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Waldfläche im Naturpark Schlaubetal ca. 170 m nördlich des ´Wirchensees´

  • Blick auf Umgebung - Waldfläche im Naturpark Schlaubetal ca. 170 m nördlich des ´Wirchensees´
    Blick auf Umgebung
  • Lageskizze - Waldfläche im Naturpark Schlaubetal ca. 170 m nördlich des ´Wirchensees´
    Lageskizze
  • Lageskizze - Waldfläche im Naturpark Schlaubetal ca. 170 m nördlich des ´Wirchensees´
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Waldfläche im Naturpark Schlaubetal ca. 170 m nördlich des ´Wirchensees´
    Umgebungsskizze

Auktions-ID 431-0016

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
3.100 EUR *
SP 300 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Waldfläche im Naturpark Schlaubetal ca. 170 m nördlich des ´Wirchensees´
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Schlaubemühle nb. Nr. 1
    15898 Neuzelle OT Treppeln
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.046 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Eisenhüttenstadt von Treppeln, Blatt 134, Flur 5 Flurstück 4
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Eventuelle, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Das Amt Neuzelle teilt im Schreiben vom 02.07.2024 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Grünfläche. Das Objekt liegt in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Denkmalschutz besteht für das Objekt nicht. Dem Amt liegen keine Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen vor. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2024/2025 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.
  • Makrolage
    Neuzelle ist eine amtsangehörige Gemeinde im Südosten von Brandenburg im Landkreis Oder-Spree, ein staatlich anerkannter Erholungsort und vor allem durch das Kloster Neuzelle bekannt. Sie ist Sitz des Amtes Neuzelle.
    Eines der wichtigsten Unternehmen der Gemeinde ist die Klosterbrauerei Neuzelle.

    Durch Neuzelle verläuft die B112, die Eisenhüttenstadt mit Guben verbindet. Die nächste Autobahnanschlussstelle ist Frankfurt (Oder)-Mitte an der A12 Frankfurt (Oder)-Berlin.

    Treppeln ist ein Ortsteil der Gemeinde Neuzelle direkt an der L43 zwischen Groß Muckrow im Westen und Möbiskruge im Osten des Landes Brandenburg. Das Gassendorf befindet sich im Naturpark Schlaubetal.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsflurstück befindet sich ca. 4,2 km westlich außerhalb von Treppeln und nördlich der L43, als Bestandteil eines größeren und hängigen Waldgebietes. Lt. Kartenmaterial verläuft die ´Schlaube´ über das Verkaufsgrundstück.
    In dem neben der Verkaufsfläche liegenden, ehemaligen Wohnhaus der Schlaubemühle befindet sich ein Naturschutz- und Informationszentrum des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Der Wirchensee, der am höchsten gelegene See im Naturpark Schlaubetal, liegt ca. 170 m südlich der Verkaufsfläche.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.neuzelle.de
  • Behörde Amt Neuzelle, Lindenpark 6, 15898 Neuzelle, Tel.: 033 652/ 835 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das unregelmäßig geschnittene Flurstück 4 der Flur 5 mit einer Grundstücksgröße von 1.046 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das Flurstück ist Bestandteil eines größeren, hängigen Waldgebietes und mit Gehölzen bewachsen. Lt. Kartenmaterial verläuft die ´Schlaube´ über das Verkaufsgrundstück.

    Der Verkaufsgegenstand ist über den Weg Schlaubemühle, der von der L43 abzweigt und am Grundstück vorbei führt, erreichbar.

    Lt. Angabe des Veräußerers liegt die Verkaufsfläche im Naturpark sowie im Natur-, Landschaftsschutz- und FFH-Gebiet Schlaubetal und grenzt an ein Denkmalobjekt an.

    Weiterhin teilt der Veräußerer mit, dass es für den Verkaufsgegenstand eine Bergbauberechtigung in Form einer Aufsucherlaubnis Erdöl, Erdgas gibt.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass bei Veräußerung eines Bergwerkseigentums es nicht sicher ist, ob eine fortdauernde Nutzung des Kaufgegenstandes durch den Ersteher erfolgen kann. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass ein zukünftiger Bergbauberechtigter die sich aus dem jeweiligen Bergwerkseigentum ergebenden Rechte ausüben wird und hierfür die Flächen ganz oder teilweise für Tätigkeiten im Sinne des § 2 BbergG benötigt. Der jeweilige Bergbauberechtigte kann nach Maßgabe der §§ 77 ff. BbergG gegebenenfalls auch die Grundabtretung für diese Grundstücke verlangen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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