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Teilweise bewaldete Flächen im Landkreis Havelland

  • Blick von West auf Flurstücke 68/1 und 68/2 und Umgebung - Teilweise bewaldete Flächen im Landkreis Havelland
    Blick von West auf Flurstücke 68/1 und 68/2 und Umgebung
  • Blick auf Flurstück 68/2 von West und auf die Umgebung - Teilweise bewaldete Flächen im Landkreis Havelland
    Blick auf Flurstück 68/2 von West und auf die Umgebung
  • Blick von Ost auf Flurstücke 68/1 und 68/2 und Umgebung - Teilweise bewaldete Flächen im Landkreis Havelland
    Blick von Ost auf Flurstücke 68/1 und 68/2 und Umgebung
  • Blick auf Flurstück 68/2 und die Umgebung vom Hügelgrab aus - Teilweise bewaldete Flächen im Landkreis Havelland
    Blick auf Flurstück 68/2 und die Umgebung vom Hügelgrab aus
  • Blick auf westliche Grenze Flurstück 62 und Umgebung - Teilweise bewaldete Flächen im Landkreis Havelland
    Blick auf westliche Grenze Flurstück 62 und Umgebung
  • Blick auf westliche Grenze Flurstücke 63 und 64 und auf die Umgebung - Teilweise bewaldete Flächen im Landkreis Havelland
    Blick auf westliche Grenze Flurstücke 63 und 64 und auf die Umgebung
  • Blick auf die Straße vor den Flurstücken 63 und 64 - Teilweise bewaldete Flächen im Landkreis Havelland
    Blick auf die Straße vor den Flurstücken 63 und 64
  • Blick auf Flurstück 60 - Teilweise bewaldete Flächen im Landkreis Havelland
    Blick auf Flurstück 60
  • Blick auf die Straße vor Flurstück 60 - Teilweise bewaldete Flächen im Landkreis Havelland
    Blick auf die Straße vor Flurstück 60
  • Blick auf Flurstücke 56 und 57 - Teilweise bewaldete Flächen im Landkreis Havelland
    Blick auf Flurstücke 56 und 57
  • Blick auf Straße vor Flurstücken 57 und 56 - Teilweise bewaldete Flächen im Landkreis Havelland
    Blick auf Straße vor Flurstücken 57 und 56
  • Straßenansicht Knoblaucher Chaussee und Umgebung - Teilweise bewaldete Flächen im Landkreis Havelland
    Straßenansicht Knoblaucher Chaussee und Umgebung
  • Lageskizze - Teilweise bewaldete Flächen im Landkreis Havelland
    Lageskizze
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    Lageskizze

Auktions-ID 435-0008

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Teilweise bewaldete Flächen im Landkreis Havelland
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Knoblaucher Chaussee
    14669 Ketzin/Havel
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 2.506 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Nauen von Ketzin, Blatt 2828, Flur 19 Flurstücke 68/1, 68/2, 66, 62, 63, 64, 60, 57 und 56
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II lfd. Nr. 3 nur lastend auf Flurstück 68/2: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Sondenzufahrtsrecht) für die Verbundnetz Aktiengesellschaft in Leipzig.

    Abt. II lfd. Nr. 4 nur lastend auf Flurstücken 68/1 und 68/2: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Sondenbetreibungsrecht) für die Verbundnetz Aktiengesellschaft in Leipzig.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abt. II lfd. Nrn. 3 und 4 als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Ketzin/Havel teilte im Schreiben vom 20.04.2022 Folgendes mit: Die Flurstücke liegen im planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wird nicht angestrebt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Ketzin/Havel und Ortsteile weist für die Flurstücke Flächen für Wald und teilweise Flächen für die Landwirtschaft aus. Die Flurstücke liegen innerhalb eines Baubeschränkungsgebietes ´Bergwerksfeld Ketzin´ (31-0065) und innerhalb der Umgrenzung des Bodendenkmals „mittelalterlicher frühneuzeitlicher Ortskern“. Die Flurstücke befinden sich innerhalb einer Umgrenzung zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Natur und Landschaft.
    Die Flurstücke 56 und 57 sind über die öffentliche Knoblaucher Chaussee erschlossen. Auf Höhe der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 60 endet die öffentliche Widmung der Knoblauch Chaussee. Die Erschließung der Flurstücke 60, 62, 63, 64, 66, 68/1 und 68/2 erfolgt ebenfalls über die Knoblaucher Chaussee, jedoch ist entsprechend ein GFL einzutragen. Die planungsrechtliche Erschließung ist für die Flurstücke nicht gesichert.

    Der Landkreis Havelland teilte im Schreiben vom 02.05.2022 mit, dass die Grundstücke zum jetzigen Zeitpunkt nicht im Altlastenkataster des Landkreises Havelland als Altlastverdachtsfläche registriert sind.
    Per E-Mail vom 08.04.2024 teilt der Landkreis Havelland mit, dass entsprechend der Unterlagen für die Grundstücke kein Altlastenverdacht besteht. Zu den (Speicher- und Entlastungs-)Bohrungen oder ggf. vorliegenden (Chlorid- und/oder Kohlenwasserstoff-)Verunreinigungen im Zusammenhang mit dem ehem. Untergrundgasspeicher liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Somit besteht bei Beibehaltung der aktuellen Nutzung kein Handlungsbedarf aus Sicht des Bundesbodenschutzrechtes.

    Der Landkreis Havelland teilte im Schreiben vom 29.09.2023 mit, dass die Flurstücke 60, 62, 63, 64, 57 und 56 als Bodendenkmal Nr. 50519 „Dorfkern Mittelalter, Dorfkern Neuzeit“ in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen sind und die Flurstücke 66, 68/1 und 68/2 sich im Umgebungsschutz des Bodendenkmals Nr. 50519 „Dorfkern Mittelalter, Dorfkern Neuzeit“ befinden.

    Des Weiteren teilte der Landkreis Havelland im Schreiben vom 22.04.2022 mit, dass die Flurstücke 68/1, 68/2, 62, 63, 64 und 66 zum FFH-Gebiet „Steppenhügel im Havelland“, das Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ ist, gehören.
    Auf den Flurstücken insbesondere den Flurstücken 66, 68/1 sowie 68/2 könnten sich nach § 30 Abs. 2 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope (Biotoptyp: Trockenrasen), befinden.
    Einige Gehölze auf den Flurstücken könnten in den Anwendungsbereich der aktuell gültigen Baumschutzverordnung Havelland (BaumSchV-HVL) fallen und somit geschützte Landschaftsbestandteile sein.

    Die Grundstücke liegen außerhalb eines als pauschale Kampfmittelverdachtsfläche bestimmten Gebietes.
  • Makrolage
    Ketzin/Havel ist eine amtsfreie Kleinstadt im Süden des Landkreises Havelland in Brandenburg.

    Ketzin liegt im Havelland zwischen Brandenburg an der Havel (ca. 25 km) und Potsdam (ca. 22 km) am nördlichen Ufer der Havel.

    Im Stadtteil Ketzin kreuzen sich die L86 (Nauen-Groß Kreutz) und L92 (Roskow-Neu Fahrland). Östlich der Gemeinde verläuft die A10 (westlicher Berliner Ring) mit der Anschlussstelle Potsdam-Nord (ca. 8 km entfernt).
  • Mikrolage
    Die Verkaufsflächen befinden sich ca. 3 km nordöstlich der Kernstadt Ketzin/Havel am Rande der ehemaligen Ortslage Knoblauch und sind von land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen umgeben.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Erschließung
    Die Grundstücke grenzen an die Knoblaucher Chaussee. Die öffentliche Widmung der Knoblaucher Chaussee endet auf Höhe der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 60. Somit haben nur die Flurstücke 56 und 57 eine öffentliche Straßenanbindung. Es sind keine Erschließungsmaßnahmen geplant.

    Die Grundstücke sind nicht erschlossen.
    In der Knoblaucher Chaussee verlaufen Mittelspannungsleitungen der E.DIS, eine öffentliche Trinkwasserleitung und eine 20 KV Kabeltrasse mit Telekommunikationskabeln vom Windpark Wustermark.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.ketzin.de
  • Behörde Stadt Ketzin/Havel, Rathausstraße 7 und 29, 14669 Ketzin/Havel, Tel. 033 233/ 720 720
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt im Übrigen ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II (außer lfd. Nrn. 3 und 4) und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen 3 in räumlicher Nähe zueinander liegende Flächen mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 2.506 m², bestehend aus insgesamt 9 Flurstücken.

    Im Einzelnen besteht der Verkaufsgegenstand aus den zusammenhängenden Flurstücken 68/1 mit 249 m², 68/2 mit 693 m² und 66 mit 27 m², den zusammenhängenden Flurstücken 60 mit 400 m², 62 mit 460 m², 63 mit 184 m² und 64 mit 174 m² sowie den zusammenhängenden Flurstücken 56 mit 104 m² und 57 mit 215 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Bei dem unebenen und nicht eingefriedeten Verkaufsgegenstand handelt es sich teilweise um bewaldete Flächen und teilweise um Unlandflächen.

    Die Grundstücke grenzen an die Knoblaucher Chaussee an. Die öffentliche Widmung der Knoblaucher Chaussee endet auf Höhe der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 60. Somit haben nur die Flurstücke 56 und 57 eine öffentliche Straßenanbindung und die anderen Grundstücke sind nur über Flächen im Fremdeigentum zugänglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Die Grundstücke befinden sich im Bereich des ehemaligen Untergrundgasspeichers Ketzin: Die ersten Erkundungen zur Errichtung eines Untergrundspeichers erfolgten ab den 1960er Jahren. Ca. im Jahre 1964 wurde östlich von Ketzin in der Gemeinde Knoblauch der erste Untergrundgasspeicher der DDR in Betrieb genommen. Verschiedene Gasausbrüche bis an die Oberfläche zwangen ca. in den Jahren 1966/67 zur Aufgabe des Ortes und Umsiedlung der Einwohner nach Ketzin. Das Dorf einschließlich der Kirche wurde vom Staat aufgekauft und abgerissen. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ketzin/Havel) und Stellungnahmen des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 03. und 22.01.2024 unter Dokumente.

    Nach Abstellung der seinerzeitigen technischen Mängel wurde der Speicher 25 Jahre problemlos betrieben. Der Betrieb des ursprünglichen Speichers ist inzwischen eingestellt und Anlagen wurden bis 2006 zurückgebaut.

    Eine nachfolgende Nutzung zu wissenschaftlichen Zwecken endete im August 2013. Über eine weitere Nutzung liegen dem Landesamt für Bergbau keine Erkenntnisse vor.

    Die Grundstücke liegen vollständig im Bergwerkseigentum an dem „Bergwerksfeld Ketzin“ (31-0065). Das Bergwerkseigentum gewährt das unbefristete Recht zur Aufsuchung und Gewinnung von Formationen und Gesteinen, die zur unterirdischen behälterlosen Speicherung geeignet sind, innerhalb festgelegter Feldesgrenzen.
    Rechtsinhaberin des Bergwerkseigentums ist die VNG Gasspeicher GmbH Leipzig - Berggrundbuch, Blatt 34.

    Das Bergwerkseigentum gestattet noch keine konkreten Gewinnungsmaßnahmen. Diese wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren zulässig.

    Die Flurstücke befinden sich im Baubeschränkungsgebiet Ketzin. Dieses ist aus einem Bergbauschutzgebiet (Speicherschutzgebiet) gemäß Berggesetz der DDR i.V.m. Regelungen des Einigungsvertrages hervorgegangen. Da sich der Untergrundspeicher Ketzin zum 03.10.1990 noch in Betrieb befand, erfolgte automatisch die Umwandlung des Bergbauschutzgebietes in ein Baubeschränkungsgebiet.
    Konkrete Baumaßnahmen innerhalb von Baubeschränkungsgebieten bedürfen gem. § 108 Bundesberggesetz (BBergG) der Zustimmung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe.
    Hierbei ist zu beachten, dass Bohrungen nicht überbaut werden dürfen und in ihrem weiteren Umkreis Inhomogenitäten hinsichtlich der Standsicherheit nicht auszuschließen sind.
    Im Boden verwahrte Anlagen/Bohrungen befinden sich offensichtlich im Bereich der Flurstücke 68/1 und 68/2. Die GDMcom GmbH teilte dazu im Schreiben vom 07.05.2024 mit, dass die im Grundbuch in Abt. II Ifd. Nr. 3 und 4 eingetragenen Rechte nicht freigegeben werden können. Die Anlagen sind verwahrt und obertägig nicht sichtbar, liegen aber weiterhin im Boden der Flurstücke, so dass auch das Zufahrtsrecht erhalten bleiben muss.

    Das Landesamt für Bergbau (LBGR) behandelt die Bohrpunkte wegen möglicher Chlorid- und/oder Kohlenwasserstoffverunreinigungen als Altlastenverdachtsflächen. Siehe hierzu auch die Auskunft der unteren Bodenschutzbehörde vom 08.04.2024 unter Aussage Bauamt.
    Ggf. gibt es weitere Bohrpunkte, die nicht auf Karten verzeichnet sind, so laut Auskunft des Landesamtes für Bergbau.

    Die Grenze des Bergwerkfeldes Ketzin und die einzelnen Baubeschränkungsgebiete wurden nachrichtlich in die Planzeichnung des FNP übernommen.

    Aufgrund der Lage im rückgebauten Siedlungsgebiet sind abfallrechtlich relevante Belastungen nicht auszuschließen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Sämtliche Angaben wurden durch den Veräußerer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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