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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Über 1,6 Hektar Wald zwischen Wohnhäusern und Gewerbebetrieben ** unweit der Nordsee**
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Zur Burg (neben Hausnummer 2)
27478 Cuxhaven ST Altenwalde
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Bundesland
Niedersachsen
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
16.749 m², lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Cuxhaven von Altenwalde, Blatt 1128, Flur 4 Flurstücke 106/4, 106/5, 106/6 und 111/4
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II lfd. Nr. 1 (betrifft Flurstücke 106/4, 106/5, 106/6): Die Sandgruben sind zur Gewinnung von Material behufs Instandsetzung und Unterhaltung der Gemeindewege, bezeichnet im Grundbuch von Altenwalde Band V Art. 5 Abt. I Nr. 2,5,6,7,8,9,10´ - jetzt Band 40 Blatt 1058 - zu benutzen. Außerdem darf aus diesen Sandgruben von den Eigentümern Sand zum häuslichen Bedarf und zur Einstreu, und von sonstigen Eingesessenen zu Altenwalde zu eigenen häuslichen Zwecken entnommen werden (§ 15 des Rezesses vom 27. Juli 1891/12. März 1892).
Abt. III: Keine Eintragungen.
Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II lfd. Nr. 1 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragslose Nutzung
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Die Zuwegung zum Verkaufsgegenstand erfolgt über die Gemeindestraßen ´Zur Burg´ im Süden und ´Burgweg´ im Westen.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Stadt Cuxhaven, Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven, Tel.: 047 21/ 700 -0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Vertrag bedarf der Genehmigung nach dem GrdstVG. da der Veräußerer in dem nach § 1 Abs. 1 NGrdstLwG maßgeblichen Zeitraum aus seinem im Zuständigkeitsbereich derselben Genehmigungsbehörde gelegenen Grundeigentum weitere Flächen verkauft und damit insgesamt die Fläche von 0,5 ha überschritten hat. Die Parteien gehen davon aus, dass die Genehmigung nach dem GrdstVG erteilt werden wird. Ihnen ist bekannt, dass nach § 7 Abs. 1 GrdstVG eine Rechtsänderung in das Grundbuch erst eingetragen werden darf, wenn dem Grundbuchamt die Unanfechtbarkeit der Genehmigung (spätestens binnen drei Monate nach Eingang des Antrags auf Genehmigung und der Urkunde über das zu genehmigende Rechtsgeschäft bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (§ 6 GrdstVG)) nachgewiesen wird.
Für den Fall, dass die Genehmigung nach dem GrdstVG nicht erteilt wird, ist das zwischen Veräußerer und Ersteher bestehende Rechtsverhältnis rückabzuwickeln. Die Kosten des Vertrages sowie der Rückabwicklung werden von den Vertragsparteien jeweils zur Hälfte getragen. Sofern der Kaufpreis bereits gezahlt sein sollte, erfolgt die Kaufpreisrückerstattung unverzinst. Darüber hinaus gehende Ansprüche des
Erstehers sind ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt im Übrigen ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II (bis auf lfd. Nr. 1) und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Veräußerer und die Bundesrepublik Deutschland übernimmt keine Haftung für das Freisein des Kaufgegenstandes von schädlichen Bodenveränderungen i. S. v. § 2 Abs. 3 BBodSchG oder Altlasten i. S. v. § 2 Abs. 5 BBodSchG sowie von sonstigen Grundstücks- und Gebäudekontaminationen. Die vorstehende Regelung ist abschließend und schließt eine Beteiligung des Veräußerers, insbesondere auch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG aus. Wird der Veräußerer von Behörden oder Dritten wegen schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten auf dem Kaufgrundstück in Anspruch genommen (insbesondere nach § 24 Abs. 2 BBodSchG), ist der Ersteher verpflichtet, den Veräußerer und die Bundesrepublik Deutschland von sämtlichen Kosten einer solchen Inanspruchnahme freizustellen. Ausgleichsansprüche des Erstehers gegen den Veräußerer und die Bundesrepublik Deutschland wegen schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten (insbesondere solche nach § 24 Abs. 2 BBodSchG) sind ausgeschlossen. Der Ersteher verpflichtet sich, bei einer Veräußerung des Kaufgrundstücks oder Teilen davon an einen Dritten oder Rechtsnachfolger diesem die vorstehend geregelte Freistellung einschließlich des Ausschlusses von Ausgleichsansprüchen mit der Maßgabe aufzuerlegen, dass auch alle weiteren Rechtsnachfolger entsprechend gegenüber der dem Einlieferer im Sinn eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter (§ 328 BGB) zu verpflichten sind.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommen die zusammenliegenden Flurstücke 106/4 (1.593 m²), 106/5 (3.053 m²), 106/6 (2.021 m²) und 111/4 (10.082 m²) der Flur 4, mit einer insgesamten Grundstücksgröße von 16.749 m², jeweils lt. Grundbuchangaben.
Die Flurstücke 111/4 und 106/4 sind im Grundbuch als Waldfläche und die Flurstücke 106/5 und 106/6 als Landwirtschaftsfläche verzeichnet.
Das Verkaufsobjekt ist eine Waldfläche, die nach Osten hin steil abfällt und sich insgesamt als bewegtes Gelände darstellt. Laut Angabe des Veräußerers besteht der Baumbestand aus etwa 50-jähriger Eiche, Birke, Schwarzkiefer und Kirsche sowie 10-jähriger Buche. Einzeln vorhanden sind Fichte, Robinie, Lärche, Roteiche und Douglasie.
Gemäß Auskunft des zuständigen Bauplanungsamtes gegenüber dem Veräußerer befindet sich das Objekt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Die Flurstücke liegen vollständig im Landschaftsschutzgebiet ´Altenwalder Höhe mit Burg´.
Der Verkaufsgegenstand ist teilweise durch einen festen Gemeindeweg und durch Wirtschaftseinrichtungen des benachbarten Bäckerbetriebs Tiedemann bebaut. Die bebaute Fläche der Bäckerei Tiedemann beträgt laut Angabe des Veräußerers etwa 538 m². Diese Überbauten wurden seitens des Veräußerers nicht genehmigt.
Des Weiteren wird die Gesamtfläche vertragslos als Mountainbike Rennstrecke genutzt. Diverse Sprungschanzen, Kurvenaufschüttungen und Löcher sind aufgrund der illegalen Mountainbikerennstrecke auf der Verkaufsfläche vorhanden. Sämtliche Aufbauten befinden sich in Fremdeigentum und gehören nicht mit zum Verkaufsgegenstand.
Dem Veräußerer liegen zu den v. g. Nutzungen keine vertraglichen Vereinbarungen vor. Es obliegt dem Ersteher eine Klärung bzw. Regelung herbeizuführen.
Die Fläche befindet sich im Stadtteil Altenwalde und ist umgeben von Gewerbe- und Wohnbebauung.
Etwaige auf dem Kaufgegenstand befindliche Wasser-, Elektrizitäts- und Fernsprech- sowie sonstige Leitungen werden, soweit sie nicht im Eigentum des Veräußerers oder der Bundesrepublik Deutschland stehen, nicht mitverkauft. Es wird darauf hingewiesen, dass neben der Ölfernleitung auf dem Flurstück 51/1 ein Fernmeldekabel verläuft. Dem Veräußerer ist nicht bekannt, ob im Grundbuch einzutragende weitere Rechte oder
Lasten, zu deren Entstehen oder Fortbestand eine Eintragung im Grundbuch nicht erforderlich ist, an dem Kaufgegenstand bestehen. Er übernimmt daher keine Haftung für die Freiheit von solchen dinglichen und sonstigen Rechten und Leitungsrechten Dritter.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
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