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Vertragsfreie Splitterflächen - Wasserfläche und Waldfläche - unweit der Talsperre Spremberg

  • Blick Richtung Flurstück 131 und Umgebung - Vertragsfreie Splitterflächen - Wasserfläche und Waldfläche - unweit der Talsperre Spremberg
    Blick Richtung Flurstück 131 und Umgebung
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Vertragsfreie Splitterflächen - Wasserfläche und Waldfläche - unweit der Talsperre Spremberg
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze - Vertragsfreie Splitterflächen - Wasserfläche und Waldfläche - unweit der Talsperre Spremberg
    Lageskizze
  • Lageskizze Flurstück 92 - Vertragsfreie Splitterflächen - Wasserfläche und Waldfläche - unweit der Talsperre Spremberg
    Lageskizze Flurstück 92
  • Lageskizze Flurstück 131 - Vertragsfreie Splitterflächen - Wasserfläche und Waldfläche - unweit der Talsperre Spremberg
    Lageskizze Flurstück 131

Auktions-ID 433-0006

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
900 EUR *
SP 900 EUR
Startpreis

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreie Splitterflächen - Wasserfläche und Waldfläche - unweit der Talsperre Spremberg
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Spremberger Straße
    03058 Neuhausen/ Spree OT Bagenz
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 3.697 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Cottbus von Bagenz, Blatt 441, Flur 1, Flurstücke 92 und 131
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Eventuelle, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Neuhausen/Spree teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 30.07.2024 mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel für das Objekt bestehen. Die Flurstücke liegen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und befinden sich nicht im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2024/2025 nicht an.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.neuhausen-spree.de
  • Behörde Gemeinde Neuhausen/Spree, Amtsweg 1, 03058 Neuhausen/Spree, Tel.: 035 605/ 612-0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen 2 getrennt liegenden Flurstücke mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 3.697 m², lt. Grundbuchangabe.

    Die Flurstücke sind im Grundbuch wie folgt verzeichnet:
    Flur 1, Flurstück 92 mit 3.285 m², Wirtschaftsart: Waldfläche, Wasserfläche und Flurstück 131 mit 412 m², Wirtschaftsart: Wasserfläche.

    Die Verkaufsflächen sind schmale Grundstücksstreifen.

    Das Flurstück 92 ist teilweise eine Wasserfläche und ein Grünstreifen mit partiellem Bewuchs. Ferner läuft über das Flurstück teilweise ein Graben. Der Veräußerer teilt unverbindlich mit, dass das Flurstück 92 Bestandteil des geschützten Biotops ´Großröhrichte an Strandgewässern´ ist.

    Das Flurstück 131 ist über die Spremberger Straße erreichbar. Das Flurstück 92 liegt an einem unbefestigten Weg, der östlich von der Spremberger Straße abgeht. Inwieweit dieser Weg öffentlich gewidmet ist, konnte durch das Auktionshaus nicht geklärt werden. Möglicherweise erfolgt die Zuwegung also über Fremdflurstücke und ist nicht gesichert. Der Ersteher muss sich dann bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Die Grundstücke liegen im Bereich des Bergwerkseigentums Bagenz (31-0165 Braunkohle). Derzeit sind dem Veräußerer dafür keine Braunkohleplanungen bekannt. Der Veräußerer weist darauf hin, dass sich unter der zu veräußernden Fläche bergfreier, also vom Grundeigentum getrennte, Bodenschätze befinden, für die Bergwerkseigentum im Sinne des § 151 BbergG verliehen wurde. Inhaber dieser Bergbauberechtigung ist der Veräußerer.

    Bei Veräußerung des jeweiligen Bergwerkseigentums ist es nicht sicher, ob eine fortdauernde Nutzung des Kaufgegenstandes durch den Ersteher erfolgen kann. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass ein zukünftiger Bergbauberechtigter die sich aus dem jeweiligen Bergwerkseigentum ergebenden Rechte ausüben wird und hierfür die Flächen ganz oder teilweise für Tätigkeiten im Sinne des § 2 BbergG benötigt. Der jeweilige Bergbauberechtigte kann nach Maßgabe der §§ 77 ff. BbergG gegebenenfalls auch die Grundabtretung für diese Grundstücke verlangen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
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