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Vertragsfreie Gehölzfläche in Hanglage am nördlichen Ortsausgang

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Auktions-ID 435-0038

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreie Gehölzfläche in Hanglage am nördlichen Ortsausgang
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Bernburger Straße (nördlich der Hausnummer 30)
    06425 Alsleben (Saale)
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.664 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Bernburg von Alsleben, Blatt 2463, Flur 12, Flurstück 52
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 26.09.2023 unter anderem mit, dass das Grundstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt und sich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft befindet.

    Der Salzlandkreis teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 06.10.2023 unter anderem Folgendes mit:
    Die untere Landesentwicklungsbehörde nimmt wie folgt Stellung:
    1. Raumordnung: Das Flurstück unterliegt derzeit keinen landes- und regionalplanerischen Funktionszuweisungen.
    2. Städtebau: Das Flurstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.
    3. Flurneuordnung: Das Flurstück befindet sich nicht im Gebiet eines Flurbereinigungsverfahrens.

    Erkenntnisse über Bergbauberechtigungen und Bergschadensgebiete liegen dem Salzlandkreis für das Flurstück nicht vor.

    Ländliche Wege gemäß „Ländliches Wegekonzept des Landes Sachsen-Anhalt“ sowie regionale bzw. überregionale touristische Rad- und Wanderwege sind im Bereich des Flurstückes nicht betroffen.

    Gemäß der unteren Naturschutzbehörde (UNB) befinden sich auf dem Flurstück Gehölzstrukturen. In der Regel stellen Gehölzstrukturen (Hecken und Feldgehölze, Bäume) gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG1 i. V. m. § 22 Abs. 1 Nr. 8 NatSchG LSA2 dar, dies gilt auch wenn diese noch nicht in das Naturschutzregister gemäß § 18 Abs. 1 NatSchG LSA aufgenommen wurden. Gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung des Biotops führen können, verboten.
    Von diesem Verbot kann bei der unteren Naturschutzbehörde gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG, auf Antrag, eine Ausnahme erteilt werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können.

    Da sich das Grundstück im Außenbereich befindet, stellt jede Veränderung (z.B. Baumrodungen, Versiegelungen etc.) des Flurstücks einen Eingriff in Natur und Landschaft entsprechend §§ 14 ff und § 18 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG dar. Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung nach § 17 Abs. 3 BNatSchG. Die Ausnahmegenehmigung nach dem BNatSchG ist bei der unteren Naturschutzbehörde des Salzlandkreises einzuholen.

    Die untere Bodenschutzbehörde teilt mit, dass aus ihrer Sicht keine Einwände bestehen. Das Flurstück ist nach aktuellem Stand nicht im Altlastenkataster des Salzlandkreises registriert.

    Die untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass es sich um ein Grundstück handelt, dass nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde teilt mit, dass für das Flurstück keine Baulasteintragungen im Baulastenverzeichnis des Salzlandkreises vorhanden sind.

    Die Prüfung auf Kampfmittelverdachtsflächen für das Flurstück hat ergeben, dass entsprechend der zur Verfügung stehenden Kampfmittelbelastungskarte (Stand 2022) keine Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen ist. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen-Anhalt vorliegenden Erkenntnisse einer ständigen Aktualisierung unterliegen und die Beurteilung von Flächen dadurch bei künftigen Anfragen ggf. von den bislang getroffenen Einschätzungen abweichen kann.

    Der Salzlandkreis teilt dem Veräußerer im Schreiben mit Posteingang vom 17.01.2024 unter anderem Folgendes mit:
    Aus Sicht der unteren Denkmalschutzbehörde bestehen keine Einwände gegen den geplanten Verkauf. Folgender Hinweis ist jedoch mit aufzunehmen: Alle Beteiligten sind auf die gesetzlichen Meldepflichten gern. § 9 Abs. 3 DSchG LSA im Falle unerwartet freigelegter archäologischer Kulturdenkmale hinzuweisen. Demnach sind unerwartet auftretende archäologische Funde und Befunde, die bei Erd- und Bauarbeiten zutagetreten, der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.saale-wipper.de
  • Behörde Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Platz der Freundschaft 1, 39439 Güsten, Tel.: 039 262/ 877-0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das Flurstück 52 der Flur 12 mit einer Grundstücksgröße von 1.664 m², lt. Grundbuchangabe.

    Der Verkaufsgegenstand ist eine vertragsfreie Gehölzfläche in Hanglage und liegt an der Bernburger Straße, nördlich der Hausnummer 30.

    Eine Besichtigung des Objektes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
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