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Brachliegende Gehölzfläche bei Groß Schwarzlosen **tlw. vertragslos genutzt**

  • Blick auf den Verkaufsgegenstand - Brachliegende Gehölzfläche bei Groß Schwarzlosen **tlw. vertragslos genutzt**
    Blick auf den Verkaufsgegenstand
  • Blick auf den Verkaufsgegenstand - Brachliegende Gehölzfläche bei Groß Schwarzlosen **tlw. vertragslos genutzt**
    Blick auf den Verkaufsgegenstand
  • Verkaufsgegenstand und Umgebung - Brachliegende Gehölzfläche bei Groß Schwarzlosen **tlw. vertragslos genutzt**
    Verkaufsgegenstand und Umgebung
  • Unmittelbare Umgebung - Brachliegende Gehölzfläche bei Groß Schwarzlosen **tlw. vertragslos genutzt**
    Unmittelbare Umgebung
  • Lageskizze - Brachliegende Gehölzfläche bei Groß Schwarzlosen **tlw. vertragslos genutzt**
    Lageskizze
  • Lageskizze - Brachliegende Gehölzfläche bei Groß Schwarzlosen **tlw. vertragslos genutzt**
    Lageskizze
  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Brachliegende Gehölzfläche bei Groß Schwarzlosen **tlw. vertragslos genutzt**
    Lage des Verkaufsgegenstandes

Auktions-ID 433-0019

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
5.200 EUR *
SP 2.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Brachliegende Gehölzfläche bei Groß Schwarzlosen **tlw. vertragslos genutzt**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    östlich der B 189
    39517 Tangerhütte OT Groß Schwarzlosen
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 8.592 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Stendal Grundbuch von Lüderitz Blatt 1528 Gemarkung Groß Schwarzlosen Flur 1 Flurstück 20/5
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragslose Nutzung
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Tangerhütte teilt der Veräußerin im Schreiben vom 12.02.2024 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt und im Flächennutzungsplan lt. Landesamt für Vermessung- und Geoinformation Stendal als landwirtschaftliche Fläche und Gehölz dargestellt ist. Es fallen keine Erschließungskosten und keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz an.

    Der Landkreis Stendal - Umweltamt - teilt der Veräußerin im Schreiben vom 16.06.2020 mit, dass nach den vorliegenden Unterlagen kein Eintrag als Altlastenverdachtsfläche für das Grundstück besteht.

    Der Landkreis Stendal - Umweltamt - teilt der Veräußerin im Schreiben vom 19.02.2024 u.a. folgendes mit:
    1. Das Flurstück befindet sich entsprechend vorliegenden Informationen nicht innerhalb einer Pufferzone für Trinkwassernotbrunnen.
    2. Innerhalb des Flurstückes befindet sich kein im Gewässerkataster des Landkreises Stendal erfasstes und damit zu unterhaltendes Gewässer I. oder II. Ordnung.
    3. Das gesamte Flurstück befindet sich außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten und außerhalb von rechtskräftigen Überschwemmungsgebieten.
    4. Wasserrechte (z.B. für die Grundwasserentnahme o.ä.) und wasserwirtschaftliche Anlagen im Zuständigkeitsbereich der unteren Wasserbehörde, Landkreis Stendal, sind auf dem Flurstück nicht erfasst. Auch verlaufen keine Hochwasserschutzanlagen (Deiche) auf dem oder in unmittelbarer Nähe zum Flurstück.
    5. Das gesamte Flurstück befindet sich nicht im Hochwasserrisikogebiet der Elbe.
    6. Die Vorschriften des WHG und des WG LSA sind einzuhalten.
    7. Diese Auskunft berücksichtigt ausschließlich die zum gegenwärtigen Zeitpunkt geltenden wasserrechtlichen Belange.

    Der Landkreis Stendal - Ordnungsamt - teilt der Veräußerin im Schreiben vom 16.06.2020 u.a. mit, dass anhand der vorliegenden Unterlagen keine Erkenntnisse über eine Belastung mit Kampmitteln auf dieser Fläche gewonnen werden konnten. Mit dem Auffinden von Kampfmitteln auf dieser Fläche ist nicht zu rechnen.

    Der Landkreis Stendal - Bauordnungsamt - teilt der Veräußerin im Schreiben vom 13.02.2024 u.a. mit, dass auf dem Verkaufsgegenstand keine Baulasten eingetragen sind.

    Der Landkreis Stendal teilt der Veräußerin per E-Mail vom 14.03.2024 mit, dass der Verkaufsgegenstand nicht innerhalb eines Schutzgebietes liegt und somit auch kein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht ausgeübt wird.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt teilt der Veräußerin im Schreiben vom 12.02.2024 u.a. mit, dass auf dem Verkaufsgegenstand nach derzeitigem Kenntnisstand keine Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege betroffen sind.

    Der Landkreis Stendal - Bauordnungsamt - teilt der Veräußerin am 09.04.2024 u.a. mit, dass bei dem Verkaufsgegenstand keine Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege betroffen sind. Es ist nicht auszuschließen, dass bei zukünftigen Erd- und Bodeneingriffen archäologische Kulturdenkmale erkannt werden. Aufgrund der topographischen Situation bzw. der naturräumlichen Gegebenheiten sowie analoger Gegebenheiten vergleichbarer Siedlungsregionen bestehen allerdings begründete Anhaltspunkte, dass bei invasiven Bodeneingriffen auf dem Grundstück bislang unbekannte Bodendenkmale entdeckt werden. Somit können entsprechende Fundsituationen bzw. archäologische Quellen nicht ausgeschlossen werden. Gemäß § 2 in Verbindung mit § 18 (1) DenkmSchG LSA entsteht ein Denkmal ipso iure und nicht durch einen Verwaltungsakt. Das Vorhaben befindet sich im sogenannten Altsiedelland. In der Umgebung kamen bei Bodeneingriffen zahlreiche Kulturdenkmale der Jungsteinzeit, der Bronzezeit, der Eisenzeit, der Kaiser-/Völkerwanderungszeit und des Mittelalters zutage.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt teilt der Veräußerin im Schreiben vom 06.03.2024 u.a. mit, dass sich das Grundstück nicht im Bereich eines bekannten archäologischen Denkmals befindet. Aus Sicht der archäologischen Denkmalpflege bestehen aufgrund der topographischen Situation bzw. der naturräumlichen Gegebenheiten sowie analoger Gegebenheiten vergleichbarer Siedlungsregionen allerdings begründete Anhaltspunkte, dass bei invasiven Bodeneingriffen auf dem o.g. bislang unbekannte Bodendenkmale entdeckt werden. Das Vorhaben befindet sich im so genannten Altsiedelland. In der Umgebung kamen bei Bodeneingriffen zahlreiche Kulturdenkmale der Jungsteinzeit, der Bronzezeit, der Eisenzeit, der Kaiser-/Völkerwanderungszeit und des Mittelalters zutage.
  • Makrolage
    Die Stadt Tangerhütte liegt im Süden des Landkreises Stendal (Region Altmark) im Land Sachsen-Anhalt.

    Am 31. Mai 2010 wurden die bisherigen Gemeinden Bellingen, Birkholz, Bittkau, Cobbel, Demker, Grieben, Hüselitz, Jerchel, Kehnert, Lüderitz, Ringfurth, Schelldorf, Schernebeck, Schönwalde (Altmark), Uchtdorf, Uetz, Weißewarte und Windberge mit ihren Ortsteilen in die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte eingegliedert.

    Der Ortsteil Groß Schwarzlosen gehört zur Ortschaft Lüderitz, beide Orte bilden ein historisch zusammengewachsenes Doppeldorf. Lüderitz liegt im Südosten der Altmark am oberen Abschnitt des Flusses Tanger, der Südwest¬zipfel der Gemarkung grenzt an den Landkreis Börde. Lüderitz verfügt über ein nach 1990 entwickeltes und gut angenommenes Gewerbegebiet.

    In Lüderitz kreuzt die B189 die Landstraße von Tangermünde nach Vinzelberg an der B 188. Die nächsten Bahnhöfe befinden sich in Demker, Tangerhütte, Stendal und Vinzelberg. Entfernung bis Stendal ca. 15 km, bis Tangerhütte ca. 12 km und bis Magdeburg ca. 50 km.
    Das altmärkische Dorf Groß Schwarzlosen wurde 1974 nach Lüderitz einge¬meindet. Es liegt 9 km nordwestlich von Tangerhütte und wird im Westen vom Fluss Tanger begrenzt.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsobjekt befindet sich in Feldlage nördlich von Groß Schwarzlosen und östlich der B 189 inmitten landwirtschaftlicher Flächen.

    Östlich des Verlaufsobjekts, ca. 70 Meter entfernt, verläuft eine Hochspannungsfreileitung. In der näheren Umgebung befinden sich mehrere Windkraftanlagen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Das Grundstück kann über einen nah am Grundstück vorbeilaufenden Feldweg erreicht werden. Der Weg befindet sich auf Grundstücken im Fremdeigentum.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.tangerhuette.de
  • Behörde Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte, Bismarckstraße 5, 39517 Tangerhütte, Tel: 03935 / 93 17 - 0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Veräußerin hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Veräußerin nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine brachliegende Fläche in Feldlage mit einer Größe von 8.592 m², lt. Grundbuchangaben.

    Bei dem grundbuchlich als Sonstige Fläche bezeichneten Verkaufsgegenstand handelt es sich im Wesentlichen um ein vorwiegend mit Gräsern, Stauden, Sträuchern sowie in vereinzelten Bereichen mit Bäumen bestandenes Grundstück. In den beschreibenden Angaben zum Liegenschaftskataster wird die tatsächliche Nutzung des Grundstücks mit 69 m² und 819 m² Landwirtschaft sowie 7.704 m² Gehölz angegeben.

    Weite Teile des Grundstücks liegen senkenartig, geschätzt 0,5 bis 1 m, unter dem Geländeniveau der umliegenden Flächen. Eine kleine Teilfläche an der nordwestlichen Grundstücksecke und ein Streifen am nördlichen Grundstücksrand des mittleren und östlichen Grundstücksteils sind nach Angabe der Veräußerin vertragslos in die Bewirtschaftung der angrenzenden Ackerflächen einbezogen.

    Im Bereich der nordöstlichen Grundstücksecke ist ein Hochsitz aufgestellt. Ob sich der Hochsitz auf dem Verkaufsgegenstand befindet, konnte von der Veräußerin nicht eindeutig festgestellt werden. Zu jagdlichen Einrichtungen und den jagdlichen Verhältnissen liegen keine weiteren Informationen vor. Jagdliche Einrichtungen stehen vermutlich im Eigentum etwaiger Jagdausübungsberechtigter und gehören nicht zum Verkaufsobjekt.

    Der Verkaufsgegenstand verfügt über keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und ist nur über Flurstücke in Fremdeigentum erreichbar. Es obliegt dem Ersteher sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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