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Über 1,7 Hektar vertragsfreie Waldfläche innerhalb eines größeren Waldgebietes **in der Radelandsiedlung**

  • Verkaufsfläche und Umgebung - Über 1,7 Hektar vertragsfreie Waldfläche innerhalb eines größeren Waldgebietes **in der Radelandsiedlung**
    Verkaufsfläche und Umgebung
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  • Lageskizze - Über 1,7 Hektar vertragsfreie Waldfläche innerhalb eines größeren Waldgebietes **in der Radelandsiedlung**
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Über 1,7 Hektar vertragsfreie Waldfläche innerhalb eines größeren Waldgebietes **in der Radelandsiedlung**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung

Auktions-ID 439-0007

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
13.200 EUR *
SP 11.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Über 1,7 Hektar vertragsfreie Waldfläche innerhalb eines größeren Waldgebietes **in der Radelandsiedlung**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Birkenallee 105
    15837 Baruth/Mark OT Radeland
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 17.430 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Zossen von Radeland, Blatt 138, Flur 2, Flurstück 13
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Baruth/Markt teilt dem Veräußerer in der E-Mail vom 30.05.2024 unter anderem Folgendes mit: Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan Energie- der Stadt Baruth/Mark vom Juni 2017 als „Flächen für Wald“ ausgewiesen. Es handelt sich um eine Fläche, die gem. § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen ist. Das Grundstück liegt nicht innerhalb eines Bebauungsplangebietes, unterliegt auch nicht einer Gestaltungs-, Erhaltungs- und/oder Sanierungssatzung, Denkmalschutz.
    Hinweisen möchte ich darauf, dass für einige Grundstücke in der sog. Radelandsiedlung ein Aufstellungsbeschluss für eine Bebauungsplanung durch die SVV gefasst wurde. Das Verkaufsflurstück gehört nicht dazu.
    Das Grundstück liegt an der „Birkenallee“, die eine sonstige öffentliche Straße darstellt, die nicht ausgebaut ist und nicht den erschließungsrechtlichen Festsetzungen nach entspricht. Es sind in der Vergangenheit keine umlegungsfähigen Kosten für Anlieger entstanden und es sind keine Erschließungsmaßnahmen, bezogen auf die Straße, in naher Zukunft geplant.

    Im Schreiben vom 21.05.2024 teilt der Landkreis Teltow-Fläming - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde dem Veräußerer unter anderem mit, dass keine Baulast auf dem Grundstück eingetragen wurde.

    Der Landkreis Teltow-Fläming - Umweltamt/ Wasser, Boden, Abfall teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 24.05.2024 unter anderem mit, dass das Grundstück gegenwärtig nicht im Altlastenkataster erfasst ist. Der Behörde liegen zurzeit keine Anhaltspunkte über das Vorhandensein von Altlasten- oder Altlastverdachtsflächen auf dem Grundstück vor.

    Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) des Zentraldienstes der Polizei Brandenburg teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 16.04.2014 unter anderem Folgendes mit: Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet, in dem eine Kampfmittelbelastung bekannt ist. Eine Munitionsfreigabe kann ich Ihnen daher nicht bescheinigen. Sie ist erst nach der Durchführung einer Kampfmittelräumung erreichbar.

    Der regionale Fachplaner des zentralen Kontaminationsmanagements des Veräußerers hat hierzu Folgendes ausgeführt:
    Die Stellungnahme des KMBD ist der Lage Radelands, wo sich u.a. dieses Verkaufsobjekt befindet, geschuldet:
    Im Gebiet Radeland-Zesch-Dornswalde befand sich am 29. und 30. April 1945 die Hauptgruppe von drei aufgespaltenen Gruppen der aus dem Kessel von Halbe ausgebrochenen 9.Armee nebst Flüchtlingen. Das 3.Gardeschützenkorps, die 50. und 96. Gardeschützendivision der 28. Armee (Rote Armee) griff diesen Bereich am 30. April an. Es kam zu intensiven Kampfhandlungen, bevor weitere Ausbruchsversuche Richtung Westen erfolgten. (Quelle Lakowski/Stich „Seelow und der Kessel von Halbe 1945“, Urbanke und Senholdt „Dem Kessel von Halbe entkommen“).
    Das Grundstück befindet sich also in einem kampfmittelverdächtigen Gebiet aufgrund von Kampfhandlungen zum Ende des II. Weltkrieges; Erkenntnisse zu konkreten Verdachtsmomenten liegen allerdings nicht vor. Es besteht ein allgemeiner Kampfmittelverdacht.
    Weiterhin haben mit dem hier vorliegenden Stand der Unterlagen weder der KMBD noch die zuständige Ordnungsbehörde eine Gefahr für den nutzungsparallelen Zustand festgestellt.
    Seitens des Veräußerers besteht demnach kein Anlass für weitere Maßnahmen der Kampfmittelräumung bzw. -untersuchung im nutzungsparallelen Zustand.

    Bei einem geplanten Bodeneingriff müssen aufgrund der Lage in einer Kampfmittelverdachtsfläche Maßnahmen der Kampfmitteluntersuchung bzw. -räumung zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes erfolgen.
    Baugenehmigungen in Kampfmittelverdachtsgebieten werden durch die Unteren Bauaufsichtsbehörden erst erteilt, wenn eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung vorliegt.

    Der Veräußerer teilt mit, dass das Grundstück in der vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalspflege und Archäologischen Landesmuseum (BLDAM) herausgegebenen Bodendenkmal-Karte von keinem Bodendenkmal betroffen ist. Das Grundstück liegt nicht im Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiet. Die Radelandsiedlung liegt angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet „Baruther Urstromtal und Luckenwalder Heide“.
  • Makrolage
    Baruth/Mark ist eine Stadt im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg. Es liegt in direkter Nachbarschaft zum Spreewald und liegt rund 40 Kilometer von der Südgrenze der Stadt Berlin entfernt an der Kreuzung der Bundesstraßen 96 und 115 sowie an der Bundesautobahn 13, Anschlussstelle Baruth/Mark.

    Baruth liegt an der Bahnstrecke Berlin-Dresden, der hier verkehrende Regionalexpress der Linie RE 3 (Schwedt/Oder/Stralsund über Berlin Richtung Elsterwerda) hält an dem Bahnhof Baruth/Mark.

    Radeland ist ein Ortsteil der Stadt Baruth/Mark. Das Dorf rund drei Kilometer nordöstlich vom benachbarten Baruth entfernt im Niederungsgebiet des Baruther Urstromtals.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich an den nördlichen Ausläufern der Radelandsiedlung im Ortsteil Radeland.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand liegt an der Birkenallee, die eine sonstige öffentliche, jedoch unbefestigte Erschließungsstraße darstellt.

    Der Veräußerer teilt zur medientechnischen Erschließung Folgendes mit:
    Das Grundstück ist nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie Gasversorgung angeschlossen, da keine entsprechenden Leitungen in der Straße vorhanden sind. Leitungen für Strom liegen in der Birkenallee. Ein Stromanschluss am Grundstück ist nicht vorhanden und ein Leitungsverlauf auf dem Grundstück ist nicht bekannt.

    Für den Ortsteil Radeland sind derzeit keine Investitionsmaßnahmen im Bereich der Trink- und Abwassererschließung geplant. In der Vergangenheit sind keine umlegungsfähigen Kosten für Anlieger entstanden und es sind keine Erschließungsmaßnahmen, bezogen auf die Straße, in naher Zukunft geplant.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.stadt-baruth-mark.de
  • Behörde Stadt Baruth/Mark, Ernst-Thälmann-Platz 4, 15837 Baruth/Mark, Tel.: 033 704/ 972 -0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das Flurstück 13 der Flur 2 mit einer Grundstücksgröße von 17.430 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das Verkaufsobjekt hat einen trapezartigen Grundstückszuschnitt und ist eine vertragsfreie Waldfläche, mit zahlreichen großgewachsenen Nadelbäumen (hauptsächlich mit Kiefern) und Sträuchern.

    Es befinden sich teilweise Ablagerungen von Totholz und Gestrüpp auf dem Grundstück.

    Der Verkaufsgegenstand liegt an der Birkenallee, die eine sonstige öffentliche, jedoch unbefestigte Erschließungsstraße darstellt.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass keine Bebauungsmöglichkeit besteht.

    Eine Besichtigung des Objektes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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