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Vermietetes Gartengrundstück hinter Wohnbebauung im Harz

  • Blick auf Umgebung und Lage der Verkaufsfläche - Vermietetes Gartengrundstück hinter Wohnbebauung im Harz
    Blick auf Umgebung und Lage der Verkaufsfläche
  • Blick auf die Umgebung Richtung Verkaufsfläche - Vermietetes Gartengrundstück hinter Wohnbebauung im Harz
    Blick auf die Umgebung Richtung Verkaufsfläche
  • Blick in die Anliegerstraße - Vermietetes Gartengrundstück hinter Wohnbebauung im Harz
    Blick in die Anliegerstraße
  • Blick auf Welbslebener Straße und den Abzweig der Anliegerstraße - Vermietetes Gartengrundstück hinter Wohnbebauung im Harz
    Blick auf Welbslebener Straße und den Abzweig der Anliegerstraße
  • Lageskizze - Vermietetes Gartengrundstück hinter Wohnbebauung im Harz
    Lageskizze
  • Lageskizze - Vermietetes Gartengrundstück hinter Wohnbebauung im Harz
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Vermietetes Gartengrundstück hinter Wohnbebauung im Harz
    Umgebungsskizze
  • Vermietetes Gartengrundstück hinter Wohnbebauung im Harz

Auktions-ID 440-0005

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
4.800 EUR *
SP 1.400 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vermietetes Gartengrundstück hinter Wohnbebauung im Harz
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Welbslebener Straße (hinter Nr. 29A)
    06463 Falkenstein/Harz OT Ermsleben
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 569 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Quedlinburg von Ermsleben, Blatt 3080, Flur 11 Flurstück 2/6
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vermietet
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Falkenstein /Harz teilt im Schreiben vom 11.01.2024 Folgendes mit: Das Objekt liegt im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes und ist dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB (Grünfläche) zuzuordnen. Es gibt keine Überlegungen/Planungen für eine höherwertige Nutzung. Das Objekt liegt in 2. Reihe und ist nicht mit einer Straße erschlossen. Es handelt sich um ein gefangenes Grundstück.

    Am 04.01.2024 erteilte der Landkreis Harz, Bauordnungsamt, die Auskunft, dass auf dem Flurstück keine Baulasten im hiesigen Baulastenverzeichnis eingetragen sind.

    Der Landkreis Harz, Umweltamt, teilte im Schreiben vom 04.01.2024 Folgendes mit: Das Grundstück liegt weder ganz oder teilweise in einem Naturschutzgebiet oder als solchem einstweilig gesicherten Gebiet, in einem Nationalpark oder in einem Nationalen Naturmonument, noch befindet sich auf dem Grundstück ein Naturdenkmal oder ein gesetzlich geschützter Biotop. Das Grundstück ist weder Bestandteil eines Landschaftsschutzgebietes, eines FFH-Gebietes noch eines Vogelschutzgebietes. Der Gehölzbestand auf dem Grundstück ist geschützt. Da durch die Stadt Falkenstein/Harz bisher auf den Erlass einer Baumschutzsatzung verzichtet wurde, liegt die Zuständigkeit bei einer beabsichtigten Gehölzentnahme bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Harz.

    Weiterhin teilte der Landkreis Harz, Untere Wasserbehörde, per E-Mail vom 05.01.2024 mit, dass es aus wasserrechtlicher und -fachlicher Sicht zur Liegenschaft keine Sachlagen zu benennen gibt. Es gibt keine Nutzungseinschränkungen oder wasserrechtliche Verbote durch Oberflächengewässer, Wasserschutz-, Risiko- oder Überschwemmungsgebiete.

    Der Landkreis Harz, Umweltamt, teilte im Schreiben vom 14.08.2020 mit, dass nach gegenwärtigem Kenntnisstand für den Standort in der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (sog. Altlastenkataster) keine altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten sowie schädliche Bodenveränderungen bzw. Verdachtsflächen erfasst sind.
    Ergänzend dazu wird per E-Mail vom 03.01.2024 mitgeteilt, dass die Altlastenauskunft des Landkreises Harz vom 14.08.2020 nach derzeitigem Kenntnisstand weiterhin so Bestand hat.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt teilte am 08.01.2024 und am 09.01.2024 mit, dass das Flurstück nicht von Belangen der Bau- und Kunstdenkmalpflege betroffen ist und nach dem gegenwärtigen Stand der Unterlagen von dem Flurstück keine archäologischen Kulturdenkmale (gem. DenkmSchG LSA § 2,2) bekannt sind.

    Mit Schreiben vom 10.08.2020 und per E-Mail vom 02.02.2024 teilte der Landkreis Harz, Ordnungsamt, mit, dass die Fläche anhand der zurzeit vorliegenden Unterlagen (Belastungskarte) und Erkenntnisse überprüft wurde. Erkenntnisse über eine Belastung der Fläche mit Kampfmitteln konnten anhand dieser Unterlagen nicht gewonnen werden, so dass davon auszugehen ist, dass bei Baumaßnahmen und erdeingreifenden Maßnahmen keine Kampfmittel aufgefunden werden. Kampfmittelfunde jeglicher Art können jedoch niemals ganz ausgeschlossen werden.

    Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt teilt im Schreiben vom 24.01.2024 aus den Fachbereichen Bergbau und Geologie Folgendes mit:

    Bergbau
    Das Grundstück liegt nicht im Bereich bergbaulicher Arbeiten oder Planungen und es bestehen keine bergbaulichen Beschränkungen, die den Maßgaben des Bundesberggesetzes unterliegen. Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen durch umgegangenen Altbergbau liegen dem LAGB für das Grundstück nicht vor.

    Geologie
    Vom tieferen Untergrund ausgehende, geologisch bedingte Beeinträchtigungen der Geländeoberfläche sind im Bereich des Flurstücks nicht bekannt.
    Gemäß der digitalen Geologischen Karte und nahegelegenen Bohrungen kommen im betreffenden Bereich unter Geländeoberkante Löss und Schwarzerdeböden vor. Löss ist im trockenen Zustand relativ standfest. Allerdings nimmt Löss, aufgrund seiner hohen Porosität, leicht Wasser auf. Mit steigender Wasseraufnahme kommt es zu Konsistenzveränderungen bis hin zur Verflüssigung, was zu Setzungen an Bauwerken (Rissbildungen) führen kann.
    Bei vorgesehenen Wasserversickerungen sollte die Wasseraufnahmefähigkeit des Untergrundes im Rahmen der Baugrunduntersuchung überprüft werden.
  • Nettojahresmiete 128 €
  • Nettojahresmiete Bemerkung , beträgt die Jahresnettomiete.
  • Makrolage
    Falkenstein/Harz ist eine Stadt im Landkreis Harz ca. 55 km südwestlich von Magdeburg.

    Die Stadt, deren Name in Anlehnung an die Burg Falkenstein gewählt wurde, liegt am Nordostrand des Harzes und erstreckt sich vom engen Selketal im Harz über die oberen Täler einiger Eine-Nebenflüsse (Leine, Schwennecke) bis zum flacheren Gebiet des nördlichen Harzvorlandes.

    Falkenstein/Harz liegt an der Straße der Romanik.

    Der Ortsteil Ermsleben liegt am kleinen Flüsschen Selke. In Ermsleben befindet sich der Verwaltungssitz der Stadt.

    Eine Besonderheit von Ermsleben ist die Produktion von Steckzwiebeln und der Anbau von Heil- und Gewürzpflanzen, wie Thymian und Majoran.

    Die B185 von Ballenstedt nach Aschersleben durchquert Ermsleben. Durch den Ort verläuft der Europaradweg R1.
  • Mikrolage
    Das Grundstück liegt im Süden nahezu am Ortsrand von Falkenstein (Harz) OT Ermsleben und hier hinter der Welbslebener Straße 29 A.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.stadt-falkenstein- harz.de
  • Behörde Stadt Falkenstein/Harz, Markt 1, 06463 Falkenstein/Harz, Tel.: 034 743/ 96 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das rechteckig geschnittene Flurstück 2/6 mit einer Grundstücksgröße von 569 m², lt. Grundbuchangabe.

    Bei dem Verkaufsgegenstand handelt es sich um eine unbebaute Fläche hinter einem Wohngrundstück, welche den Nutzern lt. Mietvertrag als Erholungsgrundstück überlassen wurde und in die Nutzung des vorgelagerten Wohngrundstücks integriert ist. Es weist hierbei typische Merkmale einer Nutzung als Hausgarten auf. Das Grundstück hat einen kleinen Gehölzbestand, also mehrjährige Pflanzen mit verholzten oberirdischen Teilen, welche lt. Auskunft des Landkreises grundsätzlich geschützt sind.

    Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Jahresnettomiete beträgt € 128.

    Aufgrund der Lage in 2. Reihe hat die Verkaufsfläche keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. es handelt sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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