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Baugrundstück in Angermünde in der Uckermark **ruhige und naturnahe Lage**

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Baugrundstück in Angermünde in der Uckermark  **ruhige und naturnahe Lage**
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
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    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
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    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
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    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
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    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Straßenansicht und Umgebung - Verkaufsfläche linke Seite - Baugrundstück in Angermünde in der Uckermark  **ruhige und naturnahe Lage**
    Straßenansicht und Umgebung - Verkaufsfläche linke Seite
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    Straßenansicht und Umgebung
  • Lageskizze - Baugrundstück in Angermünde in der Uckermark  **ruhige und naturnahe Lage**
    Lageskizze
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Auktions-ID 435-0001

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Baugrundstück in Angermünde in der Uckermark **ruhige und naturnahe Lage**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Angermünder Straße
    16278 Angermünde OT Crussow
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.943 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Schwedt/Oder von Crussow, Blatt 633, Flur 4 Flurstück 17/2
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Verpachtet
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Angermünde teilt im Schreiben vom 02.02.2024 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt befindet sich teilweise im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und teilweise im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Mischbaufläche. Das Objekt liegt nicht im Sanierungsgebiet und steht nicht unter Denkmalschutz. Ferner befindet sich das Objekt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und es besteht kein Ensemble- und/oder Milieuschutz. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2024/2025 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.

    Des Weiteren teilt die Stadtverwaltung Angermünde dem Auktionshaus mit den Schreiben vom 02. und 12.02.2024 Folgendes mit: Das Objekt befindet sich im rechtskräftigen Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes - zum Teil Mischbaufläche, zum Teil Landwirtschaftsfläche.

    Per E-Mail vom 31.08.2023 wurde mitgeteilt, dass das Grundstück im Bereich einer Innenbereichssatzung § 34 und einer Stellplatzsatzung liegt sowie im FNP als Mischbaufläche (Dorfgebiet) ausgewiesen ist.

    Der Landkreis Uckermark teilte am 12. April 2024 mit, dass sich das Grundstück in keinen nach dem Naturschutzrecht ausgewiesenen Schutzgebieten befindet. Auf dem Flurstück befinden sich nach Kenntnis der Unteren Naturschutzbehörde keine gesetzlich geschützten Biotope.

    Per E-Mail vom 31.08.2023 wurde mitgeteilt, dass das Grundstück im Bereich einer Innenbereichssatzung § 34 sowie einer Stellplatzsatzung liegt.

    Der Landkreis Uckermark bescheinigte im Schreiben vom 04.09.2023, dass derzeit keine Baulasten im Baulastenverzeichnis auf dem Flurstück eingetragen sind bzw. zur Eintragung vorliegen.

    Des Weiteren teilte der Landkreis Uckermark im Schreiben vom 08.11.2023 mit, dass nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlast bzw. Altlastverdachtsfläche auf dem Flurstück registriert ist.

    Der Landkreis Uckermark teilte am 30.08.2023 schriftlich mit, dass für das Flurstück keine bestandskräftig eingetragenen Baudenkmale bekannt sind.
    Das Flurstück ist kein Bestandteil eines Denkmalbereiches, liegt allerdings im historischen Ortskern, welcher aufgrund seiner mehrhundertjährigen Siedlungsgeschichte laut BbgDSchG als Bodendenkmalfläche deklariert ist. Beabsichtigte Erd­arbeiten von über 30 cm Tiefe sind deshalb vorher schriftlich mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Art und Umfang erforderlicher Untersuchungen hängen von den angedachten Erdeingriffen ab.

    Gemäß Auszug aus der Kampfmittelverdachtskarte (Stand 2019) liegt das Grundstück nicht in einer vom Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg, Kampfmittelbeseitigungsdienst, ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsfläche.
  • Makrolage
    Angermünde ist eine Kleinstadt im Landkreis Uckermark im Land Brandenburg.

    Der staatlich anerkannte Erholungsort Angermünde ist das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der südöstlichen Uckermark und liegt ca. 80 km nordöstlich von Berlin und ca. 20 km westlich von Schwedt/Oder, an der B2 und B198. Im Stundentakt besteht Bahnanschluss nach Berlin.

    Angermünde liegt in einer seenreichen Landschaft, inmitten des Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin mit dem Nationalpark Unteres Odertal und dem UNESCO- Weltnaturerbe.

    Der Ortsteil Crussow liegt ca. 6 km östlich von Angermünde und ca. 12 km westlich der Landesgrenze zu Polen, im Osten des Landkreises Uckermark. Crussow ist über eine Landstraße mit dem ca. 3 km südöstlich liegenden Stolpe und dem ca. 4 km nordwestlich liegenden Dobberzin verbunden.
  • Mikrolage
    Das Objekt liegt in Ortslage an der Angermünder Straße zwischen den Hausnummern 29 und 35.

    Die Zuwegung erfolgt unmittelbar über die öffentliche Angermünder Straße. Das vorgelagerte Flurstück 260 ist Teil der Straße und steht im Eigentum der Stadt Angermünde. Ein befestigter Gehweg entlang der Angermünder Straße ist auf der Straßenseite des Grundstückes nicht vorhanden.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    , Lage im historischen Ortskern, welcher laut BbgDSchG als Bodendenkmalfläche deklariert ist. Bodendenkmal Nr. 140054 - lt. Denkmalliste Siedlung römische Kaiserzeit, Kirche deutsches Mittelalter, Siedlung Ur- und Frühgeschichte, Einzelfund Neolithikum, Dorfkern Neuzeit, Einzelfund Mesolithikum, Dorfkern deutsches
    Mittelalter.
  • Erschließung
    Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze sind in der Angermünder Straße vorhanden. Grundstücks- und/oder Hausanschlüsse wurden nicht errichtet.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.angermuende.de
  • Behörde Stadtverwaltung Angermünde, Markt 24, 16278 Angermünde, Tel.: 03331/ 260 00
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes und nahezu ebenes, nicht eingefriedetes Grundstück mit einer Grundstücksgröße von 1.943 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das Grundstück liegt überwiegend im Innenbereich gem. § 34 BauGB, die nordöstliche Ecke liegt außerhalb des Innenbereichs lt. Satzung, und ist im Flächennutzungsplan überwiegend als Mischbaufläche (Dorfgebiet) dargestellt. Eine endgültige und verbindliche Bebauungsmöglichkeit für dieses Grundstück konnte vom Veräußerer und Auktionshaus nicht geklärt werden. Für die mögliche Bebauung übernehmen der Veräußerer und das Auktionshaus keine Haftung. Eine endgültige mögliche Bebaubarkeit kann verbindlich nur über eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Behörde geklärt werden.

    Im Norden grenzt der Verkaufsgegenstand an das Landschaftsschutzgebiet Nationalparkregion Unteres Odertal.

    Die Verkaufsfläche wird landwirtschaftlich genutzt, lediglich ein Bereich an der östlichen Grundstücksgrenze wird derzeit nicht bewirtschaftet. Der derzeit noch bestehende Landpachtvertrag wurde zum 31.12.2024 gekündigt. Der Verkaufsgegenstand ist ab 01.01.2025 vertragsfrei.

    Sowohl im Bestandsverzeichnis des Grundbuches als auch im Liegenschaftskataster (Flurstücks- und Eigentumsnachweis) wird eine Unterscheidung nach Landwirtschaftsfläche (1.686 m²) und Wasserfläche bzw. Fließgewässer (257 m²) vorgenommen. Auf Luftbildern und auch vor Ort ist allerdings kein Fließgewässer festzustellen. Vermutlich ist der Wasserlauf, der parallel zur östlichen Grundstücksgrenze verlief, zwischenzeitlich ausgetrocknet oder versickert. Dieser Bereich wird von den Pächtern nicht als Ackerland genutzt und ist durch Wildwuchs gekennzeichnet.

    Auf dem Grundstück befindet sich an der östlichen Grundstücksgrenze ein aus einem Stahlgitter bestehender Freileitungsmast mit drei Freileitungen (Strom-MS), die in etwa 8-12 m Höhe über das Grundstück in nordwestlicher Richtung verlaufen. Freileitungsmast und Freileitungen stehen im Eigentum der E.DIS Netz GmbH.
    Ein grundbuchrechtlich gesichertes Nutzungsrecht zugunsten der E.DIS Netz GmbH in Angermünde (Betreiber) besteht nicht. Die Zuleitungen zum Freileitungsmast sind im Erdreich verlegt und befinden sich im südöstlichen Grundstücksbereich. Es ist davon auszugehen, dass entlang der gesamten südlichen Grundstücksgrenze weitere Erdkabelanlagen der E.DIS Netz GmbH verlegt worden sind, die ebenfalls nicht grundbuchrechtlich gesichert wurden. Mast und Leitungen sind jedoch möglicherweise nach § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) dauerhaft zu dulden und gemäß Nr. 7 b) der Versteigerungsbedingungen ohne Anrechnung auf den Kaufpreis zu übernehmen.

    Des Weiteren befindet sich auf dem Grundstück ein unterirdisch verlegtes Energiekabel der Mineralölverbundleitung GmbH Schwedt, welches lt. Auskunft außer Betrieb ist. Die ehemals dafür im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit wurde zwischenzeitlich gelöscht.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Sämtliche Angaben wurden durch den Veräußerer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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