Datenänderung 25.06.2024 Die Stadt Osterode am Harz teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 20.06.2024 mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel für das Objekt bestehen. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und befindet sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes (FNP Osterode am Harz 1996). Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2024/2025 anfallen.