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Ruine eines ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses im Altstadtkern von Coswig (Anhalt)

  • Blick auf Verkaufsobjekt und Nachbarbebauung - Ruine eines ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses im Altstadtkern von Coswig (Anhalt)
    Blick auf Verkaufsobjekt und Nachbarbebauung
  • Blick auf Verkaufsobjekt und Nachbarbebauung - Ruine eines ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses im Altstadtkern von Coswig (Anhalt)
    Blick auf Verkaufsobjekt und Nachbarbebauung
  • Straßenansicht - Verkaufsobjekt linke Seite - Ruine eines ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses im Altstadtkern von Coswig (Anhalt)
    Straßenansicht - Verkaufsobjekt linke Seite
  • Straßenansicht - Verkaufsobjekt rechte Seite - Ruine eines ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses im Altstadtkern von Coswig (Anhalt)
    Straßenansicht - Verkaufsobjekt rechte Seite
  • Rückwärtige Ansicht und Umgebung - Ruine eines ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses im Altstadtkern von Coswig (Anhalt)
    Rückwärtige Ansicht und Umgebung
  • Rückwärtige Ansicht und Umgebung - Ruine eines ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses im Altstadtkern von Coswig (Anhalt)
    Rückwärtige Ansicht und Umgebung
  • Blick auf rückwärtige Freifläche und Umgebung - Ruine eines ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses im Altstadtkern von Coswig (Anhalt)
    Blick auf rückwärtige Freifläche und Umgebung
  • Blick auf rückwärtige Zuwegung über Fremdflurstück und Umgebung - Ruine eines ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses im Altstadtkern von Coswig (Anhalt)
    Blick auf rückwärtige Zuwegung über Fremdflurstück und Umgebung
  • Lageskizze - Ruine eines ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses im Altstadtkern von Coswig (Anhalt)
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Ruine eines ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses im Altstadtkern von Coswig (Anhalt)
    Umgebungsskizze

Auktions-ID 443-0012

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Datenänderung

28.01.2025
Aktualisierung des Punktes Eintragungen im Grundbuch:

Abt. II lfd. Nr. 5: Ein Sanierungsverfahren wird durchgeführt.

Abt. II lfd. Nr. 7: Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) für die jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flur 16 Flurstück 706, eingetragen im Grundbuch von Coswig Blatt 5382 in Abt. II/Nr. 4. Gemäß den Festlegungen des Umlegungsbeschlusses "Wohnen an der Spiellücke" und dem Ersuchen vom 12.04.2022, Nr. V10-7008660-2020, Ord. Nr. 5.

Abt. III: Keine Eintragungen.

Der Ersteher übernimmt den Sanierungsvermerk in Abt. II lfd. Nr. 5 und die Grunddienstbarkeit in Abt. II lfd. Nr. 7 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.

28.01.2025
Die Stadt Coswig (Anhalt) teilt im Schreiben vom 27.01.2025 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlagen keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt befindet sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes mit der Ausweisung als Zuwegung. Das Objekt liegt in einem Sanierungsgebiet und in einem Denkmalbereich. Dem Amt liegen keine Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen vor. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2025/2026 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.
Des Weiteren teilt die Stadt mit, dass das Grundstück sich im festgelegten Sanierungs- und Erhaltungsgebiet der Stadt Coswig (Anhalt) sowie in einem Denkmalbereich befindet.
Im förmlich festgelegten Sanierungs- und Erhaltungsgebiet bedürfen geplante Maßnahmen am Objekt der schriftlichen Genehmigung nach § 144 und § 173 Baugesetzbuch seitens der Gemeinde und der denkmalrechtlichen Genehmigung seitens des Landkreises Wittenberg. Für baugenehmigungspflichtige Vorhaben ist die Baugenehmigungsbehörde des Landkreises Wittenberg (FD Bauordnung) zuständig.
Der Eigentümer eines Grundstücks im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet hat gemäß § 154 BauGB bei Abschluss der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten. Da sich die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen auf die Bodenwerte auswirken, entspricht der Ausgleichsbetrag einer durch die Sanierung bedingten Bodenwerterhöhung. Demnach ist die Stadt gesetzlich verpflichtet sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen, sogenannte Ausgleichsbeträge, zu erheben. Fällig werden diese Ausgleichsbeträge erst nach Abschluss der Sanierung, was gemäß Stadtratsbeschluss zum 31.12.2025 vorgesehen ist. Erst danach sind die ermittelten Ausgleichsbeträge fällig und müssen per Bescheid angefordert werden. Gemäß § 154 Abs. 3 BauGB kann die Stadt aber die vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages über eine freiwillige Vereinbarung zwischen Grundstückseigentümer und Stadt zulassen. Im Zuge dessen darf die Stadt eine Abzinsung des errechneten Ausgleichsbetrages vornehmen. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Gebrauch gemacht. Seit 2020 besteht die Möglichkeit eine solche freiwillige Vereinbarung mit der Stadt abzuschließen.
Für das Grundstück Friederikenstraße 24 wurde diese Möglichkeit der freiwilligen Ablösung des Ausgleichsbetrages vom Eigentümer bisher nicht in Anspruch genommen.
Eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auf Grundstücke findet im Sanierungsgebiet keine Anwendung.
Das Objekt selbst ist eine Ruine, es befindet sich nur noch eine Wand straßenseitig zur Friederikenstraße.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Ruine eines ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses im Altstadtkern von Coswig (Anhalt)
  • Immobilienart Wohnhaus/Geschäftshaus
  • Adresse
    Friederikenstraße 24
    06869 Coswig (Anhalt)
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 740 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Baujahr Vor 1850, lt. Angabe Veräußerer.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Zerbst von Coswig, Blatt 245, Flur 16 Flurstück 698
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II lfd. Nr. 5: Ein Sanierungsverfahren wird durchgeführt.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt den Sanierungsvermerk in Abt. II lfd. Nr. 5 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Leerstehend
  • Aussage Bauamt
    Liegt bisher nicht vor.

    Das Grundstück liegt innerhalb eines B-Planes.
  • Makrolage
    Coswig (Anhalt) ist eine Stadt im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt am nördlichen Ufer der Elbe.

    Coswig liegt an der B107 zwischen Wiesenburg/Mark und Gräfenhainichen sowie an der B187 zwischen Dessau-Roßlau und Lutherstadt Wittenberg. Die Anschlussstelle Coswig an der A9 (Berlin-München) liegt etwa 4 km westlich.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsobjekt liegt im Altstadtkern an der beruhigten Spielstraße, die zum Marktplatz mit dem Rathaus und zur Elbe hinunterführt.
  • Sanierungsgebiet
    Ja
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    Lage im Denkmalbereich.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.coswigonline.de
  • Behörde Stadt Coswig (Anhalt), Am Markt 1, 06869 Coswig (Anhalt), Tel.: 034 903/ 610 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Energieausweis
    Entfällt, unterliegt nicht dem GEG.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Das Objekt befindet sich im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet. Der Kaufvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung durch die Sanierungsverwaltungsstelle. Für den Fall, dass diese von der Verwaltungsbehörde verweigert wird, behält sich der Veräußerer vor, von dem Kaufvertrag zurückzutreten.

    Unabhängig vom Vorliegen der sanierungsrechtlichen Genehmigung ist der Kaufpreis termingerecht zu hinterlegen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen die ruinösen Reste eines ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses mit einem rückwärtigen Seitengebäude.

    Baujahr vor 1850, lt. Angabe Veräußerer.

    Die Grundstücksgröße beträgt lt. Grundbuchangabe 740 m².

    Von dem Gebäude stehen nur noch die Fassade, die Mittelwand und teilweise die verbindenden Wände dazwischen. Die Wände bestehen aus Fachwerk mit Ziegelausmauerung. Etwa 1/3 des Hauses ist mit einem massiven Gewölbe unterkellert. An der Fassade sind umfangreiche Mauerwerks-, Putz- und Nässeschäden zu verzeichnen. Sämtliche straßenseitigen Tür- und Fensteröffnungen sind mit alten Jalousien und Platten gesichert. Aufgrund der hängigen Straßenlage weist das Gebäude unterschiedliche Höhen auf. Auch das Seitengebäude befindet sich in einem ruinösen Zustand.

    Der Veräußerer weist ausdrücklich darauf hin, dass das gesamte Objekt aufgrund des sehr schlechten Zustandes und der bestehenden Einsturzgefahr nicht gefahrlos betreten werden kann.

    Die rückwärtige Freifläche ist durch eine Einfriedung gesichert und mit Wildwuchs bewachsen und verwildert. Ein Zugang zur Freifläche wäre nur durch das Gebäude oder rückwärtig über Fremdflurstücke möglich.

    Das Grundstück liegt innerhalb eines Denkmalbereiches und im Bereich eines B-Planes von 2021. Der vorhabenbezogene B-Plan betrifft ein dahinterliegendes Areal eines geplanten betreuten Wohnens und einer Tagepflege. Dieser B-Plan bezieht das Verkaufsgrundstück mit ein und sieht dafür eine Durchwegung des Verkaufsobjektes vor. Zum aktuellen Stand des B-Plan-Vorhabens bzw. inwieweit dieser B-Plan auch umgesetzt wird, können keine weiteren Aussagen gemacht werden.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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