Zusammenfassung
Zum Aufruf kommen die 3 teilweise getrennt voneinander liegenden Flurstücke 163/6 mit 100 m², 162/7 mit 16 m² der Flur 7 und Flurstück 1/25 mit 4.350 m² der Flur 8 mit einer insgesamten Grundstücksgröße von 4.466 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.
Das Flurstück 1/25 befindet sich südlich hinter dem Hochwasserschutzdeich inmitten einer stark bewachsenen und mit Unterholz versehenen Saaleschleife. Die Fläche wird von einem Grundstücksstreifen in Fremdeigentum geteilt und liegt getrennt. Im Grundbuch wird das Flurstück 1/25 als Fließgewässer und Wald geführt.
Die zusammenliegenden Verkaufsflurstücke 162/7 und 163/6 liegen nördlich von Hohenweiden an der Ortsverbindungsstraße K2151 und sind eine landwirtschaftliche Kleinstfläche. Gemäß Kartenmaterial ist das Grundstück vertragslos in die Nutzung der anliegenden Landwirtschaftsfläche mit einbezogen. Dem Veräußerer liegen keine vertraglichen Vereinbarungen vor. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.
Laut unverbindlicher Aussage des Voreigentümers aus dem Jahr 2019 sind die Flurstücke wie folgt bestockt:
Flurstück 1/25:
50jährige Esche (Gkl. B 27%, C70,4%, D2,5%), 100jährige Esche (Gkl. B28,9%, C64,1%, D6,3%), 180jährige Eiche (Gkl. B 27,9%, C53,6%, D18,4%).
Flurstück 162/7:
40jährige Pappel (Gkl. B50,4%, C49,5%).
Flurstück 163/6:
40jährige Pappel (Gkl. B50,4%, C49,5%)
Gemäß Kartenmaterial ist der westliche Grundstücksbereich des Flurstückes 1/25 geringfügig Bestandteil des angrenzenden Gewässers Altarm Hohenweiden. Eine Vernässung in diesem Bereich kann nicht ausgeschlossen werden.
Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Der Voreigentümer wies im Jahr 2020 darauf hin, dass eine Anfrage bzgl. der Ausübung einer Jagdpacht seitens der Jägerschaft Saalekreis e.V. unbeantwortet blieb.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.