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Verpachtetes Erholungsgrundstück mit Bungalow in Nutzereigentum ca. 46 km vom Leipziger Zentrum entfernt

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Auktions-ID 434-0002

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
8.600 EUR *
SP 2.400 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Verpachtetes Erholungsgrundstück mit Bungalow in Nutzereigentum ca. 46 km vom Leipziger Zentrum entfernt
  • Adresse
    Nahe Meuselwitzer Straße
    06729 Elsteraue OS Spora OT Prehlitz-Penkwitz
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 810 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Zeitz von Spora, Blatt 889, Flur 6, Flurstücke 19/9 und 19/10
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Verpachtet
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Elsteraue teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 21.08.2023 unter anderem mit, dass das Objekt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung teilweise als landwirtschaftliche Fläche und teilweise als Dauerkleingärten liegt. Die ausreichende Erschließung des Verkaufsgegenstandes ist nicht gesichert. (Erschließung teilweise mit Straße).

    Der Burgenlandkreis (Bauordnungsamt) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 14.08.2023 mit, dass für die Flurstücke keine Eintragungen in Form einer Belastung oder Begünstigung im Baulastenverzeichnis vorliegen.

    Der Burgenlandkreis (Rechts- und Ordnungsamt) teilte dem Veräußerer in der E-Mail vom 14.08.2023 zu dem Objekt mit, dass eine Belastung dieses Bereichs mit Kampfmitteln nicht bekannt ist.

    Der Burgenlandkreis (Umweltamt) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 10.08.2023 für die Flurstücke mit, dass Schutzgebiete nicht berührt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Schutzobjekte sowie geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA betroffen.

    Die Untere Wasserbehörde des Burgenlandkreises teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 10.08.2023 mit, dass wasserrechtliche Belange auf dem Grundstück nicht betroffen sind. Das Grundstück liegt in keinem Trinkwasserschutzgebiet oder festgesetzten Überschwemmungsgebiet.

    Im Schreiben vom 09.08.2023 teilte der Burgenlandkreis (Untere Denkmalschutzbehörde) dem Veräußerer mit, dass bei dem Objekt keine baudenkmalpflegerischen und archäologischen Belange im Sinne der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung berührt werden.

    Im Schreiben vom 28.09.2023 teilte das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (LDA) dem Veräußerer mit, dass sich aus Sicht der archäologischen Denkmalpflege folgende Stellungnahme ergibt: Nach derzeitiger fachlicher Einschätzung des LDA bestehen gegen das geplante Vorhaben keine Einwände.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (LDA) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 09.06.2023 folgende fachliche Stellungnahme zu den Belangen der Bau- und Kunstdenkmalpflege: Vom Vorhaben sind die Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen.

    Der Burgenlandkreis (Umweltamt) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 14.06.2017 unter anderem für das Grundstück und weitere Flurstücke Folgendes mit: Für die Flurstücke sind keine Eintragungen im Fachinformationssystem ´Bodenschutz´ gemäß § 11 BBodSchG i. V. m. §9 BodSchAG LSA registriert und aktuell auch keine Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlastverdachtsmomente bekannt.
    Allerdings weise ich aufgrund der aktuellen Bodenerosionsereignisse auf Folgendes hin: Die Flächen befinden sich in Hanglage. Alle im Umfeld befindlichen Flächen bestehen aus Böden, die als hoch wassererosiv eingestuft sind (cc2). Die Hangabflussrichtung ist teilweise in Richtung der angefragten Flurstücke. Zu ggf. vorhandenen Grabensystemen oder anderen technischen Ableiteinrichtungen ist nichts bekannt.
    Des Weiteren liegen alle Flächen im historisch umgegangenen Altbergbau (Gruben Vereinsglück). Bergbautypische Folgen (Untergrundschwächen, Vernässungen usw.) sind deshalb nicht auszuschließen und in Spora bekannt.

    Im Schreiben vom 09.08.2023 teilte der Burgenlandkreis (Umweltamt) dem Veräußerer dazu mit, dass es aktuell keine neuen Erkenntnisse gibt, die über die Altlastenauskunft von 2017 hinausgehen. Alle Aussagen zur Standortsituation haben weiterhin Bestand. Da die aktuelle Nutzung beibehalten und nicht durch eine neue oder sensiblere Nutzung ersetzt wurde, gibt es auch keine neuen Untersuchungsergebnisse (z.B. Baugrundgutachten).

    Das Landesamt für Geologie und Bergwesen teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 21.06.2017 für das Objekt unter anderem Folgendes mit:
    Bergbau
    1. Bergbauberechtigungen: Bergbauliche Arbeiten oder Planungen, die den Maßgaben des Bundesberggesetzes unterliegen, werden durch das Vorhaben/die Planung nicht berührt.
    2. Stillgelegter Bergbau / Altbergbau: Bergbauliche Tätigkeit
    Das Grundstück liegt in einem Bereich, in dem die nachfolgend aufgeführte Bergwerksanlage betrieben wurde: Name: „Prehlitzgrube“, Abbautechnologie: Tiefbau hier in zwei Sohlen, Abbauzeitraum: hier von 1861 bis 1883, Abbauteufe: 1.Sohle um 21m, 2.Sohle um 27m, Bodenschatz: Braunkohle, Rechtsnachfolge: ohne
    Die Braunkohle wurde im Tiefbau nach dem Verfahren des Pfeilerbruchbaues abgebaut. Dieses Verfahren ist dadurch charakterisiert, dass in die ausgekohlten Räume kein Versatz eingebracht wurde. Nach dem Herausnehmen des Ausbaues, dem sogenannten Rauben des Holzes, senkten sich die aufliegenden Gebirgsschichten ab und füllten die Abbauhohlräume aus. Die risslichen Unterlagen aus der im LAGB vorliegenden Bergschadenkundlichen Analyse von 1971 weisen unversetzte Strecken außerhalb der abgebauten Bereiche nach. Schächte sind im Bereich des Grundstückes nicht vorhanden.

    Auswirkungen der bergbaulichen Tätigkeit: Die großflächigen Senkungen der Tagesoberfläche als Folge des Abbaus sind abgeklungen. Bei statischen und dynamischen Belastungen ist als Folge der Vorbeanspruchung des Deckgebirges durch die Abbausenkungen mit zusätzlichen Setzungen zu rechnen. Diese Setzungen können wegen der Wechsel zwischen Pfeilern und Abbauen ungleichmäßig ablaufen. In den Randbereichen der Abbaugebiete treten nach bisherigen Erfahrungen solche Setzungen besonders ungleichmäßig auf.

    Das Auftreten von örtlichen trichterförmigen Einbrüchen der Tagesoberfläche, sogenannten Tagesbrüchen, als Folge des zu Bruchgehens noch vorhandener Grubenbaue kann nicht völlig aus­ geschlossen werden. Nach bisherigen Erfahrungen werden im zur Diskussion stehenden Bereich die Durchmesser möglicher Tagesbrüche 3 m bis 4 m nicht überschreiten. Diese Aussage bezieht sich auf das Abbaugebiet (braun umrandet), wobei der Zustand der querenden Tiefbaustrecken (blau) nicht bekannt ist. Bei der in Mauerung stehenden Strecke ist davon auszugehen, dass diese Strecken als Hauptförder- bzw. als Wetterstrecke genutzt wurde. Solche Strecken erhielten aufgrund ihrer Wichtigkeit einen langzeitstabilen Ausbau (Mauerung) bzw. der Ausbau wurde ständig erneuert oder verstärkt.

    Auch im Bereich der Tiefbaustrecken (blau) kann das Auftreten von örtlichen trichterförmigen Einbrüchen der Tagesoberfläche, sogenannten Tagesbrüchen, nicht völlig ausgeschlossen werden.

    Die Durchmesser möglicher Tagesbrüche können größere Dimensionen als im Abbaugebiet annehmen, laut dem Tagesbruchgeschehen von 1995 ca. 60 m südwestlich vom zu betrachtenden Gebiet (Tagesbruch über Steckenkreuz 4,74 m x 4,82 m).

    Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung von Bergschäden: Für zukünftige Bauvorhaben in diesem Gebiet gilt:
    Der Möglichkeit des Auftretens von Tagesbrüchen ist Rechnung zu tragen.
    Die Sicherungsmaßnahmen können
    a) im Verfüllen der bergmännischen Hohlräume durch Bohrungen von über Tage aus (gilt für Tiefbaustrecken und Schächte) oder
    b) im Einleiten geeigneter bautechnischer Maßnahmen (gilt für Abbaugebiet und Tiefbaustrecken) liegen.
    Es ist jedoch zu beachten, dass eine bauliche Sicherung gegen hochbrechende Tagesbrüche auch im Einwirkungsbereich (gemessen jeweils 10 m von den äußeren Grenzen) von Abbaugebiet und Tiefbaustrecken zu erfolgen hat.
    Den Auswirkungen ungleichmäßiger Setzungen ist durch geeignete bautechnische Maßnahmen zu begegnen.
    In den Randbereichen der Abbaugebiete treten nach bisherigen Erfahrungen solche Setzungen besonders ungleichmäßig auf.
    Aufgrund der bergbaulichen Vorbeanspruchung des Deckgebirges ist ein zuverlässiges (kontroll­fähiges) und langzeitstabiles Regime der Fassung und Ableitung der Oberflächen- und Schmutzwässer unbedingt erforderlich.

    Geologie:
    Aus geologischer Sicht gibt es über die zu beachtenden Ausführungen hinsichtlich des Altbergbaues keine weiteren Hinweise.

    Das Landesamt für Geologie und Bergwesen teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 13.09.2023 unter anderem Folgendes mit:
    Aus den Bereichen Bergbau und Geologie kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden:
    Bergbau: Belange, die das LAGB, Abteilung Bergbau zu vertreten hat, stehen dem Vorhaben (Veräußerung der Flurstücke) grundsätzlich nicht entgegen.
    Die Ihnen vorliegende Stellungnahme vom 21.06.2017 zur altbergbaulichen Situation ist zu beachten. Es werden dazu keine weiteren Hinweise gegeben oder Forderungen erhoben. Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor.
    Geologie: Die Stellungnahme vom 21.06.2017 besitzt weiterhin Gültigkeit. Es gib keine neuen Kenntnisse bzw. Hinweise.
  • Nettojahresmiete € 153,90
  • Nettojahresmiete Bemerkung , beträgt die Jahresnettopacht.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.gemeinde-elsteraue.de
  • Behörde Gemeinde Elsteraue, Hauptstraße 30, 06729 Elsteraue OT Alttröglitz, Tel.: 034 41/ 226 -0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen die zusammenliegenden Flurstücke 19/9 (405 m²) und 19/10 (405 m²) der Flur 6 mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 810 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Das Flurstück 19/9 ist im Grundbuch als Grünfläche und das Flurstück 19/10 als Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche verzeichnet.

    Für den Verkaufsgegenstand besteht ein ‚Vertrag über die landwirtschaftliche Nutzung der Bodenflächen‘ vom 24.10.1989. Das Flurstück 19/10 mit einem Bungalow in Nutzereigentum bebaut. Die Jahresnettopacht für den Grund und Boden beträgt 153,90 Euro.

    Sämtliche Aufbauten und Ablagerungen befinden sich im Eigentum des Nutzers.

    Gemäß Kartenmaterial stimmen die Nutzflächen nicht mit den Flurstücksgrenzen überein.

    Die Zuwegung zum Grundstück erfolgt über Feldwege, die von der nördlich anliegenden ‚Meuselwitzer Straße (L194)‘ abgehen.

    Das Objekt besitzt keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum erreichbar. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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