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Vertragsfreies Grundstück im Gewerbegebiet südlich der A10 und südöstlich der Berliner Stadtgrenze

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragsfreies Grundstück im Gewerbegebiet südlich der A10 und südöstlich der Berliner Stadtgrenze
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Straßenansicht L30 und Blick auf die Umgebung - Vertragsfreies Grundstück im Gewerbegebiet südlich der A10 und südöstlich der Berliner Stadtgrenze
    Straßenansicht L30 und Blick auf die Umgebung
  • Lageskizze - Vertragsfreies Grundstück im Gewerbegebiet südlich der A10 und südöstlich der Berliner Stadtgrenze
    Lageskizze
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Auktions-ID 435-0003

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SP 4.500 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreies Grundstück im Gewerbegebiet südlich der A10 und südöstlich der Berliner Stadtgrenze
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Am Möllenberg
    15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 2.783 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Königs Wusterhausen von Niederlehme, Blatt 76, Flur 4 Flurstück 292
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II lfd. Nr. 8: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht für das Kabel STK 1302, Woltersdorf-KV Königs Wusterhausen, nebst Einbauten und Zubehör einschließlich Bau- und Einwirkungsbeschränkung) für die VNG-Verbundnetz Gas AG, Leipzig.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II lfd. Nr. 8 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Königs Wusterhausen teilte im Schreiben vom 28.06.2016 mit, dass für die Gemarkung Niederlehme ein rechtswirksamer Teilflächennutzungsplan (1) (rechtswirksam seit 06.05.1998) und eine rechtsgültige Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung (rechtsgültig seit dem 24.05.2002) existieren. Eine verbindliche Bauleitplanung existiert für den Bereich des Grundstückes nicht. Das Flurstück befindet sich nicht im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung und ist im Teilflächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Planungsrechtlich ist das Grundstück dem Außenbereich zuzuordnen. Die Zulässigkeit einer Bebauung richtet sich demnach nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).
    Das Flurstück liegt an keiner öffentlich gewidmeten Verkehrsfläche der Stadt. Nördlich grenzt das Flurstück an das Flurstück der anbaufreien Landesstraße L30.
    Das Flurstück befindet sich nicht in einem Landschafts- bzw. Naturschutzgebiet.

    Ergänzend dazu teilt die Stadt Königs Wusterhausen am 15.04.2024 mit, dass die planungsrechtliche Auskunft vom 28.06.2016 weiterhin ihre Gültigkeit behält.

    Der Landkreis Dahme-Spreewald teilt im Schreiben vom 03.04.2024 mit, dass für das Grundstück keine Eintragungen im hier verwalteten Baulastenverzeichnis vorliegen.

    Das Grundstück ist in der vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalspflege und Archäologischen Landesmuseum (BLDAM) herausgegebenen Bodendenkmalkarte von keinem Bodendenkmal betroffen.

    Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte im Schreiben vom 22.09.2023 Folgendes mit: Die ursprüngliche Vermutung, dass sich auf Teilflächen des Flurstücks 292 die Altablagerung „Deponie am Möllenberg“ befindet, wel­che gutachterlich aus den Ergebnissen der Historischen Recherche abgeleitet wurde, hat sich im Ergeb­nis der Orientierenden Untersuchung nicht bestätigt. Die Altablagerung „Deponie am Möllenberg“ konnte durch direkte Bodenaufschlüsse auch nicht in Teilflächen auf dem Flurstück 292 verortet werden. Aus diesem Grund wurde das Flurstück 292 aus dem Altlastenkataster des Landkreises Dahme Spreewald als Teilfläche der Altablagerung entlassen.

    Ergänzend dazu teilte der Landkreis Dahme-Spreewald per E-Mail vom 23.05.2024 mit, dass somit für Flurstück 292 kein Altlastenverdacht mehr vorliegt.

    Das Grundstück ist in der vom Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) des Landes Brandenburg herausgegebenen Übersichtskarte der Kampfmittelverdachtsflächen für den Landkreis Dahme-Spreewald (Stand 2019) nicht als eine pauschale Kampfmittelverdachtsfläche gekennzeichnet.
  • Makrolage
    Königs Wusterhausen ist eine große kreisangehörige Stadt und die größte Stadt im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg. Die Mittelstadt liegt im Süden des Berliner Ballungsraums.

    Das Stadtzentrum von Königs Wusterhausen liegt südöstlich der Berliner Stadtgrenze am Zusammenfluss des Nottekanals und der Dahme. Zum Berliner Zentrum sind es rund 36 km (Potsdamer Platz). Die Landeshauptstadt Potsdam liegt westlich ca. 50 km und die Kreisstadt Lübben (Spreewald) rund 53 km südlich entfernt. Bis nach Frankfurt (Oder) und damit zur polnischen Grenze sind es ca. 65 km in östlicher Richtung.

    Königs Wusterhausen liegt an der B179, der L30 zwischen Erkner und Mittenwalde sowie der L40 zwischen Dahlewitz und Storkow. Die nächstgelegenen Autobahnanschlussstellen sind Königs Wusterhausen an der A10 (südlicher Berliner Ring) und Ragow an der A13 (Berlin-Dresden).

    Der Bahnhof Königs Wusterhausen ist Endstation der S-Bahn-Linie S46 und wird von mehreren Regional-Express- bzw. Regionalbahnlinien sowie einer Intercitylinie bedient. Durch Eingemeindungen sind weitere Bahnhöfe und Haltepunkte in das Stadtgebiet eingegliedert worden. Der Hafen Königs Wusterhausen ist der größte in Brandenburg und auch überregional bedeutsam. Er verfügt über Verbindungen zur Dahme, dem Nottekanal und der Spree. Dies ermöglicht den Zugang zu international wichtigen Wasserstraßen. Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) befindet sich in 20 km Entfernung.

    Der Ortsteil Niederlehme liegt südöstlich von Berlin, am Ostufer der Dahme.

    Durchzogen wird der Ort von West nach Ost von der A 10 und von Nord nach Süd von der L30. Der Haltepunkt Niederlehme liegt an der Bahnstrecke Königs Wusterhausen-Grunow, auf der die Regionalbahnlinie RB 36 der Niederbarnimer Eisenbahn von Königs Wusterhausen nach Frankfurt (Oder) verkehrt.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt im Gewerbegebiet südlich der A10 und der L30.

    Zwischen der nördlich gelegenen eigentlichen Straßenverkehrsfläche der L30 und dem Verkaufsflurstück befindet sich ein ca. 15-20 m breiter Grünstreifen, Straßenbegleitfläche, der zum Flurstück 893 der Landesstraße gehört.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Keine öffentliche Zuwegung/Zufahrt vorhanden, grundsätzlich nur über Fremdflurstücke erreichbar. Der Landesbetrieb Straßenwesen teilt mit Schreiben vom 18.04.2024 mit, dass der Errichtung einer Zufahrt von Seiten der L30 nicht zugestimmt werden kann.

    Derzeit kein Elektro-, Wasser- oder Schmutzwasseranschluss verfügbar. Ein Anschluss an das Elektroenergieversorgungsnetz der Edis Netz GmbH ist lt. der Mitteilung vom 29.05.2024 grundsätzlich möglich.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.koenigs-wusterhausen.de
  • Behörde Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen, Tel.: 03375/ 273 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt im Übrigen ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II (außer lfd. Nr. 8 eingetragenes Leitungsrecht) und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das unbebaute, unregelmäßig geschnittene Flurstück 292 mit einer Grundstücksgröße von 2.783 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das im Gewerbegebiet südlich der A10 und der L30 gelegene Grundstück weist unebenes Gelände auf und ist im nördlichen Bereich bewaldet und im Übrigen mit Wildwuchs und Spontanvegetation bewachsen.

    In der Vergangenheit (1990er Jahre) gab es eine vertragslose Mitnutzung von Teilflächen durch ein angrenzendes ehemaliges Unternehmen als Zwischenlager für Baustoffe u. ä., ggf. auch für sonstige Abfälle. Seit ca. 2012 ist der Verkaufsgegenstand ungenutzt. Eine gelegentliche vertragslose Mitnutzung durch Dritte im südlichen Bereich kann aber nicht ausgeschlossen werden.

    Auf dem Verkaufsgegenstand sind lose herumliegende Haushaltsabfälle, teilweise auch Bauabfälle und Dämmstoffe, zu verzeichnen.

    Zwischen der nördlich verlaufenden eigentlicher Straßenverkehrsfläche der L30 und dem Verkaufsflurstück befindet sich ein ca. 15-20 m breiter Grünstreifen, Straßenbegleitfläche, der zum Flurstück 893 der Landesstraße gehört.
    Gemäß der Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenwesen vom 18.04.2024 befindet sich das Grundstück straßenrechtlich innerhalb der Ortsdurchfahrt im Bereich der L30 Abschnitt 065 bei km 1,4. Nach Prüfung von Unterlagen kann einer Zufahrt an der L30 im Abschnitt 065 bei km 1,4 aber nicht zuqestimmt werden. Durch die Kurvenlage der L30 in diesem Bereich ist die Zufahrt als kritisch zu betrachten.
    Daher hat der Verkaufsgegenstand keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und eine Zuwegung ist nur über Fremdflurstücke möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Da kein Altlastenverdacht mehr vorliegt, ist das Flurstück auch nicht mehr im Altlastenkataster registriert. Nach der Einschätzung der regionalen Fachplanerin Kontaminationsmanagement des Veräußerers wurde im Rahmen der Orientierenden Untersuchung festgestellt, dass keine Gefährdung der Schutzgüter Boden, menschliche Gesundheit und Grundwasser besteht.
    Es wurde aber eine anthropogene Beeinflussung kleiner Gefahrenschwelle durch vereinzelte LHKW-Befunde (leichtflüchtige, halogenierten Kohlenwasserstoffe) im Boden sowie einer erhöhten Chloridkonzentration im Grundwasser festgestellt. Die LHKW-Befunde im Grundwasser lagen jedoch unter der Nachweisgrenze. Aus den Ergebnissen der Untersuchungen leitet sich jedenfalls kein weiterer Handlungsbedarf ab.

    Die östliche Flurstücksgrenze wird durch einen Zaun des benachbarten Werksgeländes abgegrenzt, ansonsten ist das Grundstück frei begehbar.

    Über die Verkaufsfläche führt relativ mittig von West nach Ost eine dinglich gesicherte Leitung. Des Weiteren kreuzt eine stillgelegte Leitung das Flurstück.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass für die Stadt Königs Wusterhausen eine Baumschutz- und Stellplatzsatzung besteht.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Sämtliche Angaben wurden durch den Veräußerer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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