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Gartenfläche zwischen Wohnhäusern im Ortskern von Aumenau

  • Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung - Gartenfläche zwischen Wohnhäusern im Ortskern von Aumenau
    Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf die Verkaufsfläche - Gartenfläche zwischen Wohnhäusern im Ortskern von Aumenau
    Blick auf die Verkaufsfläche
  • Verkaufsfläche - Gartenfläche zwischen Wohnhäusern im Ortskern von Aumenau
    Verkaufsfläche
  • Lageskizze - Gartenfläche zwischen Wohnhäusern im Ortskern von Aumenau
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Gartenfläche zwischen Wohnhäusern im Ortskern von Aumenau
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung - Gartenfläche zwischen Wohnhäusern im Ortskern von Aumenau
    Lageskizze mit Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - Gartenfläche zwischen Wohnhäusern im Ortskern von Aumenau
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 434-0017

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
1.800 EUR *
SP 700 EUR
Höchstgebot

Um auf dieses Objekt bieten zu können, müssen Sie zuerst einen Bietantrag stellen.

Datenänderung

03.09.2024
Der Marktflecken Villmar - Bauamt - teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 19.08.2024 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand befindet sich im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes mit der Ausweisung als "beiderseits der K469" (1966) sowie gemäß Flächennutzungsplan im Innenbereich (rechtskräftiger Flächennutzungsplan 2004). Es handelt sich aber um ein Gartengrundstück. Ferner liegt das Objekt komplett im Berg-Senkungsgebiet. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2024/2025 nicht an. Ergänzend teilt der Marktflecken Villmar per E-Mail vom 03.09.2024 dem Auktionshaus mit, dass das Gartengrundstück im Innenbereich (im B-Plan Gebiet) liegt. Da es ein Gartengrundstück ist, sind die Möglichkeiten stark begrenzt.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Gartenfläche zwischen Wohnhäusern im Ortskern von Aumenau
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Zwischen Kohlstraße und Alter Weg
    65606 Villmar OT Aumenau
  • Bundesland Hessen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 139 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Weilburg von Aumenau, Blatt 1124, Flur 22, Flurstück 269/22
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Aussage Bauamt
    Bisher keine Auskunft erhalten.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.marktflecken-villmar.de
  • Behörde Marktflecken Villmar, Peter-Paul-Straße 30, 65606 Villmar, Tel.: 06482/9121-0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Sofern die Grundstücksgrenzen nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar sind, ist eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abt. II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Grundstück steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das Flurstück 269/22 der Flur 22 mit einer Grundstücksgröße von 139 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das Verkaufsobjekt ist eine eingefriedete Gartenfläche und augenscheinlich verwildert.

    Eine Nutzung der Verkaufsfläche kann nicht ausgeschlossen werden. Ob diese vertragslos oder über einen Pachtvertrag erfolgt, ist nicht bekannt. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung vor. Ein mündlicher oder schriftlicher Pachtvertrag kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. Eine Klärung obliegt dem Erwerber.

    Das Grundstück ist ein Garten. Gemäß Flächennutzungsplan ist es jedoch als Wohnbaufläche und Fläche für Aufschüttungen, Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen ausgewiesen. Es gibt einen Bebauungsplan, aus dem ersichtlich ist, dass das Grundstück in einem überschaubaren Bergsenkungsgebiet liegt.

    Der Marktflecken Villar teilte dem Veräußerer dazu Folgendes mit: Da das Objekt sich im Ortskern befindet, ist das Gebiet nicht separat als Gartengebiet im Flächennutzungsplan ausgewiesen, sondern gehört zur Wohnbaufläche.

    Vor dem Grundstück verläuft eine Wegfläche. Aus dem Auszug aus dem Liegenschaftskataster handelt es sich bei der tatsächlichen Nutzung um eine Fläche für den Straßenverkehr, Weg, Platz etc. Leider liegen keine gesicherten Erkenntnisse dazu vor, in welchem Eigentum sich dieser Weg befindet. Der Verkaufsgegenstand hat somit keine gesicherte Zuwegung bzw. eine Zuwegung ist nur über einen Weg im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich dieser Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Eine Besichtigung des Objektes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
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