Datenänderung 22.08.2024 Das Amt Schenkenländchen teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 22.08.2024 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Ein Flächennutzungsplan besteht nicht. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2024/2025 nicht an.