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Vertragsfreier ehemaliger Kleingarten und Grün-/Waldfläche am Rande eines Gewerbegebietes in der Metropolregion Nürnberg

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    Umgebung
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    Verkaufsfläche und Umgebung - Aufnahme 2014
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    Verkaufsfläche in genutztem Zustand - Aufnahme 2014
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    Verkaufsfläche - Aufnahme 2014
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    Verkaufsfläche und Umgebung - Aufnahme 2014
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    Verkaufsfläche und Umgebung - Aufnahme 2014
  • Lageskizze - Vertragsfreier ehemaliger Kleingarten und Grün-/Waldfläche am Rande eines Gewerbegebietes in der Metropolregion Nürnberg
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Vertragsfreier ehemaliger Kleingarten und Grün-/Waldfläche am Rande eines Gewerbegebietes in der Metropolregion Nürnberg
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung - Vertragsfreier ehemaliger Kleingarten und Grün-/Waldfläche am Rande eines Gewerbegebietes in der Metropolregion Nürnberg
    Lageskizze mit Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - Vertragsfreier ehemaliger Kleingarten und Grün-/Waldfläche am Rande eines Gewerbegebietes in der Metropolregion Nürnberg
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 440-0004

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
6.200 EUR *
SP 2.000 EUR
Höchstgebot

Um auf dieses Objekt bieten zu können, müssen Sie zuerst einen Bietantrag stellen.

Datenänderung

11.12.2024
Die Stadt Neustadt a. d. Aisch teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 05.12.2024 unter anderem Folgendes mit:
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als Grünfläche. Die Stadt weist darauf hin, dass eine Normenkontrolle bei VGH anhängig ist.
Ferner liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Grünfläche. Es sind keine Beschlüsse im Sinne des BauGB gefasst, wonach im Jahr 2025/2026 anfallen werden.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreier ehemaliger Kleingarten und Grün-/Waldfläche am Rande eines Gewerbegebietes in der Metropolregion Nürnberg
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Am Hutsberg (neben Hausnummer 2)
    91413 Neustadt a. d. Aisch
  • Bundesland Bayern
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.229 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Neustadt a. d. Aisch von Neustadt a. d. Aisch, Blatt 11223, Flurstück 1788/20
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 1: Immissionsduldungsverpflichtung (Eisenbahnbetrieb) für DB Netz Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main.

    Abt. II, lfd. Nr. 2: Wasserleitungsrecht für die Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH, Neustadt a.d. Aisch.

    Abt. II, lfd. Nr. 3: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wasserleitungsrecht) für Stadtwerke Neustadt a.d.Aisch GmbH , Neustadt a. d. Aisch.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abt. II, laufende Nummern 1- 3 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Der Bauamtsleiter der Stadt Neustadt a. d. Aisch teilt dem Auktionshaus per E-Mail am 15.11.2024 unter anderem mit, dass das Flurstück 1788/20 im Bereich des Bebauungsplan Nr. 43 ´Gewerbegebiet Am Hutsberg´ liegt und dort als nicht bebaubare Grünfläche ausgewiesen ist. (Hinweis des Auktionshauses: Unter dem Punkt ´Dokumente´ ist das Planblatt des Bebauungsplanes als PDF-Datei veröffentlicht).

    Es grenzen Altlastverdachtsflächen an den Verkaufsgegenstand an. Unter anderem ehemalige Hausmülldeponie, Tankstellen-Altlast und Schlackendeponie.

    Die Stadt Neustadt a.d. Aisch, Bauamt, teilte dem Auktionshaus mit E-Mail vom 11.11.2014 u. a. mit, dass sich in der Nähe das Einzeldenkmal Am Hutsberg 2 befindet.

    Mit Schreiben vom 11.12.2014 teilte das Landratsamt Neustadt a. d. Aisch- Bad Windsheim dem Auktionshaus u. a. mit, dass das Grundstück, Flurstück 1788/20 aktuell nicht als Altlastenverdachtsfläche im ABUDIS (Altlastenkataster) eingetragen ist es liegen auch keine Anhaltspunkte für das Bestehen von Altlasten innerhalb des Grundstückes vor.

    Im Nahbereich des Grundstückes befindet sich eine ehemalige Deponie, die entsprechend nach den Vorgaben der BBodSchV untersucht wurde. Die Untersuchungsergebnisse ergaben aus bodenschutzrechtlicher Sicht keinen Handlungsbedarf. Die Fläche wurde aus dem Altlastenverdacht entlassen.

    Des Weiteren ereignete sich im Nahbereich des Grundstückes ein Ölunfall (Überfüllung Heizöl), der entsprechend saniert wurde.
  • Makrolage
    Die Kreisstadt Neustadt a. d. Aisch liegt ca. 53 km südwestlich vom Bamberg, ca. 45 km westlich von Nürnberg und ca. 60 km nordwestlich von Würzburg.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsobjekt befindet sich in südwestlicher Ortsrandlage, ca. 1 km vom Zentrum und ca. 500 m von der B 470 entfernt.

    Die Fläche liegt am Rand eines Gewerbegebietes direkt an der Straße ´Am Hutsberg´ Ecke Beerbacher Weg.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist medientechnisch nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.neustadt-aisch.de
  • Behörde Stadt Neustadt an der Aisch, Marktplatz 5, 91413 Neustadt an der Aisch, Tel.: 091 61/ 66 60
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Den Parteien ist bekannt, dass der Kaufgegenstand in der Vergangenheit industriell und / oder zu Bahnzwecken genutzt wurde und er daher verunreinigt sein kann. Nach den Versteigerungsbedingungen erfolgt der Zuschlag mit einem weitgehenden Ausschluss der Haftung für Sachmängel einschließlich etwaiger Verunreinigungen des Kaufgegenstands (insbesondere Boden- und Grundwasserverunreinigungen). Ferner gilt folgende Freistellungsregelung: Wird der Veräußerer oder die DB Netz AG oder ein mit diesem nach § 15 AktG verbundenes Unternehmen oder die Bundesrepublik Deutschland - das Bundeseisenbahnvermögen - nach der Beurkundung aufgrund von Verunreinigungen des Kaufgegenstands oder im Zusammenhang mit Kampfmitteln öffentlich-rechtlich und/oder privatrechtlich in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der Ersteher, diese von sämtlichen Kosten einer solchen Inanspruchnahme ohne Einschränkung freizustellen. Etwaige Ausgleichsansprüche des Erstehers gegenüber den Freigestellten nach § 24 Abs. 2 BBodSchG und/oder § 9 Abs. 2 USchadG sind ausgeschlossen. Sofern ein Verkauf an eine Stadt, Verwaltungsgemeinschaft, Landkreis o.ä. die zugleich öffentlich-rechtlich für die Altlastensanierung zuständig sind gilt zusätzlich: Der Ersteher wird den Veräußerer im Rahmen seiner Zuständigkeit als Ordnungsbehörde nicht zu Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen auf der vertragsgegenständlichen Fläche heranziehen.

    Der Ersteher verpflichtet sich, vorstehenden Haftungsausschluss, bei einer Veräußerung des Verkaufsgegenstandes seinem Käufer im Kaufvertrag aufzuerlegen und entsprechend zu verpflichten. Der Ersteher ist verpflichtet den Veräußerer über den Verkauf zu informieren.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das Flurstück 1788/20 mit einer Grundstücksgröße von 1.229 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das Grundstück ist vertragsfrei, wurde bis 2022 teilweise als Kleingarten genutzt und ist mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sowie überwiegend durch einen Zaun eingefriedet.

    Aufgrund der ehemaligen Nutzung befinden sich auf dem Verkaufsgegenstand 2 abrissreife Aufbauten (ehemalige Gartenlaube und Toilettenhäuschen). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Errichtung der Aufbauten Wellasbest verwendet wurde. Sofern sich auf dem Grundstück noch Ablagerungen bzw. Gegenstände aus der ehemaligen Nutzung befinden, werden diese nicht mehr durch den Veräußerer beräumt. Eine Beräumung bzw. Weiternutzung obliegt dem Ersteher.

    Die endgültige und verbindliche zukünftige Nutzungsmöglichkeit für dieses Grundstück konnte vom Auktionshaus und Veräußerer nicht geklärt werden, dies ist nur über eine Anfrage bei der zuständigen Behörde möglich.

    Der Verkaufsgegenstand ist nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Gemäß § 23 AEG liegt der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks, das Betriebsanlage einer Eisenbahn ist oder auf dem sich eine Betriebsanlage einer Eisenbahn befindet, im überragenden öffentlichen Interesse und dient der Aufrechterhaltung sowie der Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur im Rahmen der kurz-, mittel- oder langfristig prognostizierbaren zweckentsprechenden Nutzung. Daher kann das Grundstück nur freigestellt werden, wenn das Interesse des Antragstellers an der Freistellung das vorgenannte überragende öffentliche Interesse überwiegt, kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist.

    Dass das Interesse des Antragstellers das überragende öffentliche Interesse überwiegt, ist in der Regel nicht gegeben, sodass der Kaufgegenstand möglicherweise vom Eisenbahn-Bundesamt nicht gemäß § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt wird. Der Kaufgegenstand verbleibt in diesem Fall in der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes. Das hat zur Folge, dass der Kaufgegenstand nicht der kommunalen Planungshoheit der zuständigen Kommune/Behörde unterliegt. Ein ggf. erforderliches Planungs- und Baurecht für eine nicht bahnaffine Nutzung kann durch die Kommune in diesen Fällen in der Regel nicht gewährt werden.

    Eine Besichtigung des Objektes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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