Zusammenfassung
Zum Aufruf kommen 4 in Streulage in der Gemarkungen Triglitz und Mertensdorf liegende Flurstücke mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 6.660 m². Im Einzelnen sind das die zusammenhängenden Flurstücke 17 mit 3.380 m² und 19 mit 880 m², das davon durch ein schmales Fremdflurstück getrennte Flurstück 3 mit 1.220 m² in der Gemarkung Triglitz und das separate Flurstück 18 mit 1.180 m² in der Gemarkung Mertensdorf, jeweils lt. Grundbuchangabe.
Die lang und schmal geschnittenen Flurstücke 3, 17 und 19 sind im Kataster/Grundbuch noch als Wegeflächen ausgewiesen, tatsächlich handelt es sich aber hauptsächlich um Ackerland (Waldrandlage) und Holzung, daneben etwas Ödland und Wegefläche (Waldwege).
Lt. Angabe des Veräußerers erwiesen sich die katasterlichen Flächenanteile des unregelmäßig geschnittenen Flurstückes 18 (Ackerland, Holzung, Graben, Weg) nach Prüfung von Kartenmaterial i. W. als zutreffend.
Der Veräußerer gibt die Hauptnutzungsarten des Loses mit rd. 0,224 ha Ackerland und rd. 0,355 Holzung, daneben rd. 0,07 ha Gräben mit Begleitfläche im Wald, rd. 0,007 ha Ödland und rd. 0,01 ha Wegefläche (Waldwege).
Die Ackerteilflächen des Loses werden offenbar bewirtschaftet (Lage in Feldblöcken), möglicherweise von mehreren Bewirtschaftern. Dem Veräußerer liegen keine Pachtverträge vor bzw. sind keine vertraglichen Vereinbarungen bekannt, anderweitig begründete Pachtverhältnisse können aber nicht ausgeschlossen werden. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.
Das Flurstück 18 in der Gemarkung Mertensdorf liegt im Landschaftsschutzgebiet „Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz“ und im Vogelschutzgebiet „Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz“.
Ansonsten sind dem Veräußerer keine weitere Schutzgebietsbetroffenheit, keine Altlasten, keine Bau- oder Bodendenkmale sowie keine Ausweisung als Kampfmittelverdachtsfläche bekannt.
Das Flurstück 19 liegt direkt an der L111 und die Flurstücke 17 und 3 an einem unbefestigten Wirtschaftsweg (Verlängerung der Laasker Chaussee). Das Flurstück 18 hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und ist nur über Feldwege und Flurstücke im Fremdeigentum erreichbar. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.
Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt. Eine Besichtigung durch das Auktionshaus fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.