Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein vermietetes, eingeschossiges Einfamilienhaus mit Seitenflügel und 2 Nebengebäuden. Das Baujahr ist unbekannt, geschätzt Mitte / Ende des 19. Jahrhunderts.
Der Seitenflügel ist unterkellert. Der Zugang zum Dachgeschoss erfolgt über eine Ausklapptreppe in der Decke des Flures. Der Dachraum ist nicht ausgebaut. Es handelt sich im Wesentlichen um einen zusammenhängenden Bodenraum. Die Dämmung liegt auf der Zwischendecke, darauf befindet sich kein begehbarer Fußboden. Augenscheinlich war das Dachgeschoss in der Vergangenheit zumindest teilweise einmal ausgebaut, Reste von Zwischenwänden sind noch vorhanden.
Das zweigeschossige Nebengebäude, diente ehemals als Werkstatt und verfügt über eine Nutzfläche von ca. 129 m².
Das eingeschossige Nebengebäude ist eine Garage mit 3 Einstellplätzen und verfügt über eine Nutzfläche von ca. 42 m².
Für den Verkaufsgegenstand besteht ein Mietvertrag vom 15.09.2014 für 1 Wohnung im Erdgeschoss mit etwa 60 m² Wohnfläche, bestehend aus 2,5 Zimmern, Küche, Bad, Flur, Abstellkammer und Kelleranteil sowie einem Stellplatz. Die Jahresnettokaltmiete beträgt ca.3.780 Euro. Die Betriebskosten werden direkt mit den Versorgern durch den Mieter abgerechnet. Eine Vorauszahlung ist nicht vereinbart. Darüber hinaus wurde dem Mieter die Pflege des Hofes und des Gehweges einschließlich Winterdienst auferlegt. Eine Mitbenutzung des Hofes ist nach Absprache möglich. Das Grundstück und Wohngebäude werden vollständig durch den Mieter genutzt. Die Nebengebäude werden in geringen Umfang durch den Mieter zu abstellzwecken genutzt.
Nach 1990 wurden teilweise Modernisierungsmaßnahmen des Daches, der Fassade, den Fenstern, Bad, Elektrik, Heizung und Türen durchgeführt.
Das Verkaufsobjekt befindet sich in einem sanierungs- und instandsetzungsbedürftigen Zustand. Unter anderem sind Mauerwerks- und Putzrisse sowie Feuchteschäden im Keller- und Erdgeschoss des Wohnhauses vorhanden. Der Schornstein ist im Bereich des Kellers versottet. Die Dielung im Obergeschoss des. 1. Nebengebäudes ist in weiten Teilen verschlissen und fehlt partiell. Die Betonabdeckung der Abwassersammelgrube ist mehrfach gebrochen und weist partielle Absenkungen auf.
Ferner ist im Erdgeschoss des Wohnhauses Schwarzschimmel zu verzeichnen. Eine Untersuchung des Befalls durch einen Sachverständigen ist bislang nicht erfolgt. Nach Angaben des Veräußerers liegen diesem keine detaillierten Informationen zu diesem Befall vor.
Der Verkaufsgegenstand diente einst als Schmiede, eine Nutzungsänderung vom Wohn- zum Gewerbegrundstück eines Dachdeckerbetriebes erfolgte 1992.
Zwischen Seitenflügel und dem 1. Nebengebäude befindet sich ein etwa 25 m² großer Carport. Dabei handelt es sich um eine Holzkonstruktion mit flachem Pultdach, welches mit Bitumenschweißbahnen versehen ist. Durch die Lage zwischen den Gebäuden ist der Carport an zweieinhalb Seiten geschlossen.
Die Freiflächen sind nahezu vollständig mit Betonpflaster befestigt, der westliche Teil auch mit Ziegeln. Dem Seitenflügel vorgelagert befindet sich eine Betonfläche mit zwei quadratischen Abdeckungen aus Metall sowie einem Einlauf. Hierbei handelt es sich laut Angaben der Mieterin bei der Objektbesichtigung des Veräußerers um eine in Nutzung befindliche Abwassersammelgrube.
Das Grundstück ist vollständig eingefriedet. An der östlichen Grundstücksgrenze, Zufahrt von der Straße, ist eine Grundstückszufahrt mit einem zweiflügeligen Tor aus Metall vorhanden. Hier besteht jedoch kein abgesenkter Bordstein, sondern befinden sich lediglich Überfahrtsbleche.
Die in einem Abschnitt von etwa 12 m nicht bebauten Grenze zum nordöstlich angrenzenden Grundstück ist mit einem Zaun aus Holz-Sichtschutzelementen versehen. Darin integriert ist eine Tür.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass das Grundstück im Sanierungsgebiet Dessau Nord liegt. Nach Abschluss des Sanierungsgebietes (voraussichtlich Ende 2024) wird ein Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB erhoben. Der Ausgleichsbeitrag für das Objekt beträgt € 5.642,--. Eine Zahlung des Ausgleichsbetrages ist noch nicht erfolgt. Der Ausgleichsbetrag ist durch den Ersteher zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen bzw. dem Veräußerer zu erstatten, sofern der Ausgleichsbetrag noch gegenüber dem Veräußerer festgesetzt wird.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass der Trinkwasseranschluss sich nicht abstellen lässt und erneuert werden muss. Die Trinkwasserleitung ist als Bleileitung verbaut. Der Abwasserentsorgung entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Sämtliche Angaben wurden durch den Veräußerer übermittelt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.