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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Kleine Grünlandfläche ca. 18 km nördlich von Osnabrück
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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49565 Bramsche OT Hesepe
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Bundesland
Niedersachsen
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
170 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Bersenbrück von Hesepe, Blatt 1084, Flur 2 Flurstück 108/10
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II lfd. Nr. 9: Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Stadt Osnabrück - Abteilung Stadtwerke - zum Bau und zur Unterhaltung einer Wasserleitung von Thiene nach Osnabrück auf dem belasteten Grundstück.
Abt. III: Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II lfd. Nr. 9 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Bramsche ist eine Stadt im Zentrum des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen. Sie ist nach Melle die flächenmäßig zweitgrößte selbständige Gemeinde des Landkreises.
Bramsche liegt an der Hase etwa 15 km nördlich von Osnabrück und am Mittellandkanal.
Die A1 durchquert das Stadtgebiet in Nord-Süd-Richtung. An der Anschlussstelle Bramsche kreuzt sie die B218, die nahe dem Stadtzentrum auf die B68 trifft und mit dieser auf einer gemeinsamen Strecke verläuft.
Am Bahnhof Bramsche halten die Linien RE 18 (Osnabrück - Oldenburg), die bis Wilhelmshaven durchgebunden ist und RB 58 (Bremen-Delmenhorst-Osnabrück). In den Ortsteilen Achmer und Hesepe
Der Ortsteil Hesepe liegt an der B68 und B218 und verfügt über einen Haltepunkt, der von den Zügen der Regionalbahnlinie RB 58 bedient wird.
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Mikrolage
Die Verkaufsfläche befindet sich im südwestlichen Ortsrandbereich von Hesepe und hier im nordwestlichen Eckbereich der Ueffelner Straße (B218) und der B68, östlich des Wohngrundstücks Ueffelner Straße 2.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Stadt Bramsche, Hasestraße 11, 49565 Bramsche, Tel.: 05461/ 83 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt im Übrigen ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II (außer lfd. Nr. 9) und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und nimmt mit dem abzuschließenden Kaufvertrag eine ihr übertragene Aufgabe im Sinne des § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 09.12.2004 (BGBI Teil I 2004, S. 3235ff.) wahr.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das dreieckig geschnittene Flurstück 108/10 mit einer Grundstücksgröße von 170 m², lt. Grundbuchangabe.
Der im Grundbuch als Betriebsgelände verzeichnete Verkaufsgegenstand stellt sich als Grünlandfläche zwischen dem westlich liegenden Wohngrundstück Ueffelner Straße 2 und der östlich oberhalb verlaufenden B68 dar.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Verkaufsgegenstand ganz oder teilweise vertragslos in die Nutzung der angrenzenden Flächen mit einbezogen ist. Dem Veräußerer ist keine vertragliche Vereinbarung über eine Nutzung bekannt. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.
Die Verkaufsfläche hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. es handelt sich um ein gefangenes Flurstück und eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Sämtliche Angaben wurden durch den Veräußerer übermittelt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de