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Vertragsfreie Grünfläche und Splitterfläche (Unland) gegenüber von Wohnhäusern *am Ortsausgang von Oberlinxweiler*

  • Blick Richtung Flurstücke 296/25 und 296/26 und Umgebung - Vertragsfreie Grünfläche und Splitterfläche (Unland) gegenüber von Wohnhäusern *am Ortsausgang von Oberlinxweiler*
    Blick Richtung Flurstücke 296/25 und 296/26 und Umgebung
  • Blick auf das Flurstück 296/19 und Umgebung - Vertragsfreie Grünfläche und Splitterfläche (Unland) gegenüber von Wohnhäusern *am Ortsausgang von Oberlinxweiler*
    Blick auf das Flurstück 296/19 und Umgebung
  • Lageskizze - Vertragsfreie Grünfläche und Splitterfläche (Unland) gegenüber von Wohnhäusern *am Ortsausgang von Oberlinxweiler*
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Vertragsfreie Grünfläche und Splitterfläche (Unland) gegenüber von Wohnhäusern *am Ortsausgang von Oberlinxweiler*
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung - Vertragsfreie Grünfläche und Splitterfläche (Unland) gegenüber von Wohnhäusern *am Ortsausgang von Oberlinxweiler*
    Lageskizze mit Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - Vertragsfreie Grünfläche und Splitterfläche (Unland) gegenüber von Wohnhäusern *am Ortsausgang von Oberlinxweiler*
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 437-0017

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
80 EUR *
SP 20 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreie Grünfläche und Splitterfläche (Unland) gegenüber von Wohnhäusern *am Ortsausgang von Oberlinxweiler*
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Spiemontstraße (L 308)
    66606 St. Wendel ST Oberlinxweiler
  • Bundesland Saarland
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 101 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Saarbrücken von Oberlinxweiler, Blatt 2480, Flur 11, Flurstücke 296/19, 296/25 und 296/26
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Kreisstadt St. Wendel teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 10.10.2024 unter anderem Folgendes mit: Seitens der Behörde bestehen lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel für das Objekt. Die Flurstücke liegen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als: Flurstück 296/19 der Flur 11: Fläche für die Landwirtschaft und Flurstücke 296/5 und 296/26 der Flur 11: Wohnbaufläche. Es gibt keine Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2024/2025 anfallen werden.

    Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 27.07.2015 unter anderem mit, dass das Kataster für Altlasten und altlastverdächtige Flächen derzeit für die Flurstücke keinen Eintrag aufweist. Dies bedeutet, dass aktuell keine Anhaltspunkte auf schädliche Bodenveränderungen vorliegen, eine schädliche Bodenveränderung aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

    Bezüglich Kampfmittel teilt der Veräußerer dem Auktionshaus unverbindlich Folgendes mit: Erstbewertung durch LBDB Carls 2015. Die Sichtung des Luftbildes vom 22.03.1945 zeigt Spuren von Bombenabwürfen im Bereich des Flurstückes. Es besteht somit ein KM-Verdacht aus dem Szenario Luftangriffe. Hinweise auf weitere Verursachungsszenarien ergaben sich nach Auswertung von Archivalien und Literatur nicht.
  • Makrolage
    Die Kreisstadt St. Wendel im gleichnamigen Landkreis liegt rund 36 km nordöstlich der Landeshauptstadt Saarbrücken und ist nach dem heiligen Wendelin benannt.

    St. Wendel besitzt eine gute Verkehrsanbindung in Nord-Süd-Richtung. Parallel zur Blies (bzw. Richtung Nord zur Nahe) verlaufen die B 41 und auch die Eisenbahnstrecke 680 in Richtung Birkenfeld und Idar-Oberstein (Nord) bzw. Neunkirchen (Saar) (Süd). Sowohl die Bundesstraße als auch die Eisenbahnstrecke verlaufen weiter bis Bad Kreuznach bzw. Saarbrücken. Die B 41 durchquert das Stadtgebiet kreuzungsfrei als Kraftfahrstraße. Im Stadtgebiet gibt es fünf Anschlussstellen (von Süd nach Nord: St. Wendel-Niederlinxweiler, -Oberlinxweiler, -City, -Winterbach, -Alsfassen). Zwischen den Anschlussstellen Niederlinxweiler und City ist sie dreispurig ausgebaut. In St. Wendel stößt, von Lebach kommend, die B 269 auf die B 41 (an der Anschlussstelle Winterbach) und verläuft gemeinsam mit ihr bis Birkenfeld. Am südöstlichen Rand des Stadtgebietes verbindet die B 420 die Stadt Ottweiler mit der angrenzenden Pfalz.

    Der Stadtteil Oberlinxweiler gehört zu St. Wendel.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich am südlichen Ortsausgang von Oberlinxweiler, an der Spiemontstraße (L 308). Nordwestlich sind Bahntrassen und die B41. Die Umgebung besteht überwiegend aus Wohnhäusern und Waldflächen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.sankt-wendel.de
  • Behörde Kreisstadt St. Wendel, Rathausplatz 1, 66606 St. Wendel, Tel.: 068 51/ 809 -0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen die Flurstücke 296/19 mit 73 m², 296/25 mit 14 m² und 296/26 mit 14 m² der Flur 11 mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 101 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Das separat liegende Flurstück 296/16 ist eine mit Bäumen bewachsene Grünfläche. Die Zuwegung zum Flurstück erfolgt über die Spiemontstraße (L 308).

    Die zusammenliegenden Flurstücke 295/25 und 295/26 stellen sich als Splitterfläche (Unland) mit Baum- und Strauchbewuchs dar und befinden sich an einem nördlichen Abzweig der Spiemontstraße. Gemäß Kartenmaterial geht dieser Abzweig partiell über die Flurstücke 295/25 und 295/26. Dem Veräußerer liegt keine Vereinbarung über eine Nutzung vor. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Inwieweit die Zuwegung zu den Flurstücken 295/25 und 295/26 öffentlich gewidmet oder nur über Fremdflurstücke möglich ist, konnte durch das Auktionshaus nicht geklärt werden.

    Eine Besichtigung des Objektes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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