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Unbebautes mit Bäumen bestocktes Grundstück östlich des ‚Penkwitzer See‘

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Auktions-ID 437-0008

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
1.000 EUR *
SP 700 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Unbebautes mit Bäumen bestocktes Grundstück östlich des ‚Penkwitzer See‘
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Meuselwitzer Straße
    06729 Elsteraue OS Spora OT Prehlitz-Penkwitz
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 716 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Zeitz von Spora, Blatt 889, Flur 6 Flurstücke 19/23 und 19/24
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Elsteraue teilte im Schreiben vom 21.08.2023 Folgendes mit: Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung teilweise als landwirtschaftliche Fläche und teilweise als Dauerkleingärten. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB. Eine ausreichende Erschließung ist nicht gesichert. Bauliche Auflagen/Mängel, Denkmalschutz sowie Belange des Naturschutzes und Besonderheiten bestehen nicht.

    Der Burgenlandkreis, Umweltamt, teilte im Schreiben vom 14.06.2017 nach Prüfung von vorhandenen Unterlagen mit, dass für die Flurstücke keine Eintragungen im Fachinformationssystem ´Bodenschutz´ gemäß § 11 BBodSchG i. V. m. § 9 BodSchAG LSA registriert und aktuell auch keine Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlastverdachtsmomente bekannt sind.

    Es wird aber auf Folgendes hingewiesen: Die Fläche befindet sich in Hanglage. Alle im Umfeld befindlichen Flächen bestehen aus Böden, die als hoch wassererosiv eingestuft sind (cc2). Die Hangabflussrichtung ist teilweise in Richtung der Flurstücke. Zu ggf. vorhandenen Grabensystemen oder anderen technischen Ableiteinrichtungen ist nichts bekannt.

    Des Weiteren liegt die Fläche im historisch umgegangenen Altbergbau (Gruben Vereinsglück). Bergbautypische Folgen (Untergrundschwächen, Vernässungen usw.) sind deshalb nicht auszuschließen und in Spora bekannt.

    Ergänzend teilte der Burgenlandkreis, Umweltamt, am 09.08.2023 mit, dass nach Prüfung der Sachlage festzustellen ist, dass es aktuell keine neuen Erkenntnisse gibt, die über die Altlastenauskunft von 2017 hinausgehen. Alle Aussagen zur Standortsituation haben weiterhin Bestand. Da die aktuelle Nutzung beibehalten und nicht durch eine neue oder sensiblere Nutzung ersetzt wurde, gibt es auch keine neuen Untersuchungsergebnisse (z.B. Baugrundgutachten). Die Erarbeitung derselben wäre im Bedarfsfall Aufgabe der Grundstückseigentümer/ Bauherren. Es wird darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich die neue Bundesbodenschutzordnung eingeführt wurde, so dass sich hier möglicherweise in Zukunft erhöhte Aufwendungen zum Beispiel im Bereich Verhinderung von Bodenerosion und deren Folgen ergeben könnten.

    Im Schreiben vom 10.08.2023 teilte der Burgenlandkreis, Umweltamt, mit, dass Wasserrechtliche Belange auf dem Grundstück nicht betroffen sind und dass das Grundstück in keinem Trinkwasserschutzgebiet oder festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt.

    Des Weiteren teilte der Burgenlandkreis, Bauordnungsamt Untere Denkmalschutzbehörde, im Schreiben vom 09.08.2023 mit, dass bei den Flurstücken keine baudenkmalpflegerischen und archäologischen Belange im Sinne der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung berührt werden.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt teilte im Schreiben vom 09.06.2023 mit, dass Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen sind.

    Weiterhin teilte das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt im Schreiben vom 28.09.2023 mit, dass auch nach derzeitiger fachlicher Einschätzung aus Sicht der archäologischen Denkmalpflege keine Einwände bestehen.

    Das Bauordnungsamt des Burgenlandkreises teilte im Schreiben vom 14.08.2023 mit, dass für das Grundstück keine Eintragungen in Form einer Belastung oder Begünstigung im Baulastenverzeichnis vorliegen.

    Das Umweltamt des Burgenlandkreises teilte im Schreiben vom 10.08.2023 mit, dass keine Schutzgebiete berührt werden und nach derzeitigem Kenntnisstand keine Schutzobjekte sowie geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA betroffen sind.

    Per E-Mail vom 14.08.2023 teilte der Burgenlandkreis, Rechts- und Ordnungsamt, Folgendes mit: Eine Belastung der Fläche mit Kampfmitteln ist nach Überprüfung anhand der zur Zeit vorliegenden Unterlagen (Belastungskarten) und Erkenntnisse nicht bekannt.

    Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) teilte im Schreiben vom 21.06.2017 aus den Bereichen Bergbau und Geologie Folgendes mit:

    Bergbau
    1. Bergbauberechtigungen
    Bergbauliche Arbeiten oder Planungen, die den Maßgaben des Bundesberggesetzes unterliegen, werden durch das Vorhaben/die Planung nicht berührt.

    2. Stillgelegter Bergbau/Altbergbau
    Bergbauliche Tätigkeit
    Das Grundstück liegt in einem Bereich, in dem die nachfolgend aufgeführte Bergwerksanlage betrieben wurde:
    Name - „Prehlitzgrube“
    Abbautechnologie - Tiefbau hier in zwei Sohlen
    Abbauzeitraum - hier von 1861 bis 1883
    Abbauteufe - 1. Sohle um 21 m, 2. Sohle um 27m
    Bodenschatz - Braunkohle
    Rechtsnachfolge - ohne

    Die Braunkohle wurde im Tiefbau nach dem Verfahren des Pfeilerbruchbaues abgebaut. Dieses Verfahren ist dadurch charakterisiert, dass in die ausgekohlten Räume kein Versatz eingebracht wurde. Nach dem Herausnehmen des Ausbaues, dem sogenannten Rauben des Holzes, senkten sich die aufliegenden Gebirgsschichten ab und füllten die Abbauhohlräume aus.
    Die risslichen Unterlagen aus der im LAGB vorliegenden Bergschadenkundlichen Analyse von 1971 weisen unversetzte Strecken außerhalb der abgebauten Bereiche nach. Schächte sind im Bereich der Grundstücke nicht vorhanden.

    Auswirkungen der bergbaulichen Tätigkeit
    Die großflächigen Senkungen der Tagesoberfläche als Folge des Abbaus sind abgeklungen.
    Bei statischen und dynamischen Belastungen ist als Folge der Vorbeanspruchung des Deckgebirges durch die Abbausenkungen mit zusätzlichen Setzungen zu rechnen. Diese Setzungen können wegen der Wechsel zwischen Pfeilern und Abbauen ungleichmäßig ablaufen.
    In den Randbereichen der Abbaugebiete treten nach bisherigen Erfahrungen solche Setzungen besonders ungleichmäßig auf.
    Das Auftreten von örtlichen trichterförmigen Einbrüchen der Tagesoberfläche, sogenannten Tagesbrüchen, als Folge des zu Bruchgehens noch vorhandener Grubenbaue kann nicht völlig ausgeschlossen werden. Nach bisherigen Erfahrungen werden im zur Diskussion stehenden Bereich die Durchmesser möglicher Tagesbrüche 3 m bis 4 m nicht überschreiten.
    Diese Aussage bezieht sich auf das Abbaugebiet (braun umrandet), wobei der Zustand der querenden Tiefbaustrecken (blau) nicht bekannt ist. Bei der in Mauerung stehenden Strecke ist davon auszugehen, dass diese Strecken als Hauptförder- bzw. als Wetterstrecke genutzt wurde.
    Solche Strecken erhielten aufgrund ihrer Wichtigkeit einen langzeitstabilen Ausbau (Mauerung) bzw. der Ausbau wurde ständig erneuert oder verstärkt.
    Auch im Bereich der Tiefbaustrecken (blau) kann das Auftreten von örtlichen trichterförmigen Einbrüchen der Tagesoberfläche, sogenannten Tagesbrüchen, nicht völlig ausgeschlossen werden.
    Die Durchmesser möglicher Tagesbrüche können größere Dimensionen als im Abbaugebiet annehmen, laut dem Tagesbruchgeschehen von 1995 ca. 60 m südwestlich vom zu betrachtenden Gebiet (Tagesbruch über Steckenkreuz 4,74 m x 4,82 m).

    Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung von Bergschäden
    Für zukünftige Bauvorhaben in diesem Gebiet gilt:
    Der Möglichkeit des Auftretens von Tagesbrüchen ist Rechnung zu tragen.

    Die Sicherungsmaßnahmen können
    a) im Verfüllen der bergmännischen Hohlräume durch Bohrungen von über Tage aus (gilt für Tiefbaustrecken und Schächte)
    oder
    b) im Einleiten geeigneter bautechnischer Maßnahmen (gilt für Abbaugebiet und Tiefbaustrecken) liegen.

    Es ist jedoch zu beachten, dass eine bauliche Sicherung gegen hochbrechende Tagesbrüche auch im Einwirkungsbereich (gemessen jeweils 10 m von den äußeren Grenzen) von Abbaugebiet und Tiefbaustrecken zu erfolgen hat.
    Den Auswirkungen ungleichmäßiger Setzungen ist durch geeignete bautechnische Maßnahmen zu begegnen.
    In den Randbereichen der Abbaugebiete treten nach bisherigen Erfahrungen solche Setzungen besonders ungleichmäßig auf.
    Aufgrund der bergbaulichen Vorbeanspruchung des Deckgebirges ist ein zuverlässiges (kontrollfähiges) und langzeitstabiles Regime der Fassung und Ableitung der Oberflächen- und Schmutzwässer unbedingt erforderlich.

    Geologie
    Aus geologischer Sicht gibt es über die zu beachtenden Ausführungen hinsichtlich des Altbergbaues keine weiteren Hinweise.

    Hinweis des Auktionshauses: Das Schreiben des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 21.06.2017 mit dem Lageplan ist unter Dokumente als pdf veröffentlicht.

    Ergänzend teilte das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt im Schreiben vom 13.09.2023 aus den Bereichen Bergbau und Geologie Folgendes mit:

    Bergbau
    Belange, die das LAGB, Abteilung Bergbau zu vertreten hat, stehen der Veräußerung des Flurstückes grundsätzlich nicht entgegen.
    Die Stellungnahme vom 21.06.2017 zur altbergbaulichen Situation ist zu beachten. Es werden dazu keine weiteren Hinweise gegeben oder Forderungen erhoben. Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

    Geologie
    Die Stellungnahme vom 21.06.2017 besitzt weiterhin Gültigkeit. Es gibt keine neuen Kenntnisse bzw. Hinweise.
  • Makrolage
    Die Gemeinde Elsteraue liegt an der Weißen Elster im Burgenlandkreis im Süden von Sachsen-Anhalt.

    Die Gemeinde Elsteraue liegt im Dreiländereck zwischen Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, zwischen den Städten Zeitz (ca. 7 km) im Südwesten, Meuselwitz/Thüringen (ca. 9 km) im Osten und Pegau/Sachsen (ca. 13 km) im Norden.

    Wie der Name sagt, liegt die Gemeinde zu einem großen Teil in der Aue der Weißen Elster.

    Die B2 (Leipzig-Gera) und B180 (Naumburg-Zeitz-Meuselwitz-Altenburg) führen durch die Gemeinde. Die A4 (Frankfurt-Dresden) ist über die B2 Richtung Zeitz mit der AS Gera West in ca. 34 km und die A9 (München-Berlin) über die AS Osterfeld in ca. 27 km erreichbar. Der Flughafen Leipzig-Halle liegt ca. 44 km nördlich.

    Zum Gebiet der Gemeinde gehört der Chemie- und Industriepark, ein Industriestandort von überregionaler Bedeutung. Insbesondere der nordwestliche und der nordöstliche Teil des Gebietes (Gemarkungen Draschwitz, Profen, Reuden und Langendorf) gehört zu den Arealen, in denen seit mehr als 100 Jahren Bergbau betrieben wird bzw. wurde. Der Braunkohlentagebau ´Profen´ ist in Betrieb, wobei ausgekohlte Bereiche bereits saniert wurden bzw. werden.

    Der zur Ortschaft Spora gehörende Ortsteil Prehlitz-Penkwitz liegt ca. 11 km südöstlich von Elsteraue und ca. 11 km östlich der Stadt Zeitz, nahe der Grenze zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsgrundstück liegt nordöstlich von Prehlitz-Penkwitz, nahe der Meuselwitzer Straße und östlich des ‚Penkwitzer Sees‘. Südlich befindet sich ein Areal mit Klein- und Erholungsgärten.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.gemeinde-elsteraue.de
  • Behörde Gemeinde Elsteraue, Hauptstraße 30, 06729 Elsteraue OT Alttröglitz, Tel.: 03441/ 226 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes Grundstück mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 716 m², bestehend aus den zwei zusammenhängenden Flurstücken 19/23 mit 405 m² und 19/24 mit 311 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Bei der Verkaufsfläche handelt es sich um ein unbebautes und ungenutztes mit Gehölzen bestocktes Grundstück.

    Die Flurstücke haben keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und verfügen damit über keine gesicherte Zuwegung. Eine Zuwegung erfolgt über unbefestigte Wege, die von der ‚Meuselwitzer Straße (L194)‘ abgehen und im Fremdeigentum stehen. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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