Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein leerstehendes, freistehendes Einfamilienhaus in nördlicher Ortslage von Mittelhausen.
Baujahr um 1900, lt. Energieausweis.
Das lt. Grundbuchangabe 112 m² kleine Grundstück ist fast vollständig bebaut.
Die Aufteilung des Gebäudes ist baujahres- und nicht mehr zeitgemäß. Im EG befinden sich Wohnraum, Küche, ehemalige Waschküche, Flur, Abstellraum und Bad im Anbau und im DG 2 Wohnräume, Flur und Abseite als Abstellraum. Die Wohnfläche beträgt ca. 98 m², lt. Angabe Veräußerer. Die Raumhöhe im EG ist teilweise unter 2 m.
Anfang bis Mitte der 1990er Jahre erfolgten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen, wie Dachneueindeckung, Einbau neuer Fenster, Außentüren und einer Heizungsanlage, Erneuerung der Leitungssysteme. Der Innenausbau entspricht dem Stand der 1990er Jahre. Der Heizungskessel wurde 2009 und das Bad um 2017 erneuert.
Insgesamt ist das Objekt sanierungs- und instandsetzungsbedürftig und weist durch längeren Leerstand (seit ca. 2018) und unterlassener Instandsetzung Baumängel/Bauschäden auf, wie z.B. aufsteigende Nässeschäden im Wand- und Fußbodenbereich, Schäden, Putzabplatzungen und Rissbildungen an der Fassade sowie Schornsteinversottung. Aufgrund von Frostschäden sind die Rohre und die Heizkörper teilweise defekt und der Flüssiggastank fehlt, daher ist die Heizungsanlage derzeit ohne Funktion.
Die kleine Freifläche ist in großen Teilen zugewachsen und verwildert, straßenseitig mit einer Mauer eingefriedet und nur über das Haus erreichbar. Hofseitig ist keine Abgrenzung zum Nachbargrundstück erkennbar.
Vereinzelt sind noch alte Ausstattungs- und Gebrauchsgegenstände sowie Ablagerungen vorhanden, die durch den Veräußerer nicht mehr beräumt werden. Der vereinbarte Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäude und seine wesentlichen Bestandteile. Im Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände und Einbauten werden nicht mitverkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen etwa noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände und Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.
Der Veräußerer hat das Objekt nicht Feuer-, Gebäude- oder anderweitig versichert.
Lt. Kartenmaterial überbaut der Verkaufsgegenstand westseitig geringfügig das angrenzende Fremdflurstück 151.
Dem Veräußerer sind keine Betroffenheiten hinsichtlich Natur- oder Landschaftsschutz sowie Belastungen mit Altlasten oder Kampfmitteln bekannt.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.