Datenänderung 03.09.2024 Der Marktflecken Villmar - Bauamt - teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 19.08.2024 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand befindet sich im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes mit der Ausweisung als "beiderseits der K469" (1966) sowie gemäß Flächennutzungsplan im Innenbereich (rechtskräftiger Flächennutzungsplan 2004). Es handelt sich aber um ein Gartengrundstück. Ferner liegt das Objekt komplett im Berg-Senkungsgebiet. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2024/2025 nicht an. Ergänzend teilt der Marktflecken Villmar per E-Mail vom 03.09.2024 dem Auktionshaus mit, dass das Gartengrundstück im Innenbereich (im B-Plan Gebiet) liegt. Da es ein Gartengrundstück ist, sind die Möglichkeiten stark begrenzt.