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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Verkehrs- und Waldfläche südwestlich von Cottbus
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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in Verlängerung des Kathlower Weges
03051 Cottbus OT Kahren
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Bundesland
Brandenburg
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
10.989 m², lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Cottbus Grundbuch von Kahren Blatt 470 Flur 1 Flurstück 1099 und Blatt 1110 Flur 1 Flurstück 1110
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Belastungen im Grundbuch
Blatt 470:
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Blatt 1110:
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Eventuelle, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Cottbus ist eine kreisfreie Universitätsstadt im Land Brandenburg. Nach dessen Hauptstadt Potsdam ist sie hinsichtlich der Bevölkerungszahl die zweitgrößte Stadt und, neben Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder), eines der vier Oberzentren des Landes. Cottbus ist die größte Stadt der Lausitz und liegt unweit des Spreewaldes.
Die an der mittleren Spree gelegene Großstadt ist ein Dienstleistungs-, Sport-, Wissenschafts- und Verwaltungszentrum. Hier befinden sich ein Olympiastützpunkt, das Staatstheater Cottbus sowie der Campus Cottbus der Brandenburgischen Technischen Universität.
Cottbus gilt als politisch-kulturelles Zentrum der Sorben in der Niederlausitz, obwohl in der Stadt nur eine kleine Minderheit wohnt.
Gemessen an ihrer Größe gibt es verhältnismäßig viele Park- und Grünanlagen wie den Branitzer Park des Fürsten Pückler.
Die nächstgelegenen Großstädte sind Dresden, etwa 90 Kilometer südwestlich und Berlin, ca. 100 Kilometer nordwestlich von Cottbus.
Durch das südliche Stadtgebiet von Cottbus führt die A15, die vom Dreieck Spreewald (A 13 Dresden-Berlin) kommend und als Teil der Europastraße 36 in Richtung Polen/Ukraine führt. Cottbus wird ferner von der B97, B168 und B169 durchzogen. Dabei bildet die B169 zugleich den südlichen und östlichen Teil des Stadtrings.
Der Ortsteil Kahren liegt in der Niederlausitz, etwa sieben Kilometer südöstlich des Cottbuser Stadtzentrums.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Weitere Informationen zur Ortsumgehung Cottbus: https://www.ls.brandenburg.de/ls/de/pressemitteilung/ansicht/~12-06-2024-ortsumgehung-cottbus-vieles-ist-bereits-geschafft-vieles-liegt-noch-vor-uns
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Stadtverwaltung Cottbus, Neumarkt 5, 03046 Cottbus, Tel.: 0355/ 612 2600
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommen zwei nicht zusammenhängende Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 10.989 m², lt. Grundbuchangaben.
Im jeweiligen Grundbuch sind die Flurstücke wie folgt bezeichnet:
Flurstück 1099: 252 m² Waldfläche südlich von EHLEGO
Flurstück 1110: 10.737 m² Verkehrsfläche von EHLEGO Richtung Kahren
Die Veräußerin weist darauf hin, dass die Flurstücke im Bereich des Bergwerkseigentums Cottbus-Süd (Braunkohle) liegen. Inhaber dieser Bergbauberechtigung ist die BVVG. Derzeit sind dafür keine Abbauplanungen bekannt. Unter dem Verkaufsgegenstand befindet sich ein bergfreier, also ein vom Grundeigentum getrennter Bodenschatz, für den Bergwerkseigentum im Sinne des § 151 BBergG verliehen wurde.
Es ist nicht sicher, ob eine fortdauernde Nutzung des Verkaufsgegenstandes durch den Ersteher erfolgen kann. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass ein zukünftiger Bergbauberechtigter die sich aus den Bergwerkseigentümern ergebenden Rechte ausüben wird und hierfür die hier ausgeschriebene Fläche ganz oder teilweise für Tätigkeiten im Sinne des § 2 BBergG benötigt. Der Bergbauberechtigte kann nach Maßgabe der §§ 77 ff. BBergG gegebenenfalls auch die Grundabtretung für dieses Grundstück verlangen.
Die Veräußerin weist darauf hin, dass ca. 271 m² (dauerhaft) und ca. 305 m² (zeitweilig für Pflanzung Waldsaum) vom Flurstück 1110 vom Planfeststellungsverfahren des Bauvorhabens ´B 97n/B 168n Ortsumgehung Cottbus 2, Verkehrsabschnitt´ in Anspruch genommen werden. Die Baumaßnahme hat nach Kenntnis der Veräußerin bereits begonnen, nach deren Fertigstellung soll die dauerhaft in Anspruch genommene Teilfläche vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg erworben werden. Der Ersteher verpflichtet sich, den Ausbau zu dulden und im weiteren Verlauf einen entsprechenden Kaufvertrag mit dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg abzuschließen. Er stellt die Veräußerin insoweit von jedweden Ansprüchen frei. Es wird angemerkt, dass ein Bauerlaubnisvertrag mit dem Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg nicht abgeschlossen wurde.
Die Veräußerin teilt mit, dass die Flurstücke auf der Kampfmittelbelastungskarte des staatlichen Munitionsbergungsdienstes als Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen sind.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de