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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Vertragsfreie Baulücke und gegenüberliegender ehemaliger Garten mit abrissreifer Garage **zwischen Magdeburg und Leipzig**
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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06369 Köthen (Anhalt) OS Löbnitz an der Linde
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
470 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Köthen von Löbnitz, Blatt 20, Flur 6, Flurstücke 125 und 130
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Die Zuwegung zum Verkaufsgegenstand erfolgt über die Talstraße, einer nicht ausgebauten, schmalen Zufahrtsstraße ohne Gehwege.
Der Veräußerer teilt mit, dass die Kanalisation in der Zufahrtsstraße anliegt und die Anschlüsse an Trinkwasser und Strom bei den Versorgern beantragt werden kann. Weitere Informationen zur Erschließungssituation liegen dem Veräußerer nicht vor.
Es ist Sache des Erstehers, sich bei der Kommune bzw. den Ver- und Entsorgungsunternehmen weitergehend zu informieren und notwendige Ver- und Entsorgungseinrichtungen/Anschlüsse/Wiederinbetriebnahme von Anschlüssen entsprechend seines Bedarfs und gegebener Notwendigkeiten zu seiner Kostenlast zu klären/zu realisieren.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Stadt Köthen (Anhalt), Marktstraße 1-3, 06366 Köthen (Anhalt), Tel.: 034 96/ 425 -0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommen die getrennt liegenden Flurstücke 125 mit 280 m² und 130 mit 190 m² der Flur 6, mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 470 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.
Das Flurstück 130 ist eine Baulücke. Das ehemalige Wohnhaus sowie diverse Neben- bzw. Hofgebäude wurden abgerissen und entsorgt.
Quermauern zur Giebelwand des linken Nachbarn befinden sich noch auf dem Verkaufsgegenstand. Das Flurstück 130 hat mehrseitige Grenzbebauungen durch das ehemalige Wohnhaus und die Nebengebäude, so unter anderem auch gegenseitige Grenzbebauung mit dem Gebäude/den Gebäuden der benachbarten Flurstück 128 und 129 (Hausnummer 14).
Das Flurstück 125 wurde ursprünglich als Garten genutzt und ist naturbelassen. Es befinden sich Ruinen mehrerer Schuppen und eine abrissreife Garage auf dem Flurstück. Es sind umfangreiche Müllablagerungen in der Garage zu verzeichnen.
Das Flurstück 125 wird teilweise vertragslos (vermutlich durch den Grundstücksnachbarn (Hausnummer 14)) als Garten genutzt. Das auf der Fläche befindliche Gewächshaus/Frühbeet befindet sich im Eigentum des Nutzers.
Die Nutzung des Objektes erfolgt vertraglos. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung zu der v. g. Nutzung vor. Es obliegt dem Ersteher hier eine Klärung herbeizuführen.
Auf dem Verkaufsgegenstand und in den Gebäuden befinden sich umfangreiche Müllablagerungen (unter anderem Altmobiliar, Baumaterial), die nicht mehr durch den Veräußerer beräumt werden. Der vereinbarte Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäuden und wesentliche Bestandteile. Im Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände und Einbauten werden nicht mit verkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände und Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.
Die Zuwegung zum Verkaufsgegenstand erfolgt über die Talstraße, einer nicht ausgebauten, schmalen Zufahrtsstraße ohne Gehwege. Der Veräußerer teilt mit, dass die Kanalisation in der Zufahrtsstraße anliegt und die Anschlüsse an Trinkwasser und Strom bei den Versorgern beantragt werden kann. Weitere Informationen zur Erschließungssituation liegen dem Veräußerer nicht vor.
Es ist Sache des Erstehers, sich bei der Kommune bzw. den Ver- und Entsorgungsunternehmen weitergehend zu informieren und notwendige Ver- und Entsorgungseinrichtungen/Anschlüsse/Wiederinbetriebnahme von Anschlüssen entsprechend seines Bedarfs und gegebener Notwendigkeiten zu seiner Kostenlast zu klären/zu realisieren.
Der Veräußerer hat das Objekt nicht Feuer-, Gebäude- oder anderweitig versichert.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de