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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Vertragsfreie Waldfläche im östlichen Randbereich des Harzes
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Am Ernst-Schacht (östlich der Hausnummer 8)
06311 Helbra
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
3.980 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Eisleben von Helbra, Blatt 2721, Flur 6, Flurstück 5/23
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II, lfd. Nr. 1: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Bebauungs-, Betreibungs-, Instandhaltungs- und Erneuerungsrecht einer 20-kV Mittelspannungsleitung, Betretungs- und Befahrungsrecht) für die envia Mitteldeutsche Energie AG, mit Sitz in Chemnitz.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Der Ersteher übernimmt die eingetragene Dienstbarkeit in Abt. II, lfd. Nr. 1 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Helbra ist eine Gemeinde im Landkreis Mansfeld-Südharz und liegt ca. 7 km nordwestlich von Eisleben, etwa auf halbem Weg zwischen der Lutherstadt Eisleben und Stadt Mansfeld. Zur B180, die Eisleben und Hettstedt verbindet, sind es in östlicher Richtung ca. 4 km. Die Gemeinde ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra.
Geographisch gesehen befindet sich Helbra an den östlichen Ausläufern des Harzes. Helbra besitzt keine fließenden Gewässer, es verfügt über zwei Binnengewässer, Bad Neptun und Bad Anna. Der Abbau des Kupferschiefers und die Verhüttung des Kupferschiefererzes wurden im Jahr 1990 eingestellt.
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Mikrolage
Die Verkaufsfläche befindet sich südlich außerhalb der geschlossenen Ortslage bzw. östlich eines Gewerbe- und Industriegebietes (An der Hütte) und ist hier Bestandteil von Wald- und Gehölzflächen. Das Grundstück liegt östlich der Bebauung Am Ernst-Schacht 8.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra, Tel.: 034 772/ 50 -0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das Flurstück 5/23 der Flur 6 mit einer Grundstücksgröße von 3.980 m², lt. Grundbuchangabe.
Das Grundstück ist vertragsfrei und befindet sich in einem ca. 1990 entstandenen Aufforstungsgebiet.
Laut unverbindlicher Auskunft des Voreigentümers aus dem Jahr 2019 ist das Flurstück wie folgt bestockt:
25jährige Buche, Gkl. B18,9%, C65,2%, D15,8%.
Das Grundstück ist partiell eingezäunt und nur zu Fuß zu erreichen.
Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de