Datenänderung 11.12.2024 Die Stadt Neustadt a. d. Aisch teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 05.12.2024 unter anderem Folgendes mit: Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als Grünfläche. Die Stadt weist darauf hin, dass eine Normenkontrolle bei VGH anhängig ist. Ferner liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Grünfläche. Es sind keine Beschlüsse im Sinne des BauGB gefasst, wonach im Jahr 2025/2026 anfallen werden.