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Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden

  • Blick auf den Verkaufsgegenstand und Umgebung - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Blick auf den Verkaufsgegenstand und Umgebung
  • Verkaufsobjekt - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Verkaufsobjekt
  • Blick auf den Verkaufsgegenstand und Umgebung - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Blick auf den Verkaufsgegenstand und Umgebung
  • Rückansicht Wohnhaus - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Rückansicht Wohnhaus
  • Rückseitiger Zugang zum Wohnhaus - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Rückseitiger Zugang zum Wohnhaus
  • Detailansicht Dach - Rückseite Wohnhaus - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Detailansicht Dach - Rückseite Wohnhaus
  • Innenansicht Wohnhaus - Treppe zum KG - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Innenansicht Wohnhaus - Treppe zum KG
  • Innenansicht Wohnhaus - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Innenansicht Wohnhaus
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    Innenansicht Wohnhaus
  • Innenansicht Wohnhaus - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Innenansicht Wohnhaus
  • Innenansicht Wohnhaus - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Innenansicht Wohnhaus
  • Innenansicht Wohnhaus - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Innenansicht Wohnhaus
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    Innenansicht Wohnhaus
  • Detailansicht - Innenansicht Wohnhaus - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Detailansicht - Innenansicht Wohnhaus
  • Innenansicht - Treppe zum OG - aus Sicherheitsgründen nicht begangen - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Innenansicht - Treppe zum OG - aus Sicherheitsgründen nicht begangen
  • Nebengebäude - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Nebengebäude
  • Giebelseite Nebengebäude - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Giebelseite Nebengebäude
  • Innenansicht Nebengebäude - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Innenansicht Nebengebäude
  • Detailansicht Deckendurchbruch Nebengebäude - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Detailansicht Deckendurchbruch Nebengebäude
  • Trockentoilette auf dem Grundstück - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Trockentoilette auf dem Grundstück
  • Ehemalige Hundehütte auf dem Grundstück - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Ehemalige Hundehütte auf dem Grundstück
  • Anbau an Hundehütte - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Anbau an Hundehütte
  • Stallung im hinteren Bereich des Nebengebäudes - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Stallung im hinteren Bereich des Nebengebäudes
  • Innenansicht Stall - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Innenansicht Stall
  • Grenze zum Nachbarn im Osten - Mauer eingestürzt - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Grenze zum Nachbarn im Osten - Mauer eingestürzt
  • Blick aus der Umgebung Richtung Verkaufsobjekt - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Blick aus der Umgebung Richtung Verkaufsobjekt
  • Lageskizze - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Lageskizze mit Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 437-0011

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
3.700 EUR *
SP 900 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden
  • Immobilienart Wohnhaus/Geschäftshaus
  • Adresse
    Friedhofstraße 9
    06313 Ahlsdorf
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 510 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Baujahr Nicht bekannt.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Eisleben Grundbuch von Ahlsdorf Blatt 1854 Flur 2 Flurstück 229/72
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III, lfd. Nr. 1: Hypothek zu 383,47 € für 2 Privatpersonen zu je 1/2 Anteil mit 6,5 % Zinsen jährlich. Gemäß Bewilligung vom 14.01.1935 eingetragen am 28.02.1935.

    Der Veräußerer verpflichtet sich zur Löschung der Eintragung in Abt. III, lfd. Nr. 1 des Grundbuches. Die Löschung soll durch Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht erfolgen und ist derzeit in Bearbeitung.
  • Nutzungsart Leerstehend
  • Aussage Bauamt
    Der Landkreis Mansfeld-Südharz teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 25.03.2024 u.a. Folgendes mit:

    Untere Landesentwicklungsbehörde: Es gibt keine Hinweise oder Bedenken.

    Bauleitplanung: Das Grundstück befindet sich im westlichen Bereich der Gemeinde Ahlsdorf. Dieses Flurstück ist unmittelbar straßenbegleitend mit dem Hauptgebäude Nr. 9 bebaut. Inwieweit dieses Gebäude wohnwirtschaftlich genutzt wurde/wird, kann nicht ausdrücklich bestätigt werden. Darüber hinaus befindet sich direkt an dieses Gebäude angrenzend, baulich und funktional nicht verbunden, eine bauliche Nebenanlage.
    Den Unterlagen zufolge ist die Erschließung als gesichert zu betrachten. Das heißt, das Grundstück liegt in angemessener Breite an einer innerörtlichen Durchfahrtsstraße. Der Anschluss an das regionale Verkehrsnetz ist somit gewährleistet. Ein durch Bekanntmachung rechtskräftiger Flächennutzungsplan ist für diese Kommune existent. Dieser weist a.a.O. überwiegend allgemein eine bestehende „gemischte Baufläche“ aus. Der Standort selbst, wie auch der Bereich der „näheren Umgebung“, wurden nicht in Augenschein genommen und können demzufolge auch keine Wertung erfahren. Anhand des vorliegenden Kartenmaterials lässt sich lediglich feststellen, dass zumindest die unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücke durch eine deutliche „Wohnnutzung“ geprägt sind, was so im Wesentlichen auch nicht im Widerspruch zur vorbereitenden Bauleitplanung steht. Ein verbindlicher Bauleitplan liegt für diesen Bereich nicht vor. Das Flurstück geht vom Innen- in den Außenbereich über. Die planungsrechtliche Einordnung bis zum mittleren Grundstücksteil wird gemäß § 34 BauGB vorgenommen. Der darüber hinaus gehende südliche Teil des Flurstückes müsste dann ggf. bereits dem Außenbereich zugeordnet und gemäß § 35 BauGB beurteilt werden. Die Möglichkeit der Realisierung von Baumaßnahmen o. ä. ist jedoch nur über ein entsprechendes Bauvorbescheids- bzw. Baugenehmigungsverfahren eindeutig zu klären, denn die o. g. Aussagen beziehen sich nur auf die sich gegenwärtig darstellende, planungsrechtliche Situation aus der Sicht der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz.

    Denkmalschutz: Das Vorhaben berührt keine denkmalrechtlichen Belange.

    Untere Naturschutzbehörde: Nach Durchsicht der hier vorhandenen Dateien ist festzustellen, dass das Flurstück nicht in einem Nationalpark, Naturschutzgebiet, in einem Nationalen Naturmonument oder einem als solchen, einstweilig geschützten Gebiet liegt. Besondere naturschutzrechtliche Belange sind somit nicht betroffen.

    Untere Wasserbehörde: Das Grundstück berührt kein Trinkwasserschutz- bzw. durch Verordnung festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Wasserrechtliche Belange werden hier nicht berührt. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass gern. § 5 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetzt-WHG), jedermann verpflichtet ist, bei Maßnahmen, mit denen Entwicklungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers (dazu gehört auch Grundwasser) oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten.

    Untere Bodenschutzbehörde: In der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten des Landes Sachsen-Anhalt liegen für die o.g. Grundstücke keine Einträge vor. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne von § 2 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzgesetz sind nicht bekannt.

    Amt für Brand- und Katastrophenschutz: Die Fläche wurde anhand der zurzeit vorliegenden Unterlagen (Belastungskarten) und Erkenntnisse überprüft. Erkenntnisse über eine Belastung der aufgeführten Flächen mit Kampfmitteln, konnten anhand dieser Unterlagen nicht gewonnen werden.

    Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra teilt dem Veräußerer am 14.02.2024 u.a. mit, dass das Grundstück im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes (§ 1 Abs. 1) liegt. Es gibt keine hergestellten, aber noch nicht abgerechneten Maßnahmen zu Erschließungsanlagen. Es sind rückständige unverjährte öffentliche Lasten in Form von Grundsteuern in Höhe von € 620 vorhanden. Baulasten sind der Gemeinde keine bekannt.
  • Makrolage
    Ahlsdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Mansfeld-Südharz. Mit einer Fläche von 5,09 km² ist sie die flächenkleinste Gemeinde Sachsen-Anhalts.

    Ahlsdorf liegt etwa 7 km westlich von Eisleben. Die Gemeinde gehört der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra an, die ihren Verwaltungssitz in Helbra hat. Durch den Ort fließt der Dippelsbach, an seinem Oberlauf westlich von Ahlsdorf liegt die Wüstung Dippelsdorf.

    Zur Bundesstraße 80 die Eisleben und Sangerhausen verbindet, sind es in südlicher Richtung 4 km.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich in westlicher Ortslage von Ahlsdorf, in der Friedhofstraße. Die Umgebung besteht aus Wohnbebauung und Landwirtschafts- und Waldflächen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung/ Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.verwaltungsamt-helbra.de
  • Behörde Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra, Tel. 034 772/ 50 -0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Energieausweis
    Entfällt. Ausnahmetatbestand GEG.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine ruinöse Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden. Die Grundstücksgröße beträgt 510 m², lt. Grundbuchangaben.

    Baujahr und Angaben zur ehemaligen Wohn- und Nutzfläche sind nicht bekannt.

    Aufgrund langen Leerstandes und unterlassener Instandhaltung weist der Verkaufsgegenstand massive Bauschäden auf und befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Unter anderem sind Feuchteschäden in Wand- und Deckenbereichen sowie Rissbildungen und Putz- und Mauerwerksschäden vorhanden. Das Dach ist undicht. Ein Deckendurchbruch im Erdgeschoss des Wohnhauses ist zu verzeichnen. Der komplette Ausbau ist verschlissen und nicht mehr nutzbar. Es ist keine nutzbare technische Gebäudeausrüstung mehr vorhanden. Für eine Wohnnutzung sind allumfassende Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen notwendig. Die Decke des Nebengebäudes ist eingestürzt

    Auf dem Grundstück befindet sich eine Trockentoilette und ehemalige Hundehütte mit Anbau. Die Freifläche ist stark verwildert. An der östlichen Grenze zum Nachbarn ist die Begrenzungsmauer eingestürzt.

    In den Gebäuden und auf dem Grundstück sind umfangreiche alte, wertlose und verbrauchte Gegenstände sowie umfangreiche Müllablagerungen vorhanden, deren Beräumung dem Ersteher auf eigene Kosten obliegt.

    Für den Verkaufsgegenstand sind gem. der Verbandsgemeinde rückständige nicht verjährte Grundsteuerabgaben in Höhe von 620 € vorhanden. Diese wurden bereits teilweise (was noch nicht verjährt ist) durch den Veräußerer beglichen. Die jetzt noch rückständigen Grundsteuern werden derzeit auf eine evtl. Verjährung geprüft und sind, sofern noch nicht verjährt, ggf. durch den Veräußerer noch zu tragen.

    Eine Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Die Besichtigung durch den Veräußerer fand aus Sicherheitsgründen nur teilweise statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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