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2 vertragsfreie Waldflächen an der L 132 als Bestandteil eines großen Waldgebietes

  • Blick auf die Verkaufsflächen und Umgebung - 2 vertragsfreie Waldflächen an der L 132 als Bestandteil eines großen Waldgebietes
    Blick auf die Verkaufsflächen und Umgebung
  • Blick auf die Verkaufsflächen und Umgebung - 2 vertragsfreie Waldflächen an der L 132 als Bestandteil eines großen Waldgebietes
    Blick auf die Verkaufsflächen und Umgebung
  • Lageskizze - 2 vertragsfreie Waldflächen an der L 132 als Bestandteil eines großen Waldgebietes
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - 2 vertragsfreie Waldflächen an der L 132 als Bestandteil eines großen Waldgebietes
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung - 2 vertragsfreie Waldflächen an der L 132 als Bestandteil eines großen Waldgebietes
    Lageskizze mit Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - 2 vertragsfreie Waldflächen an der L 132 als Bestandteil eines großen Waldgebietes
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 437-0013

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel 2 vertragsfreie Waldflächen an der L 132 als Bestandteil eines großen Waldgebietes
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Östlich der L 132
    66606 St. Wendel ST Oberlinxweiler
  • Bundesland Saarland
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.937 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Saarbrücken von Oberlinxweiler, Blatt 2480, Flur 10, Flurstücke 2/5 und 2/6
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Kreisstadt St. Wendel teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 10.10.2024 unter anderem Folgendes mit: Seitens der Behörde bestehen lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel für das Objekt. Die Flurstücke liegen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft. Die Flurstücke 2/5 und 2/6 der Flur 10 liegen im Landschaftsschutzgebiet. Es gibt keine Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2024/2025 anfallen werden.

    Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 27.07.2015 unter anderem mit, dass das Kataster für Altlasten und altlastverdächtige Flächen derzeit für die Flurstücke keinen Eintrag aufweist. Dies bedeutet, dass aktuell keine Anhaltspunkte auf schädliche Bodenveränderungen vorliegen, eine schädliche Bodenveränderung aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

    Bezüglich Kampfmittel teilt der Veräußerer dem Auktionshaus unverbindlich Folgendes mit: Erstbewertung durch LBDB Carls 2015. Die Sichtung des Luftbildes vom 22.03.1945 zeigt Spuren von Bombenabwürfen im Bereich der Flurstücke. Es besteht somit ein KM-Verdacht aus dem Szenario Luftangriffe. Hinweise auf weitere Verursachungsszenarien ergaben sich nach Auswertung von Archivalien und Literatur nicht.
  • Makrolage
    Die Kreisstadt St. Wendel im gleichnamigen Landkreis liegt rund 36 km nordöstlich der Landeshauptstadt Saarbrücken und ist nach dem heiligen Wendelin benannt.

    St. Wendel besitzt eine gute Verkehrsanbindung in Nord-Süd-Richtung. Parallel zur Blies (bzw. Richtung Nord zur Nahe) verlaufen die B 41 und auch die Eisenbahnstrecke 680 in Richtung Birkenfeld und Idar-Oberstein (Nord) bzw. Neunkirchen (Saar) (Süd). Sowohl die Bundesstraße als auch die Eisenbahnstrecke verlaufen weiter bis Bad Kreuznach bzw. Saarbrücken. Die B 41 durchquert das Stadtgebiet kreuzungsfrei als Kraftfahrstraße. Im Stadtgebiet gibt es fünf Anschlussstellen (von Süd nach Nord: St. Wendel-Niederlinxweiler, -Oberlinxweiler, -City, -Winterbach, -Alsfassen). Zwischen den Anschlussstellen Niederlinxweiler und City ist sie dreispurig ausgebaut. In St. Wendel stößt, von Lebach kommend, die B 269 auf die B 41 (an der Anschlussstelle Winterbach) und verläuft gemeinsam mit ihr bis Birkenfeld. Am südöstlichen Rand des Stadtgebietes verbindet die B 420 die Stadt Ottweiler mit der angrenzenden Pfalz.

    Der Stadtteil Oberlinxweiler gehört zu St. Wendel.
  • Mikrolage
    Das Objekt befindet sich südlich, außerhalb von Oberlixweiler und östlich an der L 132. Die Flächen liegen am Rande eines größeren Waldgebietes. Die weitere Umgebung besteht überwiegend aus Landwirtschaftsflächen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.sankt-wendel.de
  • Behörde Kreisstadt St. Wendel, Rathausplatz 1, 66606 St. Wendel, Tel.: 068 51/ 809 -0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen die getrennt liegenden Flurstücke 2/5 mit 568 m² und 2/6 mit 1.369 m² der Flur 10 mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 1.937 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Die im Grundbuch als Ackerland verzeichneten Flurstücke sind lt. Kartenmaterial 2 unregelmäßig geschnittene, mit Bäumen bewachsene Grundstücke am Rande eines größeren Waldgebietes.

    Im südlichen Bereich des Flurstückes 2/6 ist ein befestigter Weg, der von der L 132 abgeht. Dieser Bereich wird vertragslos als Zuwegung genutzt. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung über eine Nutzung vor. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Eine Besichtigung des Objektes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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