanks im Keller vorhanden, die nicht mehr beräumt werden. Der vereinbarte Kaufpreis (Meistgebot) bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäuden und wesentlichen Bestandteilen. Nicht mit veräußert werden die im Objekt befindlichen, benutzten, teils abgenutzten Einrichtungsgegenstände. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objektes sein Eigentum an den beweglichen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, die beweglichen Gegenstände zu entsorgen bzw. weiter zu benutzen.
Das kleine Grundstück weist einen hohen Überbauungsgrad auf und verfügt demzufolge nur über einen geringen Freiflächenanteil. Das Grundstück liegt überwiegend über Straßenniveau und steigt in westliche Richtung hin an. Die Erschließungsstraße fällt in Richtung Süden ab. Geländeversprünge werden durch Stützmauern und Differenztreppen ausgeglichen. Das Grundstück wird über eine Zufahrt mit zweiflügeligem schmiedeeisernem Tor erschlossen. Die Zugangsebene zum Wohnhaus mit vorgelagertem Freisitz und Vorgarten liegt über dem Niveau der Zufahrt. Die Zufahrt zur Garage, die zugleich der Zugang zum Hauseingang ist, wurde mit Betonpflaster befestigt, der Bereich unmittelbar vor der Garage ist mit Waschbetonplatten belegt.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass das Objekt z. Z. nicht Feuer-, Gebäude- oder anderweitig versichert ist. Es obliegt dem Käufer, ab Lasten-/Nutzenwechsel für einen Versicherungsschutz nach seinen Bedürfnissen Sorge zu tragen.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.