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Etwa 1,2 Hektar Wald/Unland unweit des Mittellandkanals *etwa 39 km vom Magdeburger Zentrum entfernt*

  • Flurstück 1611 und Umgebung - Etwa 1,2 Hektar Wald/Unland unweit des Mittellandkanals *etwa 39 km vom Magdeburger Zentrum entfernt*
    Flurstück 1611 und Umgebung
  • Flurstück 1611 und Umgebung - Etwa 1,2 Hektar Wald/Unland unweit des Mittellandkanals *etwa 39 km vom Magdeburger Zentrum entfernt*
    Flurstück 1611 und Umgebung
  • Flurstück 1611 und Umgebung - Etwa 1,2 Hektar Wald/Unland unweit des Mittellandkanals *etwa 39 km vom Magdeburger Zentrum entfernt*
    Flurstück 1611 und Umgebung
  • Flurstück 1611 und Umgebung - Etwa 1,2 Hektar Wald/Unland unweit des Mittellandkanals *etwa 39 km vom Magdeburger Zentrum entfernt*
    Flurstück 1611 und Umgebung
  • Flurstück 1622 und Umgebung - Etwa 1,2 Hektar Wald/Unland unweit des Mittellandkanals *etwa 39 km vom Magdeburger Zentrum entfernt*
    Flurstück 1622 und Umgebung
  • Flurstück 1622 und Umgebung - Etwa 1,2 Hektar Wald/Unland unweit des Mittellandkanals *etwa 39 km vom Magdeburger Zentrum entfernt*
    Flurstück 1622 und Umgebung
  • Flurstück 1622 und Umgebung - Etwa 1,2 Hektar Wald/Unland unweit des Mittellandkanals *etwa 39 km vom Magdeburger Zentrum entfernt*
    Flurstück 1622 und Umgebung
  • Müllablagerungen auf der Verkaufsfläche - Etwa 1,2 Hektar Wald/Unland unweit des Mittellandkanals *etwa 39 km vom Magdeburger Zentrum entfernt*
    Müllablagerungen auf der Verkaufsfläche
  • Flurstück 1658 und Umgebung - Etwa 1,2 Hektar Wald/Unland unweit des Mittellandkanals *etwa 39 km vom Magdeburger Zentrum entfernt*
    Flurstück 1658 und Umgebung
  • Flurstück 1665 und Umgebung - Etwa 1,2 Hektar Wald/Unland unweit des Mittellandkanals *etwa 39 km vom Magdeburger Zentrum entfernt*
    Flurstück 1665 und Umgebung
  • Lageskizze - Flurstücke 1611, 1622, 1665 - Etwa 1,2 Hektar Wald/Unland unweit des Mittellandkanals *etwa 39 km vom Magdeburger Zentrum entfernt*
    Lageskizze - Flurstücke 1611, 1622, 1665
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Flurstücke 1611, 1622, 1665 - Etwa 1,2 Hektar Wald/Unland unweit des Mittellandkanals *etwa 39 km vom Magdeburger Zentrum entfernt*
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Flurstücke 1611, 1622, 1665
  • Lageskizze - Flurstück 1658 - Etwa 1,2 Hektar Wald/Unland unweit des Mittellandkanals *etwa 39 km vom Magdeburger Zentrum entfernt*
    Lageskizze - Flurstück 1658
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Flurstück 1658 - Etwa 1,2 Hektar Wald/Unland unweit des Mittellandkanals *etwa 39 km vom Magdeburger Zentrum entfernt*
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Flurstück 1658
  • Lageskizze - Etwa 1,2 Hektar Wald/Unland unweit des Mittellandkanals *etwa 39 km vom Magdeburger Zentrum entfernt*
    Lageskizze

Auktions-ID 431-0010

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
4.600 EUR *
SP 2.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Etwa 1,2 Hektar Wald/Unland unweit des Mittellandkanals *etwa 39 km vom Magdeburger Zentrum entfernt*
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    39345 Bülstringen
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 11.736 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Haldensleben von Bülstringen, Blatt 605, Flur 24, Flurstücke 1611, 1622, 1658 und 1665
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 4: - betrifft Flurstück 1622 der Flur 24 -
    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Lichtwellenleiter Kabeltrasse mit der Bezeichnung LWL-Trasse und Zubehör (Anlage) zum Zwecke der unterirdischen Verlegung, des Betriebes, der dauernden Belassung und Benutzung des Grundstücks zum Zwecke des Baues, des Betriebes und der Unterhaltung der Anlage, Bebauungs- und Einwirkungsbeschränkungen, Schutzstreifen 2 m Breite) für die Colt Telecom GmbH mit Sitz in Frankfurt/ Main.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die in Abt. II, lfd. Nr. 4 des Grundbuches eingetragene Dienstbarkeit als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Bülstringen teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 08.12.2023 unter anderem mit, dass die Flurstücke im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegen und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes wie folgt ausgewiesen sind:
    - Flurstücke 1611 und 1622 als Wald/Landschaftsschutzgebiet (FNP 26.07.2017)
    - Flurstück 1658 als Fläche für Landwirtschaft/Landschaftsschutzgebiet
    - Flurstück 1665 als Landwirtschafts- Grünlandnutzung.
    Die Gemeine weist darauf hin, dass sich auf dem Verkaufsobjekt natürliches Gehölz herausgebildet hat, welches neben Vogel- und Wildschutz auch dem Erosionsschutz zwischen den Ackerflächen dient.
    Ferner teilt die Gemeinde mit, dass in den vergangenen Jahren auf den Flurstücken stellenweise illegal Bauschutt verkippt und über den Landkreis entsorgt wurde.

    Der Landkreis Börde teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 05.12.2023 unter anderem Folgendes mit:
    Bauleitplanung: Die Grundstücke liegen außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes. Sie liegen alle außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage. Eine zulässige Nutzung ergibt sich somit aus § 35 BauGB bzw. den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.

    Denkmalschutz: Auf den Grundstücken befinden sich nach gegenwärtigem Kenntnisstand keine Kulturdenkmale im Sinne des § 2 DenkmSchG LSA.
    Bekannte archäologische Kulturdenkmale sind ebenfalls nicht betroffen. Da aber auch außerhalb bekannter archäologischer Fundstellen mit dem Auftreten neuer Funde und Befunde zu rechnen ist, sollten die Betroffenen auf die Einhaltung der gesetzlichen Meldepflicht im Falle unerwartet freigelegter archäologischer Funde hingewiesen werden.

    Gefahrenabwehr: Für die Flurstücke wurde kein Verdacht auf eine Kampfmittelbelastung festgestellt. Somit ist bei Maßnahmen an der Oberfläche sowie bei Tiefbauarbeiten oder sonstigen erdeingreifenden Maßnahmen im Planbereich nicht zwingend mit dem Auffinden von Kampfmitteln zu rechnen. Hinderungsgründe, die durch einen Kampfmittelverdacht begründet sein könnten, liegen nicht vor.

    Grundstücksverkehr / Baulasten: Auf den Flurstücken ist gegenwärtig keine Baulast im Sinne des § 82 BauO LSA eingetragen.

    Abfallüberwachung: Die Flurstücke sind nach derzeitigem Kenntnisstand im Altlastenkataster des Landkreises Börde nicht registriert.

    Naturschutz und Forsten: Für das Flurstück 1665 wurde die Prüfung auf naturschutzrechtliche Belange durchgeführt. Die untere Naturschutzbehörde bestätigt, dass das Flurstück sich nicht innerhalb naturschutzrechtlicher Schutzgebiete im Sinne der §§ 23 bis 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) befindet. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder europäische Vogelschutzgebiete (EC SPA) im Sinne des § 32 BNatSchG i. V. m. § 23 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen- Anhalt werden ebenfalls nicht berührt.
    Die Gehölze auf einer Teilfläche des Flurstücks 1665 sind nach § 3 der Gehölzschutzverordnung des Landkreises Börde (GehölzSchVO LK BK) vom 06.12.2010 (Amtsblatt Nr. 93/01 15.12.2010) geschützt. Es ist verboten, diese zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern. Die Entfernung der Gehölze bedarf der vorherigen Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.
    Die Flurstücke 1611, 1622 und 1658 befinden sich im Landschaftsschutzgebiet (LSG) ´Flechtinger Höhenzug´. Das LSG ist nach dem BNatSchG § 26 unter Schutz gestellt. Es sind die Ge- und Verbote der Verordnung vom 27.01.1993 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk MD. - 2(1993)7 vom 15.6.1993), zuletzt geändert am 13.12.1999 (4. Änderung der Verordnung) zu beachten.
    Weiterhin befinden sich auf Teilflächen der Flurstücke 1611 und 1622 gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 22 Naturschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) ein gesetzlich geschütztes Biotop. Hier sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung führen können, verboten.

    Forsten: Für das Flurstück 1658 werden keine forsthoheitlichen Belange berührt. Es handelt sich hierbei um ein vollständig mit Gehölzen bestocktes, an einen Acker angrenzendes Flurstück in unmittelbarer Nähe zu einem Bahndamm. Es ist nicht unter dem Waldbegriff zu erfassen.
    Hingegen sind die Flurstücke 1611, 1622 und 1665 Wald im Sinne des § 2 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (LWaldG). Die Flurstücke sind Teil von voll­ständig mit Forstpflanzen bestockten Flächen. Diese haben eine Anbindung an den nördlich gelegenen Waldbestand in unmittelbarer Angrenzung zum Mittellandkanal. Im Süden schließt sich das größere, westlich um Haldensleben gelegene Waldgebiet an.
    Es bleibt demnach zu beachten, dass Wald gemäß § 1 LWaldG wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern ist.
    Für die Inanspruchnahme von Waldflächen z. B. für eine bauliche Nutzung oder Infrastruktur sind die Waldflächen befristet oder dauerhaft in eine andere Nutzungsart umzuwandeln. Gemäß § 8 Abs. 1 LWaldG bedarf dies der Genehmigung der unteren Forstbehörde (Landkreis Börde). Die Genehmigung soll zu vollen oderteilweisen Ausgleich nachteiliger Wirkungen der Umwandlung auf die Schutz- und Erholungsfunktion mit Nebenbestimmungen, insbesondere mit der Auflage zur Erstaufforstung in einem Flächenumfang der mindestens der umzuwandelnden Fläche entspricht, versehen werden.
    Die erforderlichen Erstaufforstungen für bisher nicht mit Wald bestockter Flächen durch Saat oder Pflanzung, als Ausgleich für eine Waldflächeninanspruchnahme, bedarf es gemäß § 9 LWaldG ebenfalls einer Genehmigung durch die untere Forstbehörde (Landkreis Börde).

    Immissionsschutz: Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken.

    Wasserwirtschaft, Wasserbau: Der zukünftige Eigentümer hat die wasserrechtlichen Vorschriften zur möglichen Benutzung des Oberflächen- und Grundwassers zu beachten. Diese betreffen insbesondere die Vorgaben zum Umgang mit dem Regenwasser, die Nutzung des Grundwassers oder aber auch Beschränkungen beim Bauen an Gewässern. Entsprechende Absprachen sind dann mit der unteren Wasserbehörde zu führen.
  • Makrolage
    Bülstringen ist eine Gemeinde im Landkreis Börde und gehört der Verbandsgemeinde Flechtingen an.

    Die Gemeinde Bülstringen befindet sich nordwestlich von Haldensleben und liegt am Mittellandkanal im Tal der Ohre. Im Norden der Gemeinde erstrecken sich die Calvörder Berge und der Calvörder Forst.

    Bülstringen liegt an der Landesstraße 24, die Calvörde mit Haldensleben im Süden und der Bundesstraße 188 im Norden verbindet.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich süd-/ südwestlich der Ortslage und nördlich der Bahntrasse, überwiegend an einem unbefestigten Weg der südwestlich von der L24 abgeht. Der Mittellandkanal verläuft unweit nord-/ nordöstlich des Verkaufsgegenstandes. Die Umgebung besteht vorwiegend aus Landwirtschaft- und Waldflächen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.vg-flechtingen.de
  • Behörde Verbandsgemeinde Flechtingen, Lindenplatz 11-15, 39345 Flechtingen, Tel.: 039 054/ 986 -100, Mail: info@vg-flechtingen.de
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen 4 vertragsfreie, nicht zusammenhängende Gehölzstreifen und Splitterflächen nördlich der Bahntrasse.

    Der Verkaufsgegenstand verfügt über eine insgesamte Grundstücksgröße von ca. 11.736 m², bestehend aus
    Flurstück 1611 im Grundbuch als Wasserlauf bezeichnet mit 3.922 m²,
    Flurstück 1622 im Grundbuch als Wasserlauf bezeichnet mit 7.116 m²,
    Flurstück 1665 im Grundbuch als Gehölz bezeichnet mit 473 m²,
    Flurstück 1658 im Grundbuch als Gehölz bezeichnet mit 225 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Die Flurstücke 1611 und 1622 sind Gehölzstreifen mit Grabenstruktur. Auf den teilweise verbuschten Flächen sind vorwiegend Birke und Eiche, vereinzelt Kiefern und Pappeln. Ferner sind auf den Flurstücken Müllablagerungen vorhanden.

    Die Flurstück 1665 und 1658 sind Splitterfläche nördlich der Bahntrasse. Auf dem Flurstück 1665 sind junge Pappel, das Flurstück 1658 ist verbuscht.

    Die Zuwegung zu den Flurstücken 1611, 1622, 1665 erfolgt über einen Feldweg. Das Flurstück 1658 ist ein gefangenes Grundstück, ohne eigene Zuwegung. Der Veräußerer weist vorsorglich darauf hin, dass der vorgenannte Feldweg im Eigentum Dritter steht und die künftige Zuwegung zum Verkaufsgegenstand eigenständig vom Ersteher zu klären ist.

    Eine Besichtigung des Objektes fand durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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