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6 teilweise zusammenhängende Wald- und Unlandflächen in Lichterfeld und Schacksdorf

  •  Lageskizze Lichterfeld Flur 3 Flurstücke 140 und 141 - 6 teilweise zusammenhängende Wald- und Unlandflächen in Lichterfeld und Schacksdorf
    Lageskizze Lichterfeld Flur 3 Flurstücke 140 und 141
  •  Lageskizze Lichterfeld Flur 3 Flurstücke 140 und 141 - 6 teilweise zusammenhängende Wald- und Unlandflächen in Lichterfeld und Schacksdorf
    Lageskizze Lichterfeld Flur 3 Flurstücke 140 und 141
  •  Lageskizze Schacksdorf Flur 1 Flurstücke 48/2, 106/3, 280 und 281 - 6 teilweise zusammenhängende Wald- und Unlandflächen in Lichterfeld und Schacksdorf
    Lageskizze Schacksdorf Flur 1 Flurstücke 48/2, 106/3, 280 und 281
  •  Lageskizze Schacksdorf Flur 1 Flurstücke 48/2, 106/3, 280 und 281 - 6 teilweise zusammenhängende Wald- und Unlandflächen in Lichterfeld und Schacksdorf
    Lageskizze Schacksdorf Flur 1 Flurstücke 48/2, 106/3, 280 und 281
  • Lage der Flurstücke - 6 teilweise zusammenhängende Wald- und Unlandflächen in Lichterfeld und Schacksdorf
    Lage der Flurstücke
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    Lage der Flurstücke

Auktions-ID 432-0010

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
1.000 EUR *
SP 1.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel 6 teilweise zusammenhängende Wald- und Unlandflächen in Lichterfeld und Schacksdorf
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    03238 Lichterfeld-Schacksdorf
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 5.538 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Bad Liebenwerda Grundbuch von Lichterfeld Blatt 345 Gemarkung Lichterfeld Flur 3 Flurstücke 140 und 141

    Amtsgericht Bad Liebenwerda Grundbuch von Schacksdorf Blatt 195 Gemarkung Schacksdorf Flur 1 Flurstücke 48/2, 106/3, 280 und 281

  • Belastungen im Grundbuch
    Lichterfeld Blatt 345:

    Abt. II, lfd. Nr. 5, lastend auf Flurstück 140: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht für die Energieanlage 110-kV-Freileitung Einschleifung Lichterfeld, Bl.6826, einschließlich Einbauten und Zubehör, Neben- und Sonderanlagen) für die Norddeutsche Landesbank -Girozentrale-, Hannover, HRA 27247, Amtsgericht Hannover.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Schacksdorf Blatt 195:

    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Blatt 345, Abt. II, lfd. Nr. 5 des Grundbuches von Lichterfeld als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.

    Eventuelle weitere, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.
  • Nutzungsart Vertragslose Nutzung
  • Aussage Bauamt
    Das Amt Kleine Elster teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 15.07.2024 u.a. mit, dass die Flurstücke im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie innerhalb eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes liegen. Kein Sanierungsgebiet. Keine Hinweise für Altlasten oder Bodenkontamination. Es sind keine Beschlüsse gefasst wonach im Jahr 2024/25 Erschließungskosten im Sinne des BauGB oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.

    Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 27.05.2019 u.a. folgendes mit: Im Bereich der ehemaligen Standorte von Filterbrunnen (FiBr) der Kippen- und Randriegel sowie von Grundwassermessstellen (GWM) des ehemaligen Tagebaues Klettwitz-Nord sind Sicherungsarbeiten durchzuführen. Dies bedeutet, dass die ehemaligen Standorte aufgesucht und entweder erstmalig verwahrt oder bei unsicheren Verwahrstatus nachverwahrt werden. Entsprechend der aktuellen Verwahrrichtlinie des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe von 2017 erfolgen die Verwahrungen mittels einer selbsthärtenden Suspension. Die Flächeninanspruchnahme beträgt ca. 10 m x 10 m pro Standort.

    Die Ausführung der Baumaßnahme ist nach heutigem Planungsstand voraussichtlich ab 03.08.2020 bis zum 30.07.2021 vorgesehen. Zeitliche Verschiebungen sind möglich.

    Das Flurstück 141 der Flur 3 in der Gemarkung Lichterfeld mit einer Katasterfläche von 1.586 m² ist von dieser Maßnahme betroffen.

    In der damit verbundenen Einverständniserklärung erklärt der Veräußerer u.a. folgendes:

    1. Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) und beauftragte Dritte haben die Erlaubnis, das Grundstück für die Maßnahme „Verwahrung/Nachverwahrung von Filterbrunnen und Grundwassermessstellen im 2. BA nördlich und westlich vom Bergheider See“ zu nutzen.

    2. Die LMBV und nachweislich in ihrem Auftrag arbeitende Dritte sind berechtigt, die benötigten Flächen des genannten Grundstücks nach heutigem Planungsstand zur Vorbereitung und Durchführung der im Schreiben vom 27.05.2019 beschriebenen Baumaßnahme in Anspruch zu nehmen. Ab Baubeginn sind die LMBV und beauftragte Dritte berechtigt, das genannte Grundstück zu betreten, zu befahren und alle für die Baumaßnahme erforderlichen Arbeiten auf dem Grundstück durchzuführen. Bauvorbereitende Maßnahmen dürfen ab sofort erfolgen.

    3. Die LMBV ist berechtigt, vorhabenbezogene behördliche Genehmigungen und sonstige Entscheidungen auf eigene Kosten zu beantragen. Die Ausführung der Baumaßnahme ist nach heutigem Planungsstand für den Zeitraum vom 03.08.2020 bis 30.07.2021 vorgesehen. Zeitliche Verschiebungen sind möglich.

    Die LMBV mbH übernimmt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Haftung für alle durch die Baumaßnahme entstehenden Schäden, soweit sie nicht auf Handlungen zurückzuführen sind, welche der Eigentümer oder Dritte zu vertreten haben. Die Grundstücknutzung erfolgt auf Risiko der LMBV.

    Flurschaden, der durch die Bauarbeiten entsteht, wird unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten zusammen mit dem Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten abgeschätzt und nach Prüfung ersetzt. Mit Abschluss der Maßnahme wird der ursprüngliche Zustand der Geländeoberfläche wieder hergestellt oder es wird ein gesonderter Vertrag für die dauerhafte Inanspruchnahme von Flächen geschlossen. In diesem wird auch die Entschädigung geregelt. Die Entschädigung wird anhand der üblichen Sätze ermittelt. Im Streitfall wird ein unabhängiger Gutachter beauftragt.

    Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 10.05.2023 u.a. folgendes mit: Leider konnte der Durchführungszeitraum nicht eingehalten werden. Der Maßnahmebeginn muss aus LMBV-interner Kapazitätsgründen sowie noch ausstehender naturschutzfachlicher Belange in den Zeitraum 04/2024 bis 06/2026 verschoben werden.

    Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 19.06.2024 u.a. folgendes mit:

    Bergaufsicht/Sanierung/Rekultivierung:
    Das Flurstück 140 liegt vollständig und das Flurstück 141 liegt teilweise innerhalb der Grenzen eines von der Bergbehörde zugelassenen Abschlussbetriebsplanes (ABP) der LMBV und stehen somit in diesen Bereichen unter Bergaufsicht. Hierbei handelt es sich um den rechtskräftigen ABP „Tgb. Lauchhammer I“ (Az.: k 66-1.4-2-5 vom 28.07.1995). Die Sanierung ist im Vorhabenbereich noch nicht abgeschlossen. Es sind folgende Arbeiten notwendig/geplant:

    Die westlich des Flurstückes 140 verlaufende 400 PE Riegelleitung ist noch zurückzubauen. Auf dem Flurstück 141 befindet sich der unsicher verwahrte Filterbrunnen 185. Es ist geplant, diesen und die angrenzenden Filterbrunnen im Zeitraum 10/2024 - 03/2026 nachzuverwahren. Wir weisen darauf hin, dass eine temporäre Zuwegung südlich der Filterbrunnen mit einer Breite von 4 m hergestellt wird. Des Weiteren ist am Brunnenstandort eine Holzung/Rodung für eine Aufstellfläche von 10 m x 10 m geplant. Mit Schreiben vom 10.05.2023 wurde der Eigentümer darüber informiert. Diese Information ist an den zukünftigen Eigentümer weiterzugeben. Anschließend wird die Fläche der Sukzession zur Wiederbewaldung überlassen. Auf den beiden Flurstücken ist mit Restfundamenten zu rechnen.

    Hydrologie:
    Die Fläche des Vorhabens liegt innerhalb einer aktuell wirkenden bergbaulich bedingten Grundwasserbeeinflussung und unterliegt dem Grundwasserwiederanstieg Sie unterliegt im Zusammenhang mit der Außerbetriebnahme der bergbaulichen Entwässerungsmaßnahmen dem Grundwasserwiederanstieg. Der derzeitige Grundwasserstand im vom Bergbau beeinflussten Haupthangendgrundwasserleiter liegt im Süden bei ca. +112,5 m NHN und im Norden bei ca. +113,5 m NHN (Stand: Grundwassergleichenplan 2023). Meteorologisch bedingte Schwankungen, insbesondere Extremsituationen sowie die Bildung von schwebendem Grundwasser über möglichen oberflächennahen Stauern, sind zu berücksichtigen.

    Der Grundwasserstand im vom Bergbau beeinflussten Haupthangendgrundwasserleiter wird sich prognostisch bei +114,5 m NHN einstellen (Stand; Hydrogeologisches Großraummodell Lauchhammer, Modellstand 06/2019). Wir weisen darauf hin, dass die Angaben zu den prognostizierten Endwasserständen nur einschätzenden Charakter haben und dem jetzigen Kenntnisstand entsprechen. Die Angaben basieren dabei auf den Ergebnissen von Hydrogeologischen Großraummodellen, denen gemittelte meteorologische und geohydrologische Parameter zugrunde liegen. Diese Modelle werden entsprechend den Erfordernissen fortlaufend angepasst. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das unternehmerische Risiko der Anwendung bzw. Auslegung von Aussagen zur Grundwasserprognose bei einer Inanspruchnahme der Fläche bereits vor dem Erreichen des stationären Endwasserstandes beim Vorhabenträger liegt.

    Es werden nach Abschluss des Grundwasserwiederanstieges, bezogen auf den Haupthangendgrundwasserleiter, keine flurnahen Grundwasserstände erwartet. Es ist mit saurem und erhöht sulfathaltigem Grundwasser zu rechnen.

    Flurneuordnung:
    Der Sachverhalt befindet sich innerhalb eines Geltungsbereiches eines LMBV-Flurbereinigungsverfahrens: Bergheider See (Verfahrensnummer: 6001 W). Sollte der Sachverhalt Auswirkungen auf das Flurbereinigungsverfahren haben, z. B. durch Änderungen am Grundstück oder Grundbucheintragungen, ist dies der verfahrensführenden Behörde: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Dienstsitz Luckau, Karl-Marx-Straße 21, 15926 Luckau anzuzeigen bzw. mit dieser abzustimmen.
  • Makrolage
    Die Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf im im Landkreis Elbe-Elster liegt südöstlich der Kernstadt von Finsterwalde.

    Die Landesstraße 60 führt durch die Ortsteile Schacksdorf und Lichterfeld. Die Bundesstraße 96 durchquert den Ortsteil Lieskau.

    Der Ortsteil Lichterfeld liegt etwa 5 km südöstlich der Kreisstadt Finsterwalde im südlichen Teil des Niederlausitzer Landrückens. Die seit dem Jahr 2002 als Besucherbergwerk betriebene ehemalige Abraumförderbrücke F60 gehörte als Lausitzer Leuchtturm zur Weltausstellung Expo 2000 und war zudem das Flaggschiff der Internationalen Bauausstellung ´Fürst-Pückler-Land - Vom Bergmann zum Seemann´. Die Brücke steht am heutigen Bergheider See, dem ehemaligen Restloch des Tagebaus Klettwitz Nord. Seit dem 1. Mai 2019 steht die kleine Hafenanlage Wassersportbegeisterten zur Verfügung.

    Im Ortsteil Schacksdorf liegt der alte Militärflughafen als Lausitzflugplatz Finsterwalde/Schacksdorf. Dort kann man nicht nur starten und landen, sondern dem Besucher bietet sich mit dem Gebäudekomplex ein interessantes Beispiel der Bauhausarchitektur der 30er-Jahre von sowohl militärhistorischer als auch baugeschichtlicher Bedeutung. Kernpunkt ist der Tower mit seinen in unmittelbarer Sichtnähe angeordneten sechs Hangars. Das Ensemble wurde zum kulturhistorischen Erbe erklärt und unter Denkmalschutz gestellt. Von der Plattform des Towers aus hat man einen herrlichen Blick über die nähere und weitere Umgebung.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Google-Maps-Koordinaten:
    Lichterfeld Flur 3 Flurstück 140: 51.593587, 13.788726
    Lichterfeld Flur 3 Flurstück 141: 51.592346, 13.788770
    Schacksdorf Flur 1 Flurstück 48/2: 51.614245, 13.741835

    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    https://www.amt-kleine-elster.de/
  • Behörde Amt Kleine Elster, Turmstraße 5, 03238 Massen-Niederlausitz, Tel.: 03531-7820
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Flurstücke 140 und 141 der Flur 3 der Gemarkung Licherfeld sind Bestandteil eines Flurneuordnungsverfahrens. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er mit dem Erwerb des Grundstücks als neuer Teilnehmer in das Flurneuordnungsverfahren Bergheider See (Verfahrensnummer 6001W) eintritt.

    Es wird darauf hingewiesen, dass im Verfahren Gestalt, Größe und Lage des Grundstückes verändert werden könnten.

    Die grundbuchliche Abwicklung, eine ggf. erforderliche Belastung des Grundstücks und die Eigentumsumschreibung können wegen des Verfahrens ggf. eine längere Zeit in Anspruch nehmen.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen 6 teilweise getrennt liegende Flurstücke mit einer summierten Grundstücksgröße von 5.538 m², lt. Grundbuchangaben.

    Im jeweiligen Grundbuch sind die einzelnen Flurstücke wie folgt geführt:
    Lichterfeld Flur 3 Flurstück 140: 1.189 m² Forsten und Holzungen
    Lichterfeld Flur 3 Flurstück 141: 1.586 m² Forsten und Holzungen
    Schacksdorf Flur 1 Flurstück 48/2: 2.613 m² Unland
    Schacksdorf Flur 1 Flurstück 106/3: 30 m² Unland
    Schacksdorf Flur 1 Flurstück 280: 96 m² Unland
    Schacksdorf Flur 1 Flurstück 281: 24 m² Unland

    Die Veräußerin weist darauf hin, dass das Flurstück 141 der Flur 3 in der Gemarkung Lichterfeld teilweise über dem Bergwerkseigentum „Klettwitz-Nord“ (Feldesnummer: 0162), verliehen für den Bodenschatz Braunkohle, liegt. Unter der verkaufsgegenständlichen Fläche befindet sich ein bergfreier, also ein vom Grundeigentum getrennter, Bodenschatz für den Bergwerkseigentum im Sinne des § 151 BBergG verliehen wurde. Inhaber dieser Bergbauberechtigung ist die Veräußerin.

    Die Veräußerin beabsichtigt, das Bergwerkseigentum zu veräußern, so dass es im Hinblick hierauf nicht sicher ist, ob eine fortdauernde Nutzung des Kaufgegenstandes durch den Käufer erfolgen kann. Es kann nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein zukünftiger Bergbauberechtigter die sich aus dem Bergwerkseigentum ergebenden Rechte ausüben wird und hierfür die vertragsgegenständlichen Flächen ganz oder teilweise für Tätigkeiten im Sinne des § 2 BBergG benötigt. Gegebenenfalls kann der Bergbauberechtigte nach Maßgabe der §§ 77 ff. BBergG auch die Grundabtretung für dieses Grundstück verlangen.

    Hinweis des Auktionshauses: Die Stellungnahme der LBMV vom 19.06.2024 sowie ihr Schreiben vom 10.05.2023 sind unter dem Punkt ´Dokumente´ als pdf-Dateien veröffentlicht und werden dem notariellem Kaufvertrag zu Beweiszwecken beigefügt.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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